Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland bei klimafreundlichen Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2. Modul 1 fördert die Verringerung direkter Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent durch Elektrifizierung oder Wasserstoff-Umstellung sowie zugehörige Forschung. Modul 2 fördert Carbon Capture and Utilization (CCU) sowie Carbon Capture and Storage (CCS).
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Bei Investitionsvorhaben: Verpflichtung, die Investitionen nach Abschluss mindestens fünf Jahre (drei Jahre bei KMU) im betreffenden Gebiet zu erhalten |
| Einklang mit Carbon-Management-Strategie (Modul 2) |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss mit gestaffelter Förderintensität: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bei Investitionsvorhaben, bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien; mit Aufschlägen maximal 80 Prozent. Förderhöhe je Teilmodul: Investitionsvorhaben nach AGVO bis 30 Mio. €, Forschungsvorhaben nach AGVO bis 35 Mio. €. Das Teilmodul für Investitionsvorhaben nach dem TCTF-Rahmen (bis 200 Mio. €) ist zum Ende 2025 ausgelaufen. Gefördert werden Investitionsvorhaben ab 500.000 € Gesamtinvestitionskosten bei kleinen und mittleren Unternehmen, ab 1 Mio. € bei allen anderen Unternehmen; für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben besteht keine Mindestvorgabe.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Zweistufiges Verfahren über Förderaufrufe
Die Förderung läuft in einem zweistufigen Antragsverfahren in Form von Förderaufrufen.
- 02
Projektskizze einreichen
Für Modul 1 werden Projektskizzen beim Projektträger ZUG/KEI eingereicht, für Modul 2 beim Projektträger Jülich.
- 03
Fördervoraussetzungen erfüllen
Erforderlich sind ein Beitrag zu nationalen strategischen Zielen und ein mindestens fünfjähriger Erhalt der Investitionen (drei Jahre für KMU); Modul 2 muss im Einklang mit der Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung stehen.
Häufige Fragen
Welche Module gibt es?
Wie hoch ist die Förderung?
Was ist die Bagatellgrenze?
Bei wem werden Anträge gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KEI: BIK Modul 1klimaschutz-industrie.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]PtJ: BIK Modul 2 (CCU/CCS) – Förderaufrufe und Antragstellungbik-ccus.ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [03]Förderrichtlinie vom 26.08.2024bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [04]Zweiter Förderaufruf Modul 1, Teilmodule 1 und 3 (BAnz AT 06.01.2026 B1)klimaschutz-industrie.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [05]Zweiter Förderaufruf Modul 2, Carbon Management (BAnz AT 06.01.2026 B2)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.