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BMFTR-Förderung Hubs für die Fusion

Mit Hubs für die Fusion fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) themenspezifische Forschungszentren rund um Fusionskraftwerke. Drei Schwerpunkte sind möglich: Laserfusion, Magnetfusion mit Stellarator-Fokus sowie Brennstoffkreislauf samt Materialentwicklung. Hochschulen können bis zu 100 Prozent ihrer Ausgaben gefördert bekommen, Unternehmen müssen sich an einem Verbund mit mindestens 25 Prozent Eigenanteil beteiligen.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm Hubs für die Fusion bündelt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Kompetenzen für Fusionskraftwerke in themenspezifischen Forschungszentren. Drei thematische Schwerpunkte sind förderfähig: die Laserfusion, die Magnetfusion mit Fokus auf den Stellarator sowie der Brennstoffkreislauf einschließlich Materialentwicklung. Die Hubs koordinieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie ein Hub-Management. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereinigungen, sofern sie in einem Verbundprojekt mit mehreren unabhängigen Partnern zusammenarbeiten und eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Verbundprojekt mit mehreren unabhängigen Partnern
Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Schriftliche Absichtserklärungen vom Sitzbundesland
Verwertung der Ergebnisse im EWR oder der Schweiz

Was bekommst du konkret?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Unternehmen erfolgt die Berechnung auf Kostenbasis (AZK), wobei meist eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent verlangt wird. Bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfolgt die Förderung in der Regel auf Ausgabenbasis (AZA); das Ministerium kann die projektbezogenen Ausgaben zu 100 Prozent fördern. Hochschulen erhalten bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent. Die Kurzzusammenfassung der Förderdatenbank nennt themenspezifische Hubs mit bis zu 30 Millionen Euro Förderung.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf und Fristen beachten

    Die erste Vorlagefrist für Strategieskizzen und Hub-Management-Vollanträge lag einen Kalendermonat nach Veröffentlichung der Richtlinie und ist seit Mitte Mai 2026 abgelaufen. Danach sieht die Richtlinie Skizzen nur noch für zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte der bereits ausgewählten Hubs vor — zu den Vorlagefristen 30.09.2026, 31.03.2027, 30.09.2027, 31.03.2028, 29.09.2028 und 30.03.2029.

  2. 02

    Strategieskizze oder Hub-Management-Vollantrag einreichen

    F&E-Projekte: Einreichung einer Strategieskizze beim zuständigen Projektträger (VDI Technologiezentrum). Hub-Management: Vollantrag direkt über das easy-Online-Portal.

  3. 03

    Bewertung der Skizze abwarten

    Der Projektträger bewertet die eingereichten Skizzen. Bei positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrags in Stufe 2 aufgefordert.

  4. 04

    Förderantrag in Stufe 2 einreichen

    Nach positiver Bewertung der Skizze stellen Sie den vollständigen Förderantrag elektronisch über das easy-Online-Portal. Weitere Stichtage: 30.09.2026 und 31.03.2027.

Häufige Fragen

Welche thematischen Schwerpunkte sind förderfähig?
Es gibt drei thematische Schwerpunkte: die Laserfusion, die Magnetfusion mit Fokus auf den Stellarator sowie den Brennstoffkreislauf einschließlich Materialentwicklung.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Bekanntmachung nennt keinen Höchstbetrag je Hub. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent gefördert werden, Unternehmen müssen einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent leisten.
Wann sind die Antragsfristen?
Die erste Vorlagefrist für Strategieskizzen und Hub-Management-Vollanträge lag einen Kalendermonat nach Veröffentlichung der Richtlinie und ist seit Mitte Mai 2026 abgelaufen. Zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte der ausgewählten Hubs können zu den weiteren Vorlagefristen eingereicht werden: 30.09.2026, 31.03.2027, 30.09.2027, 31.03.2028, 29.09.2028 und 30.03.2029.
Wie ist das Antragsverfahren aufgebaut?
Das Verfahren ist zweistufig. Stufe 1 ist die Konzeptphase mit Strategieskizze, Roadmap, Letters of Intent und Vollantrag für das Hub-Management. Stufe 2 ist die Forschungsphase mit förmlichen Förderanträgen für F&E-Projekte. Eingereicht wird über easy-Online.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMFTR Informationsseite Fusionsforschung
    info.bmftr-fusionsforschung.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. [02]
    Förderdatenbank: Hubs für die Fusion
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  3. [03]
    Förderrichtlinie BAnz AT 17.04.2026 B3
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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