BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt Unternehmen bei der Dekarbonisierung der Industrie sowie bei CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung. Modul 1 fördert Vorhaben mit bis zu 200 Mio. €, Modul 2 bis zu 30 Mio. € pro Investitionsvorhaben. Bagatellgrenze: 1 Mio. € (KMU 500.000 €).

Max. Förderung
200 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderhöhe 500.000 € – 200 Mio. €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland bei klimafreundlichen Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2. Modul 1 fördert die Verringerung direkter Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent durch Elektrifizierung oder Wasserstoff-Umstellung sowie zugehörige Forschung. Modul 2 fördert Carbon Capture and Utilization (CCU) sowie Carbon Capture and Storage (CCS).

Schnell-Check

Passt Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Reduktion direkter Treibhausgasemissionen um mind. 40 Prozent (Modul 1)

Erhalt der Investitionen mind. 5 Jahre (3 Jahre für KMU)

Einklang mit Carbon-Management-Strategie (Modul 2)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    200 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
200.000.000 €

Förderfähig sind max. 200.000.000 €

Rechnerische Schätzung
200.000.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten200.000.000 €
  • Förderfähige Basis200.000.000 €
  • Zuschuss– 200.000.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag beim BALM vor Vertragsabschluss stellen

    Stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) vor Abschluss des Ausbildungsvertrags. Antragsfrist für Förderperiode 2024 war der 02.09.2024.

  2. 02

    Ausbildungsvertrag erst nach Bewilligung abschließen

    Schließen Sie den Ausbildungsvertrag erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids ab. Beginn des Ausbildungsverhältnisses darf erst nach der Bewilligung erfolgen.

Häufige Fragen

Welche Module gibt es?
Modul 1 fördert Dekarbonisierung der Industrie über Treibhausgasreduktion, Elektrifizierung oder Wasserstoff sowie zugehörige Forschung. Modul 2 fördert CO2-Abscheidung mit Nutzung (CCU) und Speicherung (CCS) als Investitions- und Forschungsvorhaben.
Wie hoch ist die Förderung?
Im Modul 1 Teilmodul 2 sind bis zu 200 Mio. € pro Vorhaben möglich. Investitionsvorhaben in Modul 1 Teilmodul 1 und Modul 2 Teilmodul 1 werden mit bis zu 30 Mio. € gefördert. Forschungsvorhaben mit bis zu 35 Mio. €. Die Förderquote kann bis zu 100 Prozent betragen.
Was ist die Bagatellgrenze?
Die Bagatellgrenze beträgt 1 Mio. €. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt sie bei 500.000 €.
Bei wem werden Anträge gestellt?
Im Modul 1 beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Geschäftsbereich KEI. Im Modul 2 beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Erneuerbare Energien und Kraftwerkstechnik.

Mehr zu Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    KEI: BIK Modul 1
    klimaschutz-industrie.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    PtJ: BIK Modul 2 (CCU/CCS)
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  4. [04]
    Förderrichtlinie vom 26.08.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)