BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Bund

Bundesprogramm Umbau Tierhaltung

Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten und laufende Mehrkosten in der Schweinehaltung. Investive Förderung bis 60 %, laufende Mehrkosten bis 80 % je nach Bestandsgröße.

Zuständig
Bund
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bund
Förderhöhe
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten mit Zugang zu Außenklima oder Auslauf erhalten. Das Programm bietet zwei Förderstränge: investive Förderung für Stallumbauten und Förderung der laufenden Mehrkosten. Das Bundesprogramm konzentriert sich auf die Schweinehaltung.

Schnell-Check

Passt Bundesprogramm Umbau Tierhaltung zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Stallneubau oder -umbau mit Außenklima/Auslauf/Bio-Standard

Schweinehaltung

Voll- oder Teilbetriebsumstellung moeglich (schrittweise Umstellung erlaubt)

Was bekommst du konkret?

Förderung für Stallneu- und Umbaumaßnahmen sowie laufende Mehrkosten. Zuschüsse pro gehaltenem Tier (Sauen, Ferkel, Mastschweine) je nach Haltungsgröße und geforderten Standards.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Foerderaufruf der BLE abwarten

    Die BLE veroeffentlicht regelmaessig Foerderaufrufe fuer das Investitions- und das Mehrkosten-Modul. Antragsfenster und Stichtage werden auf der BLE-Programmseite bekanntgegeben.

  2. 02

    Antrag inklusive Konzept einreichen

    Der Antrag wird mit Bau- und Haltungskonzept, Kostenplan und Nachweisen zur geplanten Haltungsform (Aussenklima, Auslauf oder Bio) bei der BLE eingereicht.

  3. 03

    Antragspruefung durch die BLE

    Die BLE prueft die Foerderfaehigkeit, die Plausibilitaet des Konzepts und die Einhaltung der Haltungsstandards. Bei Bedarf werden Unterlagen nachgefordert.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid

    Bei positiver Pruefung erlaesst die BLE einen Bewilligungsbescheid mit Foerderhoehe, Umsetzungsfristen und Auflagen.

  5. 05

    Investition umsetzen

    Der Stallumbau bzw. Neubau wird innerhalb der Bewilligungsfrist realisiert. Aenderungen am Konzept sind mit der BLE abzustimmen.

  6. 06

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Investition wird der Verwendungsnachweis mit Rechnungen, Bautagebuch und Bestaetigung der erreichten Haltungsform bei der BLE eingereicht.

  7. 07

    Erstattung der laufenden Mehrkosten

    Die laufenden Mehrkosten der hoeheren Haltungsform werden auf jaehrlichen Antrag gegen Nachweis von der BLE erstattet, gestaffelt nach Bestandsgroesse.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Schweinehaltung in Deutschland, die ihren Stall auf hoehere Tierwohl- und Umweltstandards umbauen oder neu errichten wollen. Der Betrieb muss die Foerdervoraussetzungen der BLE-Richtlinie erfuellen.
Welche Tierarten werden gefoerdert?
Das Programm konzentriert sich auf die Schweinehaltung. Foerderfaehig sind Investitionen und laufende Mehrkosten fuer Sauen, Ferkel und Mastschweine. Eine Erweiterung auf weitere Tierarten ist politisch vorgesehen, aktuell aber noch nicht umgesetzt.
Welche Foerderquote gilt?
Bei Investitionen werden bis 500.000 Euro Bausumme 60 Prozent gefoerdert, von 500.000 bis 2 Millionen Euro 50 Prozent und von 2 bis 5 Millionen Euro 30 Prozent. Bei den laufenden Mehrkosten betraegt die Quote bis zu 80 Prozent fuer kleinere Bestaende und 70 Prozent fuer groessere Bestaende bis zur Foerderobergrenze.
Welche Haltungsformen sind foerderfaehig?
Gefoerdert werden Staelle der Haltungsformen Aussenklima, Auslauf und Bio. Der Stall muss tier- und umweltgerecht angelegt sein, mehr Platz bieten und den Schweinen Zugang zum Aussenklima oder zu einem Auslauf ermoeglichen.
Wer prueft den Antrag?
Die Antragspruefung und Bewilligung erfolgt durch die Bundesanstalt fuer Landwirtschaft und Ernaehrung (BLE) als Projekttraegerin im Auftrag des Bundesministeriums fuer Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat. Anlaufstellen sind getrennt fuer Investitionen ([email protected]) und laufende Mehrkosten ([email protected]).
Welche Pflichten gelten nach der Bewilligung?
Nach der Bewilligung muss der Stallumbau fristgerecht umgesetzt und ein Verwendungsnachweis bei der BLE eingereicht werden. Die gefoerderte Haltungsform muss waehrend der Zweckbindungsfrist gemaess Foerderrichtlinie aufrechterhalten werden. Die laufenden Mehrkosten werden jaehrlich auf Basis eingereichter Nachweise erstattet.

Mehr zu Bundesprogramm Umbau Tierhaltung und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
Teilen
Merken