Derzeit keine Antragstellung
Für Ladeinfrastruktur für e-Lkw werden aktuell keine Anträge angenommen. Das Programm ist damit nicht beendet — die Förderstelle entscheidet, ob und wann es weitergeht. Diese Seite bleibt bestehen, damit die Konditionen nachvollziehbar sind; für den aktuellen Stand ist die offizielle Seite maßgeblich.
Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr |
| Förderhöhe | bis zu 5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Förderung erhalten Unternehmen, Kommunen und natürliche Personen einen Zuschuss für die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer DC-Ladeinfrastruktur nach dem Combined Charging System (CCS) sowie dem Megawatt Charging System (MCS), die für e-Lkw der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 geeignet ist. Förderfähig sind auch der erforderliche Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie technisch notwendige Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung. Das Programm beruht auf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) und wird über den Projektträger Jülich (PtJ) im Rahmen von Förderaufrufen abgewickelt.
Passt Ladeinfrastruktur für e-Lkw zu dir?
4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Erfolgt die Errichtung der Ladeinfrastruktur in Deutschland mit entsprechendem Netzanschluss?
Verfügt die Ladeinfrastruktur über mindestens einen Ladepunkt mit ≥ 50 kW (Aufruf B) bzw. ≥ 100 kW (Aufruf C)?
Handelt es sich nicht um Eigenbau, Prototyp, Reparatur oder Ersatzbeschaffung?
Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahme?
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 500 € pro kW und ist auf maximal 5 Mio. € pro Antrag begrenzt. Förderfähig sind neben der Ladeinfrastruktur selbst der Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie technisch notwendige Batteriespeicher. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Wie stellst du den Antrag?
Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen; der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt. Die Antragsfristen der Förderaufrufe B (nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen) und C (öffentliche Ladeinfrastruktur) sind am 07.07.2026 abgelaufen — derzeit ist keine Antragstellung möglich. Ob und wann es weitere Förderaufrufe gibt, geben BMDV und Projektträger Jülich bekannt.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Was wird nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Programmübersicht NRW.BANKnrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
- [02]Förderaufrufe & Antrag beim Projektträger Jülichptj.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr