BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Bund Aktuell bis 31.12.2028

Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung förderte den Bau und Umbau tierwohlgerechter Schweineställe mit einem gestaffelten Investitionszuschuss von bis zu 60 Prozent. Zuständig ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Antragsfrist endete am 31.08.2026; neue Anträge nimmt die BLE nicht mehr entgegen. Bereits gestellte Anträge werden bis Ende 2026 beschieden, die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate.

Zuständig
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Förderquote bis 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung fördert investive Vorhaben in der Schweinehaltung. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland. Gefördert werden die Umsetzung von Betriebskonzepten sowie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche zu tierwohlgerechten Ställen. Voraussetzung ist die vollständige und dauerhafte Einhaltung der investiven Premiumanforderungen in mindestens einem Haltungsbereich (Zweckbindungsfrist mindestens 12 Jahre nach Fertigstellung). Antragsteller müssen ein Vorhabenkonzept durch eine sachverständige Person vorlegen, alle tierschutzrechtlichen Vorschriften einhalten und dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Landwirtschaftlicher Betrieb mit Niederlassung in Deutschland
Schweinehaltung mit dauerhafter Einhaltung investiver Premiumanforderungen
Vorhabenkonzept durch eine sachverständige Person liegt vor
Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen

Was bekommst du konkret?

Gestaffelter Zuschuss nach Investitionshöhe: bis zu einem Betrag von 500.000 Euro kann eine Zuwendung in Höhe von 60 Prozent gewährt werden, für weitere 1.500.000 Euro eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent und für weitere 3.000.000 Euro eine Zuwendung in Höhe von 30 Prozent. Maximal förderfähiges Investitionsvolumen 5 Millionen Euro pro Betrieb.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragstellung elektronisch bei der BLE

    Anträge wurden elektronisch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt.

  2. 02

    Antragsfrist abgelaufen

    Die Antragsfrist endete am 31.08.2026. Die BLE nimmt keine neuen Anträge mehr entgegen; bereits gestellte Anträge werden bis Ende 2026 beschieden.

  3. 03

    Nicht vor Bewilligung beginnen

    Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.

Häufige Fragen

Welche Investitionsvorhaben werden gefördert?
Gefördert werden die Umsetzung von Betriebskonzepten sowie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche zu tierwohlgerechten Ställen für die Schweinehaltung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss ist gestaffelt: bis zu 60 Prozent für die ersten 500.000 Euro Investitionsvolumen, bis zu 50 Prozent für weitere 1,5 Mio. Euro und bis zu 30 Prozent für weitere 3 Mio. Euro. Maximal förderfähig sind 5 Mio. Euro pro Betrieb.
Können noch Anträge gestellt werden?
Nein. Die Antragsfrist endete am 31.08.2026 — laut BLE war das die letzte mögliche Antragstellung. Bereits gestellte Anträge werden bis Ende 2026 beschieden; die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate.
Wie lange ist die Zweckbindungsfrist?
Die investiven Premiumanforderungen müssen für mindestens 12 Jahre nach Fertigstellung in mindestens einem Haltungsbereich eingehalten werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BLE: Umbau der Tierhaltung – Investive Vorhaben
    ble.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  2. [02]
    Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 29.02.2024)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  3. [03]
    Änderung der Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 21.11.2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  4. [04]
    Änderung der Förderrichtlinie vom 27.08.2025 (Bundesanzeiger 12.09.2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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