Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unterstützt Forschungseinrichtungen sowie KMU gemäß EU-Definition mit Niederlassung in Deutschland. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in zwei Bereichen: nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung sowie nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte. Unterstützt werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien sowie Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen. Voraussetzungen sind ein erhebliches Bundesinteresse, fachliche und materielle Eignung, Neuartigkeit gegenüber herkömmlichen Verfahren, gesicherte Gesamtfinanzierung und ein gewährleisteter Wissenstransfer in die Praxis. Geltungsdauer 30.06.2030.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Niederlassung in Deutschland
Forschungseinrichtung oder KMU gemäß EU-Definition
Erhebliches Bundesinteresse am Vorhaben
Neuartiges Vorhaben mit erheblichem Vorteil gegenüber herkömmlichen Verfahren
Wissenstransfer in die Praxis gewährleistet
Antrag vor Vorhaben-Beginn
Was bekommst du konkret?
Zuschuss in Höhe abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers. Grundlagenforschung sowie Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Industrielle Forschung bis zu 50 Prozent (KMU-Bonus möglich bis 80 Prozent). Experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent (KMU-Bonus möglich bis 60 Prozent). Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderaufrufe (Bekanntmachungen) beachten
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) veröffentlicht gesonderte Bekanntmachungen zu Förderaufrufen. Initiativskizzen können derzeit nicht eingereicht werden — nur Anträge auf Basis veröffentlichter Calls.
- 02
Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellen
Förderantrag im Rahmen einer Bekanntmachung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger einreichen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Die BLE prüft den Antrag und erteilt den Bewilligungsbescheid. Erst danach mit dem Forschungsvorhaben beginnen.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm beantragen?
Welche Vorhaben werden gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BLE Förderung Forschung und Entwicklungble.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- [02]Bundesanzeiger Richtlinie 16.10.2023bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)