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Zuschuss Bund

Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)

Die Förderrichtlinie Palu unterstützt mit Zuschüssen die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlicher Moorbodenflächen sowie deren nachhaltige Nutzung danach.

Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie Palu erhalten Eigentümer und Bewirtschafter von Moorbodenflächen einen Zuschuss für Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung. Gefördert werden zusätzlich Maßnahmen, die eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen nach der Wiedervernässung ermöglichen, einschließlich Produktion, Aufbereitung, Verwertung und Vermarktung bestimmter Erzeugnisse. Die Förderung gliedert sich in vier Module. Ziel ist der Torferhalt beziehungsweise die deutliche Minderung der Torfzehrung als Beitrag zum natürlichen Klimaschutz. Das Programm setzt eine Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) um; die Abwicklung erfolgt über die Landwirtschaftliche Rentenbank.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Streben Sie eine dauerhafte Wiedervernässung zum Torferhalt oder zur Minderung der Torfzehrung an?

Wird das Vorhaben in Deutschland durchgeführt?

Haben Sie mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen?

Handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme?

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt. Die Antragsverfahren sind grundsätzlich zweistufig; in der ersten Stufe führt die Rentenbank ein Interessenbekundungsverfahren durch. Nach aktueller Planung gelten folgende Zeiträume für Interessensbekundungen: Fördermodul 1 und 2.A vom 29.06.2026 bis 15.09.2026, Fördermodul 2.B und 3 vom 28.09.2026 bis 31.12.2026, Fördermodul 4 vom 02.11.2026 bis 29.01.2027.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen und -gesellschaften mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die Moorbodenflächen wiedervernässen oder nutzen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Konzipierung, Planung und Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung sowie Maßnahmen zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung der Flächen danach. Die Förderung gliedert sich in vier Module.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt. Das Verfahren ist zweistufig und beginnt mit einem Interessenbekundungsverfahren zu festgelegten Zeiträumen je Fördermodul.
Kann ich Palu mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln der EU, des Bundes oder der Länder für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Mit Programmkrediten der Rentenbank ist eine Kombination bis zur Höhe der zulässigen Beihilfeintensitäten möglich.

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