Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Förderhöhe | bis zu 5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderung erhalten Unternehmen, Kommunen und natürliche Personen einen Zuschuss für die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer DC-Ladeinfrastruktur nach dem Combined Charging System (CCS) sowie dem Megawatt Charging System (MCS), die für e-Lkw der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 geeignet ist. Förderfähig sind auch der erforderliche Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie technisch notwendige Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung. Das Programm beruht auf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) und wird über den Projektträger Jülich (PtJ) im Rahmen von Förderaufrufen abgewickelt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Erfolgt die Errichtung der Ladeinfrastruktur in Deutschland mit entsprechendem Netzanschluss?
Verfügt die Ladeinfrastruktur über mindestens einen Ladepunkt mit ≥ 50 kW (Aufruf B) bzw. ≥ 100 kW (Aufruf C)?
Handelt es sich nicht um Eigenbau, Prototyp, Reparatur oder Ersatzbeschaffung?
Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme?
Wie stellst du den Antrag?
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen. Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt. Im Rahmen des Förderaufrufs B (nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen) und des Förderaufrufs C (öffentliche Ladeinfrastruktur) kann der Antrag jeweils bis zum 07.07.2026 gestellt werden.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Was wird nicht gefördert?
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