BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund

Innovationsförderung des BMLEH — Rahmenprogramm

Bundeszuschuss des BMLEH für anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Der Zuschuss reicht von 25 bis 50 Prozent je nach Maßnahme; KMU erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 bis 20 Prozentpunkten.

Zuständig
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Rahmenprogramm zur Innovationsförderung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert der Bund Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland. Mit dem Zuschuss werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben finanziert, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad technischer und nichttechnischer Entwicklungen erhöhen, die Innovationsfähigkeit steigern, die Vernetzung der Akteure und den Wissenstransfer verbessern sowie gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Innovationen untersuchen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse

Antragsteller weist eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nach

Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen

Vorhaben und Ergebnisverwertung werden überwiegend in Deutschland durchgeführt

Antragsteller stellt den Antrag vor Beginn des Vorhabens

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Interessenbekundung über easy-Online einreichen

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. Ihren Antrag reichen Sie in der ersten Stufe im Rahmen von Aufrufen zu den jeweils angegebenen Stichtagen über das Online-Portal easy-Online beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI), ein.

  2. 02

    Koordination durch NOW GmbH

    Die Koordination, Steuerung, programmatische Verwertung und die Kommunikation der Fördermaßnahmen übernimmt die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH.

Häufige Fragen

Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei Durchführbarkeitsstudien und industrieller Forschung sind es maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent. KMU erhalten zusätzlich 10 bis 20 Prozentpunkte Bonus, abhängig von der Unternehmensgröße.
Was wird gefördert?
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Steigerung der Innovationsfähigkeit, Vernetzung und Wissenstransfer sowie Untersuchungen zu Rahmenbedingungen für Innovationen.
Lässt sich die Förderung kombinieren?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist nicht möglich. Der Antrag muss zudem vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Innovationsförderung des BMLEH — Rahmenprogramm — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
  2. [02]
    Innovationsprogramm BMLEH
    innovationsprogramm.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)