Förderungen für E-Mobilität & Wallbox
11 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
11 Förderungen im Bereich E-Mobilität & Wallbox
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
Nachhaltige Städtische Mobilität für alle – EFRE/JTF-Förderung
Förderung investiver Maßnahmenpakete für nachhaltige städtische Mobilität in NRW. Unterstützung für Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten klima- und umweltfreundlicher Mobilität mit Fördersätzen von 80 bis 90 Prozent.
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm Nürnberg
N-ERGIE fördert CO2-Minderungsmaßnahmen in Nürnberg seit 1996: Ladestation bis 250 Euro, Fernwärme-Neuanschluss 1.500 Euro, Schaltschrank 400–450 Euro, energieeffiziente Haushaltsgeräte 50 Euro. Voraussetzung: bestehende N-ERGIE-Kundschaft.
Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
Förderung für den Aufbau von Wasserstofftankstellen (HRS) im Straßenverkehr und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben. Investitionszuschüsse als Paketförderung bis zu 7 Millionen Euro pro Antrag.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität – sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Vereine und freiberuflich Tätige. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird über zeitlich begrenzte Förderaufrufe vergeben.
E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
Bundesweite Kaufprämie für reine Elektroautos, Plug-in-Hybride, Range-Extender und Brennstoffzellenfahrzeuge. Privat zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 ab Erstzulassung 1. Januar 2026. Höhe gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: für BEV 3.000–6.000 €, für PHEV 1.500–4.500 €. Antragsportal Förderzentrale Deutschland wird laut BAFA im Laufe des Mai 2026 für die E-Auto-Schiene freigeschaltet — rückwirkende Anträge anschließend für 12 Monate ab Erstzulassung möglich.
bis zu 6.000 €
Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026
Bundes-Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" der BMV (Projektträger PwC). Pro Stellplatz: 1.300 € ohne Wallbox, 1.500 € mit Wallbox, bis 2.000 € mit bidirektionalem Laden. Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU/Privateigentümer von Mietwohneigentum (Frist 10.11.2026, Windhundprinzip), große Wohnungsbaugesellschaften (Frist 15.10.2026, wettbewerbliches Verfahren). Mindestens 6 Stellplätze pro Gebäude, 20 % Vorverkabelungs-Quote, max 22 kW pro Ladepunkt. Antrag VOR Maßnahmenbeginn.
bis zu 2.000 €
§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
20 % der Lohnkosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (kein Bargeld).
bis zu 1.200 €
Förderung Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst die Modernisierung und Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb öffentlicher Räume. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblichen Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen erhalten 40 % Zuschuss, maximal 300 Euro je Abstellplatz.
bis zu 400 €
THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
Jährliche Auszahlung 270–320 € für jeden Halter eines reinen Elektroautos. Kein Wallbox-Direktzuschuss, sondern Vergütung für die durch das BEV eingesparten CO₂-Emissionen. Über THG-Quoten-Vermarkter beantragt.
bis zu 320 €
§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
Pflicht-Modul für jede neue private Wallbox seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt von ~110–190 €/Jahr (Modul 1) oder 60 % auf den Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariable Tarife.
bis zu 240 €
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Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
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