BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 31.12.2030

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt Unternehmen bei der Dekarbonisierung der Industrie sowie bei CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung. Gefördert wird mit bis zu 35 Mio. € je Vorhaben und einer Förderintensität von bis zu 40 Prozent. Derzeit ist bei der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz keine Einreichung möglich: Im zweiten Förderaufruf endete die Frist für Projektskizzen am 28. Februar 2026 und die Frist für Förderanträge der ausgewählten Vorhaben am 30. Juni 2026. Für Modul 2 erwartet der Projektträger Jülich den nächsten Förderaufruf voraussichtlich Anfang 2027.

Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland bei klimafreundlichen Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2. Modul 1 fördert die Verringerung direkter Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent durch Elektrifizierung oder Wasserstoff-Umstellung sowie zugehörige Forschung. Modul 2 fördert Carbon Capture and Utilization (CCU) sowie Carbon Capture and Storage (CCS).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Bei Investitionsvorhaben: Verpflichtung, die Investitionen nach Abschluss mindestens fünf Jahre (drei Jahre bei KMU) im betreffenden Gebiet zu erhalten
Einklang mit Carbon-Management-Strategie (Modul 2)

Was bekommst du konkret?

Zuschuss mit gestaffelter Förderintensität: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei Investitionsvorhaben, bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien; mit Aufschlägen maximal 80 Prozent. Förderhöhe je Teilmodul: Investitionsvorhaben nach AGVO bis 30 Mio. €, Forschungsvorhaben nach AGVO bis 35 Mio. €. Das Teilmodul für Investitionsvorhaben nach dem TCTF-Rahmen (bis 200 Mio. €) ist zum Ende 2025 ausgelaufen. Gefördert werden Investitionsvorhaben ab 500.000 € Gesamtinvestitionskosten bei kleinen und mittleren Unternehmen, ab 1 Mio. € bei allen anderen Unternehmen; für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben besteht keine Mindestvorgabe.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Zweistufiges Verfahren über Förderaufrufe

    Die Förderung läuft in einem zweistufigen Antragsverfahren in Form von Förderaufrufen.

  2. 02

    Projektskizze einreichen

    Für Modul 1 werden Projektskizzen beim Projektträger ZUG/KEI eingereicht, für Modul 2 beim Projektträger Jülich.

  3. 03

    Fördervoraussetzungen erfüllen

    Erforderlich sind ein Beitrag zu nationalen strategischen Zielen und ein mindestens fünfjähriger Erhalt der Investitionen (drei Jahre für KMU); Modul 2 muss im Einklang mit der Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung stehen.

Häufige Fragen

Welche Module gibt es?
Modul 1 fördert Dekarbonisierung der Industrie über Treibhausgasreduktion, Elektrifizierung oder Wasserstoff sowie zugehörige Forschung. Modul 2 fördert CO2-Abscheidung mit Nutzung (CCU) und Speicherung (CCS) als Investitions- und Forschungsvorhaben.
Wie hoch ist die Förderung?
Investitionsvorhaben werden mit bis zu 30 Mio. € gefördert, Forschungsvorhaben mit bis zu 35 Mio. €. Die Förderintensität liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten; für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind mit Aufschlägen maximal 80 Prozent möglich. Das Teilmodul für Investitionsvorhaben nach dem TCTF-Rahmen mit bis zu 200 Mio. € ist zum Ende 2025 ausgelaufen.
Was ist die Bagatellgrenze?
Die Bagatellgrenze beträgt 1 Mio. €. Für kleine und mittlere Unternehmen liegt sie bei 500.000 €.
Bei wem werden Anträge gestellt?
Im Modul 1 beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Geschäftsbereich KEI. Im Modul 2 beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Erneuerbare Energien und Kraftwerkstechnik.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KEI: BIK Modul 1
    klimaschutz-industrie.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    PtJ: BIK Modul 2 (CCU/CCS) – Förderaufrufe und Antragstellung
    bik-ccus.ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  3. [03]
    Förderrichtlinie vom 26.08.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  4. [04]
    Zweiter Förderaufruf Modul 1, Teilmodule 1 und 3 (BAnz AT 06.01.2026 B1)
    klimaschutz-industrie.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  5. [05]
    Zweiter Förderaufruf Modul 2, Carbon Management (BAnz AT 06.01.2026 B2)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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