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Zuschuss · bis 50 % Land

UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz Hamburg

Die IFB Hamburg fördert freiwillige Investitionen Hamburger Unternehmen zur Ressourcen- und Energieeffizienz mit Zuschüssen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Sieben Förderschwerpunkte: Machbarkeitsuntersuchungen, Energieeffizienz, Material/Wasser, Prozesswärme-Dekarbonisierung, Abwärmenutzung und Wasserstoff-Produktionsumstellung.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz der IFB Hamburg fördert freiwillige Investitionsvorhaben von Hamburger Unternehmen, die durch effizienten Umgang mit Ressourcen oder Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen. Gefördert werden sieben Schwerpunkte: EffizienzChecks (Machbarkeitsuntersuchungen), Energieeffizienzsteigerung in Produktionsanlagen und Gebäudetechnik, Materialeffizienz und Wassereinsparung, Dekarbonisierung von Prozesswärme, Nutzung unvermeidbarer Abwärme und Produktionsprozesse mit Wasserstoff. Vorhaben müssen über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg

Vorhaben muss über gesetzliche Pflichtanforderungen hinausgehen

Unter Berücksichtigung der Förderung darf die Amortisationszeit zwei Jahre nicht unterschreiten

Förderantrag muss vor Beauftragung der Umsetzung gestellt und bewilligt sein

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für den erreichten Ressourcen- bzw. Klimaschutzeffekt. In den Schwerpunkten 2, 3 und 5: Festbetragsfinanzierung pro jährlich vermiedener Tonne CO2 bzw. pro eingesparter Tonne Material oder Kubikmeter Wasser. In Schwerpunkt 4: jährlicher Zuschuss für Betriebsmehrkosten je MWh Prozesswärme, max. 5 Jahre. Förderquote je nach Schwerpunkt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen

    Das Unternehmen nimmt Kontakt mit der IFB Hamburg auf.

  2. 02

    Förderfähigkeit im persönlichen Gespräch klären

    In einem persönlichen Gespräch mit den Experten der IFB Hamburg – auch vor Ort im Unternehmen – wird die Förderfähigkeit des Investitionsprojekts geklärt.

  3. 03

    Antrag mit Einsparberechnung einreichen

    Das Unternehmen stellt den Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reicht ihn mit allen erforderlichen Unterlagen sowie einer detaillierten Einsparberechnung ein.

  4. 04

    Bewilligung durch die IFB Hamburg abwarten

    Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.

  5. 05

    Vorhaben nach Bewilligung starten

    Nach Erhalt der Bewilligung kann mit dem Investitionsvorhaben begonnen werden.

Häufige Fragen

Welche Förderschwerpunkte gibt es beim Programm UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz?
Es gibt sieben Schwerpunkte: (1) Machbarkeitsuntersuchungen (EffizienzChecks), (2) Energieeffizienzsteigerung, (3) Materialeffizienz und Wassereinsparung, (4) Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung durch Fernwärme oder Wärmepumpen, (5) Nutzung unvermeidbarer Abwärme über Wärmenetze, (6) Wasserstoff-basierte Produktionsprozesse. Schwerpunkt 7 wird später veröffentlicht.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderquote beträgt je nach Schwerpunkt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. In den Schwerpunkten 2, 3 und 5 erfolgt die Förderung als Festbetrag pro vermiedener Tonne CO2 oder eingesparter Tonne Material/Wasser. In Schwerpunkt 4 als jährlicher Zuschuss für Betriebsmehrkosten über max. 5 Jahre.
Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Fördermittel werden erst nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – erst nach Bewilligung darf die Umsetzung beauftragt werden.
Welche Amortisationsanforderungen gelten?
Investitionen werden nur insoweit gefördert, dass unter Berücksichtigung der Förderung eine Amortisationszeit von zwei Jahren nicht unterschritten wird. Das schützt gegen Überförderung bei schnell amortisierbaren Maßnahmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmseite UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)
    ifbhh.deRechtsgrundlageHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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