Förder-Begriffe in Alltagssprache.
Förderbescheide, Antragsformulare und Programmtexte sind voll mit Fachsprache. Hier sind die wichtigsten Begriffe — kurz erklärt, ohne Behörden-Deutsch. Wir erweitern den Eintrag laufend, sobald wir neue Programme aufnehmen.
A–Z
Die wichtigsten Begriffe
- Zuschuss
- Geld vom Staat, das du nicht zurückzahlen musst — meist ein prozentualer Anteil der förderfähigen Kosten oder ein fester Betrag pro Maßnahme.
- Darlehen (Förderkredit)
- Zinsverbilligter Kredit, oft mit Tilgungszuschuss kombinierbar. Du zahlst zurück, aber zu deutlich besseren Konditionen als bei einer Hausbank.
- Tilgungszuschuss
- Ein Teil deines Förderkredits wird vom Förderinstitut „erlassen" — du musst also weniger zurückzahlen, als du aufgenommen hast.
- Förderquote
- Prozentualer Anteil der förderfähigen Kosten, den der Staat übernimmt. Wichtig: bezieht sich nur auf förderfähige Posten, nicht auf alle Rechnungspositionen.
- Förderfähige Kosten
- Die Posten, die das jeweilige Programm anerkennt — z.B. Anschaffung der Wärmepumpe + Installation, aber meist nicht Küche oder Boden im selben Umbau.
- KfW
- Kreditanstalt für Wiederaufbau — Förderbank des Bundes mit Programmen für Wohnen, Energie, Bildung, Unternehmen.
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — zahlt vor allem energiebezogene Zuschüsse aus, etwa bei Heizungs- und Anlagentechnik.
- BEG / BEG-EM
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Teilbereich Einzelmaßnahmen (EM) deckt Heizung, Dämmung, Fenster ab.
- iSFP
- Individueller Sanierungsfahrplan — Energieberater-Dokument, das Sanierungs-Reihenfolge plant. Bringt einen 5-Prozentpunkte-Bonus auf BEG-EM.
- § 35c EStG
- Steuerermäßigung für Sanierung im Eigenheim — 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt. Alternative zu Zuschüssen, nicht kombinierbar mit BEG-Zuschuss für dieselbe Maßnahme.
- Klima-Geschwindigkeitsbonus
- Befristeter +20-%-Bonus in der KfW-458-Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer, die schnell von Öl/Gas auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen.
- Antragsfrist / „Antrag vor Auftrag"
- Bei den meisten Zuschuss-Programmen musst du den Förderantrag stellen, bevor du den Auftrag verbindlich vergibst. Wer zuerst beauftragt, verliert oft den Anspruch.
- Bundesweit / Land / Kommune
- Förderebenen. Bundesweite Programme gelten überall, Landesprogramme nur im jeweiligen Bundesland, kommunale Boni nur in der entsprechenden Stadt oder Gemeinde.
- Vereinfachte Anmeldung (Balkonkraftwerk)
- Seit 2024: Steckersolar-Anlagen bis 800 W können online beim Marktstammdatenregister angemeldet werden, der Netzbetreiber muss nicht mehr separat informiert werden.