Förderungen für Heizung & Wärmepumpe
Der Austausch einer alten Heizung gegen Wärmepumpe, Pellet- oder Solarthermieanlage wird über die KfW gefördert. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, etwa für den frühzeitigen Austausch oder ein geringes Haushaltseinkommen.
10 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
10 Förderungen im Bereich Heizung & Wärmepumpe
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. Die Module Hausanschlussleitung und Gebäudenetze sind bis 31.12.2026 ausgesetzt.
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm Nürnberg
N-ERGIE fördert CO2-Minderungsmaßnahmen in Nürnberg seit 1996: Ladestation bis 250 Euro, Fernwärme-Neuanschluss 1.500 Euro, Schaltschrank 400–450 Euro, energieeffiziente Haushaltsgeräte 50 Euro. Voraussetzung: bestehende N-ERGIE-Kundschaft.
BioMeth Bayern
BioMeth Bayern fördert die Errichtung von neuen Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen, Wärmeerzeugung und Erdgaseinspeisung.
progres.nrw - Markteinführung
Mit progres.nrw - Programmbereich Markteinführung fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.
KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Mit zusätzlichem Zinsvorteil bis 90.000 € Haushaltseinkommen.
bis zu 120.000 €
Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme
Die IFB Hamburg bezuschusst im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern in bestehenden Gebäuden. Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 und 100.000 Euro.
bis zu 100.000 €
IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.
bis zu 75.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
bis zu 22.400 €
Bayern Erdwärmepumpen-Förderung (LfU)
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) fördert erdgekoppelte Wärmepumpen mit 4.500 € Basisförderung für Anlagen bis 45 kW Heizleistung. Bei größeren Anlagen bis 100 kW wird jedes zusätzliche kW mit 100 € bezuschusst (also bis 10.000 € Maximum). Plus 500 € Pufferspeicher-Bonus und 500 € Kombi-Bonus mit Solarthermie, Biomasse oder PVT-Kollektoren. Pflicht: Bestandsgebäude älter als 2 Jahre, Jahresarbeitszahl mindestens 3,8.
bis zu 10.000 €
Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert hydraulischen Abgleich und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen in Hamburger Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung: Wärmeerzeuger ist 5 bis 15 Jahre alt und wird mindestens 2 weitere Jahre betrieben.
bis zu 3.000 €
Heizung & Wärmepumpe: So greifen die Programme ineinander
Wie setzt sich der Zuschuss für eine neue Heizung zusammen?
Der Zuschuss der KfW ist kein einzelner Prozentsatz, sondern ein Baukasten. Er setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten; alles Weitere musst du zusätzlich erfüllen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt selbstnutzenden Eigentümern 16 Prozent. Er gilt beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen unabhängig von deren Alter, bei Gas- und Biomasseheizungen dagegen erst, wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Der Einkommensbonus staffelt sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Ist ein minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung im Haushalt gemeldet, steigt die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Addieren lässt sich das nicht beliebig. Für Grund- und Bonusförderung zusammen gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit; bis zu 80 Prozent sind es nur bei einem anzusetzenden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro. Als Rechenbasis dient ein Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Warum zählt die Abfolge mehr als der Handwerkertermin?
Am Anfang steht nicht der Antrag, sondern die Bestätigung zum Antrag. Bevor du den Zuschuss beantragen kannst, musst du von einem Experten für Energieeffizienz oder einem Fachunternehmer eine BzA erstellen lassen. Sie enthält die geplanten förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt, dass die Technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Danach schließt du einen Liefer- oder Leistungsvertrag — aber mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Zusage der KfW geknüpft ist. Erst dann stellst du im Kundenportal „Meine KfW" den Antrag und lädst BzA und Vertrag hoch. Starten darfst du nach Erhalt der Zusage; abgerechnet wird später über die Bestätigung nach Durchführung.
Zwei Details werden regelmäßig unterschätzt. Maßgeblich für den Einkommensbonus ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragseingang, nicht dein heutiger Verdienst. Und der Einbau muss mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein — der hydraulische Teil ist Fördervoraussetzung, kein Zubehör.
Bund, Land und Kommune greifen ineinander
Die Höhe der Bundesförderung ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmalig zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte; bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 wird er nicht mehr gewährt. Auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung.
Nicht alles rund um die Wärmeversorgung läuft über dieselbe Stelle. Der Einbau des Wärmeerzeugers gehört zur Heizungsförderung der KfW, die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage dagegen zu den Einzelmaßnahmen des BAFA. Wer beides plant, hat zwei Antragswege und zwei Bescheide nebeneinander.
Landesförderbanken ergänzen das mit zinsgünstigen Darlehen, einzelne Länder und Kommunen zusätzlich mit eigenen Programmen für Erdwärme und Geothermie. Beachte die Untergrenze: Die Mindestinvestitionssumme im Bundesprogramm liegt bei 300 Euro brutto.
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