BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Bund

Bundesprogramm Umbau Tierhaltung

Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten und laufende Mehrkosten in der Schweinehaltung. Investive Förderung bis 60 %, laufende Mehrkosten bis 80 % je nach Bestandsgröße.

Zuständig
Bund
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bund
Förderhöhe
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneu- und -umbauten mit Zugang zu Außenklima oder Auslauf erhalten. Das Programm bietet zwei Förderstränge: investive Förderung für Stallumbauten und Förderung der laufenden Mehrkosten. Das Bundesprogramm konzentriert sich auf die Schweinehaltung.

Schnell-Check

Passt Bundesprogramm Umbau Tierhaltung zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Stallneubau oder -umbau mit Außenklima/Auslauf/Bio-Standard

Schweinehaltung

Voll- oder Teilbetriebsumstellung möglich (schrittweise Umstellung erlaubt)

Was bekommst du konkret?

Förderung für Stallneu- und Umbaumaßnahmen sowie laufende Mehrkosten. Zuschüsse pro gehaltenem Tier (Sauen, Ferkel, Mastschweine) je nach Haltungsgröße und geforderten Standards.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf der BLE abwarten

    Die BLE veröffentlicht regelmäßig Förderaufrufe für das Investitions- und das Mehrkosten-Modul. Antragsfenster und Stichtage werden auf der BLE-Programmseite bekanntgegeben.

  2. 02

    Antrag inklusive Konzept einreichen

    Der Antrag wird mit Bau- und Haltungskonzept, Kostenplan und Nachweisen zur geplanten Haltungsform (Aussenklima, Auslauf oder Bio) bei der BLE eingereicht.

  3. 03

    Antragsprüfung durch die BLE

    Die BLE prüft die Förderfähigkeit, die Plausibilität des Konzepts und die Einhaltung der Haltungsstandards. Bei Bedarf werden Unterlagen nachgefordert.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid

    Bei positiver Prüfung erlässt die BLE einen Bewilligungsbescheid mit Förderhöhe, Umsetzungsfristen und Auflagen.

  5. 05

    Investition umsetzen

    Der Stallumbau bzw. Neubau wird innerhalb der Bewilligungsfrist realisiert. Änderungen am Konzept sind mit der BLE abzustimmen.

  6. 06

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Investition wird der Verwendungsnachweis mit Rechnungen, Bautagebuch und Bestätigung der erreichten Haltungsform bei der BLE eingereicht.

  7. 07

    Erstattung der laufenden Mehrkosten

    Die laufenden Mehrkosten der höheren Haltungsform werden auf jährlichen Antrag gegen Nachweis von der BLE erstattet, gestaffelt nach Bestandsgröße.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Schweinehaltung in Deutschland, die ihren Stall auf höhere Tierwohl- und Umweltstandards umbauen oder neu errichten wollen. Der Betrieb muss die Fördervoraussetzungen der BLE-Richtlinie erfüllen.
Welche Tierarten werden gefördert?
Das Programm konzentriert sich auf die Schweinehaltung. Förderfähig sind Investitionen und laufende Mehrkosten für Sauen, Ferkel und Mastschweine. Eine Erweiterung auf weitere Tierarten ist politisch vorgesehen, aktuell aber noch nicht umgesetzt.
Welche Förderquote gilt?
Bei Investitionen werden bis 500.000 Euro Bausumme 60 Prozent gefördert, von 500.000 bis 2 Millionen Euro 50 Prozent und von 2 bis 5 Millionen Euro 30 Prozent. Bei den laufenden Mehrkosten beträgt die Quote bis zu 80 Prozent für kleinere Bestände und 70 Prozent für größere Bestände bis zur Förderobergrenze.
Welche Haltungsformen sind förderfähig?
Gefördert werden Ställe der Haltungsformen Aussenklima, Auslauf und Bio. Der Stall muss tier- und umweltgerecht angelegt sein, mehr Platz bieten und den Schweinen Zugang zum Aussenklima oder zu einem Auslauf ermöglichen.
Wer prüft den Antrag?
Die Antragsprüfung und Bewilligung erfolgt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträgerin im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Anlaufstellen sind getrennt für Investitionen ([email protected]) und laufende Mehrkosten ([email protected]).
Welche Pflichten gelten nach der Bewilligung?
Nach der Bewilligung muss der Stallumbau fristgerecht umgesetzt und ein Verwendungsnachweis bei der BLE eingereicht werden. Die geförderte Haltungsform muss während der Zweckbindungsfrist gemäß Förderrichtlinie aufrechterhalten werden. Die laufenden Mehrkosten werden jährlich auf Basis eingereichter Nachweise erstattet.

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