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Zuschuss Bund

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Genossenschaften und Contractoren über vier Förder-Module.

Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien sowie die Dekarbonisierung bestehender Netze gefördert. Die Förderung verfolgt einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes betrachtet. Das Programm gliedert sich in vier Module: Modul 1 fördert Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, Modul 2 die systemische Förderung von Neubau und Bestandsnetzen, Modul 3 Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen und Modul 4 eine Betriebskostenförderung für erneuerbare Wärmeerzeugung. Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen, Kommune, Eigenbetrieb, Verein, Genossenschaft oder Contractor

Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten

Mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme beim Neubau

Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsberechtigung anhand des Merkblatts prüfen

    Im ersten Schritt wird die Antragsberechtigung anhand des Merkblatts geprüft.

  2. 02

    Passendes Modul bestimmen

    Anschließend wird das passende Förder-Modul bestimmt. Seit dem 1. April 2026 ist die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 nicht mehr möglich.

  3. 03

    Antrag über das Onlineportal stellen und Bescheid abwarten

    Seit dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über das Onlineportal der Förderzentrale Deutschland. Der Zuwendungsbescheid ist abzuwarten, bevor mit der Umsetzung begonnen wird; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren gemäß Richtlinie.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme sowie die Transformation bestehender Netze. Das Programm umfasst vier Module von Machbarkeitsstudien über systemische Förderung bis zu Einzelmaßnahmen und Betriebskostenförderung.
Wie hoch ist die Förderung?
In Modul 1 werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. In den Modulen 2 und 3 sind es jeweils 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In Modul 2 sind maximal 100 Millionen Euro pro Antrag möglich, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitslücke.
Was hat sich 2026 geändert?
Seit dem 1. April 2026 ist die Förderung von Transformationsplänen in Modul 1 nicht mehr möglich. Seit dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über das neue Onlineportal der Förderzentrale Deutschland.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    BEW – Merkblatt Antragstellung und technische Anforderungen
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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