BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 30.06.2030

Innovationsförderung des BMLEH — Rahmenprogramm

Bundeszuschuss des BMLEH für anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von Unternehmensgröße und Forschungskategorie ab: kleine Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent, Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuständig
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Rahmenprogramm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert der Bund Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland. Mit dem Zuschuss werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben finanziert, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad technischer und nichttechnischer Entwicklungen erhöhen, die Innovationsfähigkeit steigern, die Vernetzung der Akteure und den Wissenstransfer verbessern sowie gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Innovationen untersuchen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse
Antragsteller weist eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nach
Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen
Vorhaben und Ergebnisverwertung werden überwiegend in Deutschland durchgeführt
Antragsteller stellt den Antrag vor Beginn des Vorhabens

Was bekommst du konkret?

Zuschuss, gestaffelt nach Unternehmensgröße und Forschungskategorie: kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent bei industrieller Forschung und bis zu 45 Prozent bei experimenteller Entwicklung, mittlere Unternehmen bis zu 60 beziehungsweise 35 Prozent, große Unternehmen bis zu 50 beziehungsweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Bekanntmachung prüfen

    Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht; aktuelle Bekanntmachungen liegen derzeit nicht vor.

  2. 02

    Informationen bei der BLE

    Informationen erhalten Antragsteller bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referate 321 und 322.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabensbeginn

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss richtet sich nach Unternehmensgröße und Forschungskategorie: kleine Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent bei industrieller Forschung und bis zu 45 Prozent bei experimenteller Entwicklung, mittlere Unternehmen bis zu 60 beziehungsweise 35 Prozent, große Unternehmen bis zu 50 beziehungsweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Steigerung der Innovationsfähigkeit, Vernetzung und Wissenstransfer sowie Untersuchungen zu Rahmenbedingungen für Innovationen.
Lässt sich die Förderung kombinieren?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich. Der Antrag muss zudem vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Innovationsprogramm BMLEH
    innovationsprogramm.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
  2. [02]
    NRW.BANK Programmübersicht
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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