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Zuschuss · bis 50 % Land

UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz Hamburg

Die IFB Hamburg fördert freiwillige Investitionen Hamburger Unternehmen zur Ressourcen- und Energieeffizienz mit Zuschüssen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Sieben Förderschwerpunkte: Machbarkeitsuntersuchungen, Energieeffizienz, Material/Wasser, Prozesswärme-Dekarbonisierung, Abwärmenutzung und Wasserstoff-Produktionsumstellung.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz der IFB Hamburg fördert freiwillige Investitionsvorhaben von Hamburger Unternehmen, die durch effizienten Umgang mit Ressourcen oder Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen. Gefördert werden sieben Schwerpunkte: EffizienzChecks (Machbarkeitsuntersuchungen), Energieeffizienzsteigerung in Produktionsanlagen und Gebäudetechnik, Materialeffizienz und Wassereinsparung, Dekarbonisierung von Prozesswärme, Nutzung unvermeidbarer Abwärme und Produktionsprozesse mit Wasserstoff. Vorhaben müssen über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg

Vorhaben muss über gesetzliche Pflichtanforderungen hinausgehen

Unter Berücksichtigung der Förderung darf die Amortisationszeit zwei Jahre nicht unterschreiten

Förderantrag muss vor Beauftragung der Umsetzung gestellt und bewilligt sein

Wie stellst du den Antrag?

Kontakt mit der IFB Hamburg aufnehmen. Persönliches Gespräch mit Experten – auch vor Ort im Unternehmen – zur Klärung der Förderfähigkeit. Antragstellung auf dem vorgesehenen Vordruck mit detaillierter Einsparberechnung und allen Unterlagen. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Fördermittel werden nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt.

Häufige Fragen

Welche Förderschwerpunkte gibt es beim Programm UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz?
Es gibt sieben Schwerpunkte: (1) Machbarkeitsuntersuchungen (EffizienzChecks), (2) Energieeffizienzsteigerung, (3) Materialeffizienz und Wassereinsparung, (4) Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung durch Fernwärme oder Wärmepumpen, (5) Nutzung unvermeidbarer Abwärme über Wärmenetze, (6) Wasserstoff-basierte Produktionsprozesse. Schwerpunkt 7 wird später veröffentlicht.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderquote beträgt je nach Schwerpunkt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. In den Schwerpunkten 2, 3 und 5 erfolgt die Förderung als Festbetrag pro vermiedener Tonne CO2 oder eingesparter Tonne Material/Wasser. In Schwerpunkt 4 als jährlicher Zuschuss für Betriebsmehrkosten über max. 5 Jahre.
Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Die Fördermittel werden erst nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – erst nach Bewilligung darf die Umsetzung beauftragt werden.
Welche Amortisationsanforderungen gelten?
Investitionen werden nur insoweit gefördert, dass unter Berücksichtigung der Förderung eine Amortisationszeit von zwei Jahren nicht unterschritten wird. Das schützt gegen Überförderung bei schnell amortisierbaren Maßnahmen.

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