BundesBonus
Zuschuss · bis 5 Mio. € Bund

Ladeinfrastruktur für e-Lkw

Zuschuss für die Anschaffung und Errichtung öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw) der Fahrzeugklassen N2 und N3.

Max. Förderung
5 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderung erhalten Unternehmen, Kommunen und natürliche Personen einen Zuschuss für die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer DC-Ladeinfrastruktur nach dem Combined Charging System (CCS) sowie dem Megawatt Charging System (MCS), die für e-Lkw der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 geeignet ist. Förderfähig sind auch der erforderliche Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie technisch notwendige Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung. Das Programm beruht auf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) und wird über den Projektträger Jülich (PtJ) im Rahmen von Förderaufrufen abgewickelt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Erfolgt die Errichtung der Ladeinfrastruktur in Deutschland mit entsprechendem Netzanschluss?

Verfügt die Ladeinfrastruktur über mindestens einen Ladepunkt mit ≥ 50 kW (Aufruf B) bzw. ≥ 100 kW (Aufruf C)?

Handelt es sich nicht um Eigenbau, Prototyp, Reparatur oder Ersatzbeschaffung?

Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme?

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen. Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt. Im Rahmen des Förderaufrufs B (nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen) und des Förderaufrufs C (öffentliche Ladeinfrastruktur) kann der Antrag jeweils bis zum 07.07.2026 gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen sowie Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit, jeweils mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 500 € pro kW und ist auf maximal 5 Mio. € pro Antrag begrenzt. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Im Rahmen der Förderaufrufe B und C kann der Antrag jeweils bis zum 07.07.2026 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Eigenbau, Prototypen, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen. Eine Kumulierung mit weiteren Zuwendungen wie Landesförderungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

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