Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Rahmenprogramm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert der Bund Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland. Mit dem Zuschuss werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben finanziert, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad technischer und nichttechnischer Entwicklungen erhöhen, die Innovationsfähigkeit steigern, die Vernetzung der Akteure und den Wissenstransfer verbessern sowie gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Innovationen untersuchen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse |
| Antragsteller weist eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nach |
| Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen |
| Vorhaben und Ergebnisverwertung werden überwiegend in Deutschland durchgeführt |
| Antragsteller stellt den Antrag vor Beginn des Vorhabens |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Forschungskategorie: kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent bei industrieller Forschung und bis zu 45 Prozent bei experimenteller Entwicklung, mittlere Unternehmen bis zu 60 beziehungsweise 35 Prozent, große Unternehmen bis zu 50 beziehungsweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Bekanntmachung prüfen
Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht; aktuelle Bekanntmachungen liegen derzeit nicht vor.
- 02
Informationen bei der BLE
Informationen erhalten Antragsteller bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referate 321 und 322.
- 03
Antrag vor Vorhabensbeginn
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Häufige Fragen
Wer kann gefördert werden?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Was wird gefördert?
Lässt sich die Förderung kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Innovationsprogramm BMLEHinnovationsprogramm.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- [02]NRW.BANK Programmübersichtnrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.