Förderungen für Heizung & Wärmepumpe
Der Austausch einer alten Heizung gegen Wärmepumpe, Pellet- oder Solarthermieanlage wird über die KfW gefördert. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, etwa für den frühzeitigen Austausch oder ein geringes Haushaltseinkommen.
10 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
10 Förderungen im Bereich Heizung & Wärmepumpe
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm Nürnberg
N-ERGIE fördert CO2-Minderungsmaßnahmen in Nürnberg seit 1996: Wärmepumpe bis zu 900 Euro, Fernwärme-Neuanschluss 1.500 Euro, energieeffiziente Haushaltsgeräte 50 Euro; die Mittel für Wandladestationen und Heimspeicher sind ausgeschöpft. Voraussetzung: bestehende N-ERGIE-Kundschaft.
progres.nrw - Klimaschutztechnik
Mit progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. In den Modulen Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft; neue Mittel sind für 2027 geplant.
KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Mit zusätzlichem Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen.
bis zu 120.000 €
Hamburger Heizungsförderung — Wärmenetzanschluss
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg neue Anschlüsse bestehender Gebäude an Wärme- und Gebäudenetze. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, höchstens 9.000 Euro je Wohneinheit und 100.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
bis zu 100.000 €
Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme
Die IFB Hamburg bezuschusst im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern in bestehenden Gebäuden. Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 und 100.000 Euro.
bis zu 100.000 €
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.
bis zu 75.000 €
§ 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim — 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer, gestaffelt über drei Steuerjahre, bis 40.000 € pro Objekt.
bis zu 40.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
bis zu 22.400 €
Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert hydraulischen Abgleich und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen in Hamburger Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung: Wärmeerzeuger ist 5 bis 15 Jahre alt und wird mindestens 2 weitere Jahre betrieben.
bis zu 3.000 €
Welche Programme im Bereich Heizung & Wärmepumpe sind beendet oder pausiert?
Diese Programme nehmen derzeit keine Anträge an. Die Seiten bleiben erreichbar, damit du nachlesen kannst, was galt und wie der aktuelle Stand ist.
Heizung & Wärmepumpe: So greifen die Programme ineinander
Wie setzt sich der Zuschuss für eine neue Heizung zusammen?
Der Zuschuss der KfW ist kein einzelner Prozentsatz, sondern ein Baukasten. Er setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten; alles Weitere musst du zusätzlich erfüllen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt selbstnutzenden Eigentümern 16 Prozent. Er gilt beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen unabhängig von deren Alter, bei Gas- und Biomasseheizungen dagegen erst, wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Der Einkommensbonus staffelt sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Ist ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt gemeldet, steigt die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Addieren lässt sich das nicht beliebig. Für Grund- und Bonusförderung zusammen gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit; bis zu 80 Prozent sind es nur bei einem anzusetzenden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro. Als Rechenbasis dient ein Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Warum zählt die Abfolge mehr als der Handwerkertermin?
Am Anfang steht nicht der Antrag, sondern die Bestätigung zum Antrag. Bevor du den Zuschuss beantragen kannst, musst du von einem Experten für Energieeffizienz oder einem Fachunternehmer eine BzA erstellen lassen. Sie enthält die geplanten förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt, dass die Technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Danach schließt du einen Liefer- oder Leistungsvertrag — aber mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Zusage der KfW geknüpft ist. Erst dann stellst du im Kundenportal „Meine KfW" den Antrag und lädst BzA und Vertrag hoch. Starten darfst du nach Erhalt der Zusage; abgerechnet wird später über die Bestätigung nach Durchführung.
Zwei Details werden regelmäßig unterschätzt. Maßgeblich für den Einkommensbonus ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragseingang, nicht dein heutiger Verdienst. Und der Einbau muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein — der hydraulische Teil ist Fördervoraussetzung, kein Zubehör.
Bund, Land und Kommune greifen ineinander
Die Höhe der Bundesförderung ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte; bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 wird er nicht mehr gewährt. Auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung.
Nicht alles rund um die Wärmeversorgung läuft über dieselbe Stelle. Der Einbau des Wärmeerzeugers gehört zur Heizungsförderung der KfW, die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage dagegen zu den Einzelmaßnahmen des BAFA. Wer beides plant, hat zwei Antragswege und zwei Bescheide nebeneinander.
Landesförderbanken ergänzen das mit zinsgünstigen Darlehen, einzelne Länder und Kommunen zusätzlich mit eigenen Programmen für Erdwärme und Geothermie. Beachte die Untergrenze: Die Mindestinvestitionssumme im Bundesprogramm liegt bei 300 Euro brutto.
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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