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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des BAFA bezuschusst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie den Umbau bestehender Netze zur Treibhausgasneutralität bis 2045. In vier Modulen gefördert werden Machbarkeitsstudien und Planung, Investitionen mit 40 Prozent, Einzelmaßnahmen und Betriebskosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Vereine, Genossenschaften und Contractoren.

Zuständig
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien sowie die Dekarbonisierung bestehender Netze gefördert. Die Förderung verfolgt einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes betrachtet. Das Programm gliedert sich in vier Module: Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, Planungsleistungen und – seit dem 1. April 2026 nur noch für industrielle Prozesswärmenetze – Transformationspläne, Modul 2 die systemische Förderung von Neubau und Bestandsnetzen, Modul 3 Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen und Modul 4 eine Betriebskostenförderung für erneuerbare Wärmeerzeugung. Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren.

Schnell-Check

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Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren nach Anhang 2 der Richtlinie.

Machbarkeitsstudien, systemische Förderung und Einzelmaßnahmen setzen ein Wärmenetz voraus, das mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten mit Wärme versorgt.

Neue Netze müssen zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Bestehende Netze müssen bis 2045 treibhausgasneutral werden.

Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen werden; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich.

Für die systemische Förderung braucht ein Neubau eine Machbarkeitsstudie, ein Bestandsnetz einen Transformationsplan. Beide müssen nicht aus Modul 1 gefördert sein, aber den Mindestinhalt nach Merkblatt erfüllen.

Ohne Transformationsplan ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig. Gefördert werden etwa Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen.

Die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Der Antragsteller muss rechnerisch darlegen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Unternehmen, Kommune, Eigenbetrieb, Verein, Genossenschaft oder ContractorAntragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren nach Anhang 2 der Richtlinie.
Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 WohneinheitenMachbarkeitsstudien, systemische Förderung und Einzelmaßnahmen setzen ein Wärmenetz voraus, das mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten mit Wärme versorgt.
Mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme beim NeubauNeue Netze müssen zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden. Bestehende Netze müssen bis 2045 treibhausgasneutral werden.
Antrag vor Maßnahmenbeginn gestelltLieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids geschlossen werden; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich.

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbare Zuschüsse über vier Module. Modul 1 für Machbarkeitsstudien, Planungsleistungen (Leistungsphasen 2 bis 4 der HOAI) und Transformationspläne industrieller Prozesswärmenetze: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. Modul 2 für die systemische Förderung von Neubau und Bestand: 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitslücke. Modul 3 für Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Wärmespeicher: 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag, nur mit Transformationsplan. Modul 4 als Betriebskostenförderung für 10 Jahre: 1 Cent je eingespeister Kilowattstunde aus Solarthermie- und PVT-Anlagen, bei Wärmepumpen abhängig von der Jahresarbeitszahl.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antragsberechtigung anhand des Merkblatts prüfen

    Im ersten Schritt wird die Antragsberechtigung anhand des Merkblatts geprüft. Das Wärmenetz muss mindestens 17 Gebäude oder 101 Wohneinheiten versorgen.

  2. 02

    Passendes Modul bestimmen

    Modul 1 für Machbarkeitsstudien und Planung (Transformationspläne seit dem 1. April 2026 nur noch für industrielle Prozesswärmenetze), Modul 2 für Neubau oder Transformation eines ganzen Netzes, Modul 3 für Einzelmaßnahmen in Bestandsnetzen mit Transformationsplan, Modul 4 für Betriebskosten.

  3. 03

    Antrag über das Onlineportal stellen und Bescheid abwarten

    Seit dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über das Onlineportal der Förderzentrale Deutschland. Der Zuwendungsbescheid ist abzuwarten, bevor mit der Umsetzung begonnen wird; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich.

  4. 04

    Umsetzen und nachweisen

    Nach dem Bescheid die Aufträge vergeben und das Vorhaben im Bewilligungszeitraum umsetzen. Abgerechnet wird über Zwischen- und Verwendungsnachweise; eine Aufstockung prüft das BAFA zusammen mit dem nächsten Nachweis.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, wirtschaftlich tätige Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren gemäß Richtlinie.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme sowie die Transformation bestehender Netze. Das Programm umfasst vier Module von Machbarkeitsstudien über systemische Förderung bis zu Einzelmaßnahmen und Betriebskostenförderung.
Wie hoch ist die Förderung?
In Modul 1 werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, maximal 2 Millionen Euro pro Antrag. In den Modulen 2 und 3 sind es jeweils 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100 Millionen Euro pro Antrag und begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitslücke. Modul 4 zahlt über 10 Jahre einen Betriebskostenzuschuss, der sich nach der in das Netz eingespeisten Wärme richtet.
Was hat sich 2026 geändert?
Seit dem 1. April 2026 fördert Modul 1 Transformationspläne nur noch für industrielle Prozesswärmenetze; Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen bleiben für alle Netze förderfähig. Seit dem 14. April 2026 läuft die Antragstellung über das neue Onlineportal der Förderzentrale Deutschland.
Was fördert Modul 4 der BEW?
Modul 4 ist eine Betriebskostenförderung für Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in ein Wärmenetz einspeisen und selbst über Modul 2 oder 3 gefördert wurden. Für Solarthermie und PVT gibt es 1 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Bei Wärmepumpen hängt der Satz von der Jahresarbeitszahl ab; bei Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung ist er auf 9,2 Cent je Kilowattstunde begrenzt. Die Förderung läuft 10 Jahre ab Inbetriebnahme.
Wie lange ist der Bewilligungszeitraum?
Modul 1: 12 Monate, einmalig um bis zu 12 Monate verlängerbar. Modul 2: 48 Monate, einmalig um bis zu 24 Monate verlängerbar; größere Projekte werden in Maßnahmenpaketen von je vier Jahren beantragt. Modul 3: 24 Monate, einmalig um bis zu 12 Monate verlängerbar.
Kann die Förderung nachträglich erhöht werden?
Ergeben sich nach dem Zuwendungsbescheid wesentliche Änderungen mit höheren Ausgaben, kann eine Aufstockung beantragt werden: in den Modulen 1 und 3 einmal, in Modul 2 einmal pro Förderjahr. Gut abgrenzbare neue Ausgabenpositionen gehören dagegen in ein weiteres Maßnahmenpaket in Modul 2 oder einen Antrag in Modul 3.
Wie lange muss ein gefördertes Wärmenetz betrieben werden?
Das Wärmenetz muss zehn Jahre ab Inbetriebnahme entsprechend den Anforderungen der Richtlinie betrieben werden und so lange im Eigentum des Zuwendungsempfängers bleiben. Den Betrieb darf ein anderes Unternehmen im Auftrag des Antragstellers übernehmen; ein Verkauf des Netzes ist in dieser Zeit nicht ohne Weiteres zulässig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) — Offizielle Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    BEW – Merkblatt Antragstellung und technische Anforderungen
    bafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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