BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund Aktuell bis 30.06.2027

Investitionsgesetz Kohleregionen Rheinisches Revier

Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen fördert der Bund Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rheinischen Revier — gemeinsam von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen entwickelt, um den Strukturwandel innovationsbasiert zu gestalten.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderquote bis 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderung im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt regionale Verbünde im Rheinischen Revier. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Aufbau zukunftsfähiger Innovationsfelder. Verbünde müssen aus mindestens einem wissenschaftlichen Partner (Hochschule, Forschungseinrichtung) und einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bevorzugt KMU) bestehen, optional ergänzt um außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine oder Stiftungen. Die Förderrichtlinie ist bis 30.06.2027 befristet (AGVO-Grundlage; De-minimis-Grundlage bis 30.06.2031) und verlängert sich bei Verlängerung dieser Grundlagen, höchstens bis 31.12.2038.

Schnell-Check

Passt Investitionsgesetz Kohleregionen Rheinisches Revier zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Mindestens ein wissenschaftlicher Partner (Hochschule oder Forschungseinrichtung) und mindestens ein Unternehmen müssen am Verbund beteiligt sein. Einzelanträge sind ausgeschlossen.

Das Verbundvorhaben muss räumlich im Rheinischen Revier wirken. Maßgeblich ist die Gebietskulisse nach Anlage 1 InvKG mit den Kreisen Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft, Rhein-Kreis Neuss sowie Mönchengladbach und Aachen.

Das Vorhaben muss einen klaren Beitrag zum Strukturwandel nach Ende der Braunkohleverstromung leisten, etwa in den Innovationsfeldern Energie, Batterie, Wasserstoff, Bioökonomie, Mobilität oder Ressourceneffizienz.

Pro Verbundprojekt sind in der Konzeptphase maximal 200.000 Euro Förderung möglich.

Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. KMU erhalten Aufschläge nach EU-Definition. Wissenschaftliche Einrichtungen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Verbundprojekt mit Wissenschaft und WirtschaftMindestens ein wissenschaftlicher Partner (Hochschule oder Forschungseinrichtung) und mindestens ein Unternehmen müssen am Verbund beteiligt sein. Einzelanträge sind ausgeschlossen.
Sitz oder Wirkung im Rheinischen RevierDas Verbundvorhaben muss räumlich im Rheinischen Revier wirken. Maßgeblich ist die Gebietskulisse nach Anlage 1 InvKG mit den Kreisen Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft, Rhein-Kreis Neuss sowie Mönchengladbach und Aachen.
Beitrag zum StrukturwandelDas Vorhaben muss einen klaren Beitrag zum Strukturwandel nach Ende der Braunkohleverstromung leisten, etwa in den Innovationsfeldern Energie, Batterie, Wasserstoff, Bioökonomie, Mobilität oder Ressourceneffizienz.
Maximale Fördersumme KonzeptphasePro Verbundprojekt sind in der Konzeptphase maximal 200.000 Euro Förderung möglich.

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in mehreren Stufen. Förderumfang: für Unternehmen je nach Anwendungsnähe bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten (zusätzlicher KMU-Bonus möglich); für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent; bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzliche Projektpauschale von 20 Prozent. Förderhöhe für Konzepterstellung: maximal 200.000 Euro insgesamt. Förderdauer: in der Regel bis zu 3 Jahre — Konzepterstellung max. 12 Monate, Konzeptumsetzung 3 bis 5 Jahre.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Verbund bilden und Vorhaben skizzieren

    Mindestens ein wissenschaftlicher Partner und ein Unternehmen schließen sich zu einem Verbund zusammen und entwickeln ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Bezug zum Strukturwandel im Rheinischen Revier.

  2. 02

    Projektskizze beim Projektträger Jülich einreichen

    Die Projektskizze wird elektronisch beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht. Sie umfasst Zielsetzung, Verbundzusammensetzung, geplante Arbeitspakete und einen Finanzierungsrahmen.

  3. 03

    Auswahl, Konzept und Aufforderung zum Vollantrag

    Das BMFTR wählt die Skizzen nach Bewertung aus. Ausgewählte Verbünde legen dem Projektträger ein Konzept von höchstens 30 Seiten vor; erst nach positiver Bewertung des Konzepts fordert das BMFTR zum förmlichen Förderantrag auf.

  4. 04

    Förmlichen Antrag über easy-Online stellen

    Der vollständige Förderantrag wird über das elektronische Bundesportal easy-Online eingereicht. Beizufügen sind Arbeits- und Finanzierungsplan, Kooperationsvereinbarung und Bonitätsnachweise der Unternehmen.

  5. 05

    Bewilligung und Mittelabruf

    Nach Prüfung erlässt der Zuwendungsgeber den Bewilligungsbescheid. Die Mittel werden nach Bedarf abgerufen und mit Verwendungsnachweisen abgerechnet. Begleitend ist eine Berichterstattung über Strukturwandel-Wirkung Pflicht.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Verbundprojekte. Ein Verbund muss aus mindestens einem wissenschaftlichen Partner (Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung) und mindestens einem Unternehmen bestehen. Zusätzlich können weitere Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände, Stiftungen oder Vereine als Verbundpartner aufgenommen werden. Eine Einzelförderung ist nicht möglich.
Welche Kommunen und Kreise gehören zum Rheinischen Revier?
Das Rheinische Revier umfasst rund 50 Städte, Gemeinden und Kreise im Westen Nordrhein-Westfalens rund um die Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden. Dazu zählen unter anderem die Kreise Düren, Heinsberg, Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss sowie die kreisfreien Städte Mönchengladbach und Aachen. Die Gebietskulisse ist in Anlage 1 zum Investitionsgesetz Kohleregionen verbindlich festgelegt.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit klarem Strukturwandel-Bezug zum Rheinischen Revier. Schwerpunkte sind unter anderem Energiewende, erneuerbare Energien, Batterieforschung, Wasserstoff, Bioökonomie, ressourceneffiziente Industrie, Mobilität und intelligente Infrastruktur. Das Vorhaben muss zu einer wirtschaftlichen Perspektive nach Ende der Braunkohleverstromung beitragen.
Wie hoch ist die Förderung?
In der Konzeptphase liegt die maximale Förderung bei 200.000 Euro je Verbundprojekt. Die Förderquote für Unternehmen beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, wissenschaftliche Einrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für nicht-wirtschaftliche Forschungsaktivitäten kann zusätzlich eine Projektpauschale gewährt werden. KMU erhalten Aufschläge nach EU-Definition.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Stufe reicht der Verbund eine Projektskizze per E-Mail beim Projektträger Jülich (PtJ) ein. Ausgewählte Verbünde werden aufgefordert, ein Konzept für die Umsetzung vorzulegen. Erst nach positiver Bewertung des Konzepts folgt die Aufforderung zum förmlichen Förderantrag über das elektronische Bundesportal easy-Online.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Das Investitionsgesetz Kohleregionen sichert die Strukturhilfen bis zum 31. Dezember 2038. Die BMFTR-Förderrichtlinie für die Forschungsverbünde ist dagegen bis 30. Juni 2027 befristet (AGVO-Grundlage; De-minimis-Grundlage bis 30. Juni 2031) und verlängert sich bei Verlängerung dieser Grundlagen, höchstens bis 31. Dezember 2038. Bund und Land Nordrhein-Westfalen stellen für den gesamten Zeitraum gemeinsam rund 14,8 Milliarden Euro für den Strukturwandel bereit.
Was ist der Bezug zum Investitionsgesetz Kohleregionen?
Das Programm setzt das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) als Teil des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen um. Rechtsgrundlage sind die Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104b Grundgesetz an die vom Braunkohleausstieg betroffenen Länder. Für das Rheinische Revier konkretisiert die Förderrichtlinie des Bundesministeriums die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen.

Mehr zu Investitionsgesetz Kohleregionen Rheinisches Revier und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Investitionsgesetz Kohleregionen Rheinisches Revier — Offizielle Programmseite
    rheinisches-revier.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. [02]
    Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG)
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  3. [03]
    Zukunftsagentur Rheinisches Revier – Strukturwandel und Förderung
    rheinisches-revier.deRegionalZukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
  4. [04]
    Projektträger Jülich – Strukturwandel Rheinisches Revier
    ptj.dePrimärquelleForschungszentrum Jülich GmbH
  5. [05]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken