Förderungen für E-Mobilität & Wallbox
Ladeinfrastruktur zu Hause und im Betrieb: Wallbox, Lastmanagement, Netzanschluss. Der frühere Bundeszuschuss ist ausgelaufen; gefördert wird heute vor allem über Länder, Kommunen und Stadtwerke. Mieter und Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf Zustimmung zum Einbau.
10 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
10 Förderungen im Bereich E-Mobilität & Wallbox
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität – sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Vereine und freiberuflich Tätige. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird über zeitlich begrenzte Förderaufrufe vergeben.
§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt je nach Verteilnetzbetreiber (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.
THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
Jährliche Vergütung für Halter eines reinen Elektroautos: kein Wallbox-Direktzuschuss, sondern Geld für die eingesparten CO₂-Emissionen. Die Höhe folgt dem Marktpreis der Zertifikate und wird über THG-Quoten-Vermarkter ausgezahlt.
E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
Bundesweite Kaufprämie für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge. Privat zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 ab Erstzulassung 1. Januar 2026. Höhe gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: für BEV 3.000–6.000 €, für PHEV 1.500–4.500 €. Anträge laufen über das Portal Förderzentrale Deutschland, rückwirkend für 12 Monate ab Erstzulassung.
bis zu 6.000 €
Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer
Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohngebäuden. Der Zuschuss beträgt je Stellplatz höchstens 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt.
bis zu 2.000 €
Laden im Mehrparteienhaus – Wohnungseigentümergemeinschaften
Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Das Angebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und an einzelne Wohnungseigentümer. Der Zuschuss beträgt je Stellplatz höchstens 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt.
bis zu 2.000 €
Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — 2026
Bundes-Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ des BMV (Projektträger PwC). Pro Stellplatz höchstens 1.300 € für die Vorverkabelung, 1.500 € mit Ladepunkt und 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer (Frist 10.11.2026, Reihenfolge des Eingangs), Unternehmen mit großen Wohnbeständen (Frist 15.10.2026, wettbewerbliches Verfahren). Je Gebäude mindestens 6 Stellplätze und 20 % der wohnbezogenen Stellplätze, Ladeleistung 11 bis 22 kW. Antrag vor Maßnahmenbeginn.
bis zu 2.000 €
progres.nrw — Wallbox-Förderung für Mietgebäude und WEG
Nordrhein-Westfalen fördert über progres.nrw wieder Ladepunkte an Mietgebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen: bis zu 40 % der Kosten, höchstens 1.500 € je Ladepunkt. Ein Wohngebäude darf höchstens fünf Stellplätze haben; selbst bewohnte Eigenheime sind ausgeschlossen.
bis zu 1.500 €
§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
20 % der Lohnkosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (kein Bargeld).
bis zu 1.200 €
Förderung Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst die Modernisierung und Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb öffentlicher Räume. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblichen Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen erhalten 40 % Zuschuss, maximal 300 Euro je Abstellplatz.
bis zu 400 €
Welche Programme im Bereich E-Mobilität & Wallbox sind beendet oder pausiert?
Diese Programme nehmen derzeit keine Anträge an. Die Seiten bleiben erreichbar, damit du nachlesen kannst, was galt und wie der aktuelle Stand ist.
- BW-e-Solar-Gutschein (L-Bank Baden-Württemberg) (beendet)
- KfW 442 — Solarstrom für Elektroautos (eingestellt) (beendet)
- Ladeinfrastruktur für e-Lkw (pausiert)
E-Mobilität & Wallbox: So greifen die Programme ineinander
Eigenheim, Mehrparteienhaus oder Firmenparkplatz — welches Programm passt zu deinem Ladepunkt?
Bei Ladeinfrastruktur entscheidet zuerst der Standort, erst danach die Technik. Die Programme auf dieser Seite teilen sich in drei Welten mit starren Zugangsvoraussetzungen: der Ladepunkt am eigenen Haus, die Stellplätze eines Mehrparteienhauses und die öffentlich zugängliche oder betriebliche Ladeinfrastruktur.
Für das Mehrparteienhaus gibt es ein eigenes Bundesprogramm mit getrennten Aufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften , für KMU und Privateigentümer sowie für Unternehmen mit großen Wohnbeständen . Gefördert werden dort nur nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte an Stellplätzen, die den Bewohnern dienen — auch die bloße Vorverkabelung, damit sich später eine Wallbox nachrüsten lässt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümer; Mieter werden an Vermieter oder WEG verwiesen. Für die Wallbox am Einfamilienhaus greift dieses Programm nicht.
Das Gegenstück ist Charge@BW : Die L-Bank fördert dort ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, etwa am Einzelhandel oder im Parkhaus. Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität der KfW finanziert öffentliche wie nichtöffentliche Ladepunkte, richtet sich aber an Unternehmen, kommunale und gemeinnützige Träger, nicht an Privatpersonen, und läuft über deine Bank. Die THG-Quote schließlich hängt gar nicht an der Wallbox, sondern an der Person, auf die ein reines Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist.
Was musst du vor dem Einbau klären?
Als Mieter oder Wohnungseigentümer brauchst du keine Förderung, um überhaupt bauen zu dürfen, sondern eine Zustimmung — und auf die hast du einen gesetzlichen Anspruch. Nach § 554 BGB kannst du verlangen, dass dir der Vermieter bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge erlaubt, sofern sie ihm zumutbar sind. Nach § 20 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene Veränderungen dieser Art verlangen; über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft. Die Kosten trägt dann allerdings der Eigentümer, der sie verlangt hat, nicht die Gemeinschaft.
Beim Netzanschluss hilft dir § 14a EnWG: Der Netzbetreiber darf eine private Ladeeinrichtung nicht mit Verweis auf eine mögliche Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf er den Strombezug bei akuter Überlastungsgefahr vorübergehend dimmen, aber nie ganz abschalten — dafür zahlst du ein reduziertes Netzentgelt . Öffentlich zugängliche Ladepunkte fallen nicht unter diese Regel.
Die Reihenfolge ist von Programm zu Programm verschieden. Im Bundesprogramm für Mehrparteienhäuser darf der Auftrag erst nach der Bewilligung vergeben werden; Planung und Kostenvoranschlag sind vorher unschädlich. Bei Charge@BW genügt es, dass der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist. Beide verlangen den Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien. Und nimmst du für die Maßnahme einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch, entfällt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ; und auch sonst gilt sie nur für die Arbeitskosten und nur bei Zahlung auf das Konto des Handwerkers.
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NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.
L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)
Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende
Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.
KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.
EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen
Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
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