BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Bund

Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung. Förderfähig sind Bau, Umbau oder Ersatzbau von tierwohlgerechten Ställen mit bis zu 60 Prozent Förderung und maximal 5 Mio. Euro pro Betrieb.

Max. Förderung
5 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung fördert investive Vorhaben in der Schweinehaltung. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland. Gefördert werden die Umsetzung von Betriebskonzepten sowie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche zu tierwohlgerechten Ställen. Voraussetzung ist die vollständige und dauerhafte Einhaltung der investiven Premiumanforderungen in mindestens einem Haltungsbereich (Zweckbindungsfrist mindestens 12 Jahre nach Fertigstellung). Antragsteller müssen ein Vorhabenkonzept durch eine sachverständige Person vorlegen, alle tierschutzrechtlichen Vorschriften einhalten und dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Landwirtschaftlicher Betrieb mit Niederlassung in Deutschland

Schweinehaltung mit dauerhafter Einhaltung investiver Premiumanforderungen

Vorhabenkonzept durch eine sachverständige Person liegt vor

Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen

Zweckbindungsfrist von mindestens 12 Jahren nach Fertigstellung wird eingehalten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    60 %
    5 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben
8.333.333 €

Förderfähig sind max. 8.333.333 €

Rechnerische Schätzung
5.000.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten8.333.333 €
  • Förderfähige Basis8.333.333 €
  • Zuschuss– 5.000.000 €
  • Dein Eigenanteil3.333.333 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag elektronisch bei BLE einreichen

    Sie stellen Ihren Antrag elektronisch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

  2. 02

    Antragsfrist beachten

    Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.08.2026 stellen.

Häufige Fragen

Welche Investitionsvorhaben werden gefördert?
Gefördert werden die Umsetzung von Betriebskonzepten sowie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche zu tierwohlgerechten Ställen für die Schweinehaltung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss ist gestaffelt: bis zu 60 Prozent für die ersten 500.000 Euro Investitionsvolumen, bis zu 50 Prozent für weitere 1,5 Mio. Euro und bis zu 30 Prozent für weitere 3 Mio. Euro. Maximal förderfähig sind 5 Mio. Euro pro Betrieb.
Bis wann kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können elektronisch bei der BLE bis spätestens 31.08.2026 gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
Wie lange ist die Zweckbindungsfrist?
Die investiven Premiumanforderungen müssen für mindestens 12 Jahre nach Fertigstellung in mindestens einem Haltungsbereich eingehalten werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  2. [02]
    BLE: Umbau der Tierhaltung – Investive Vorhaben
    ble.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  3. [03]
    Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 29.02.2024)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  4. [04]
    Änderung der Förderrichtlinie (Bundesanzeiger 21.11.2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)