BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

Ökologischer Landbau — FuE-Vorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer

Bundeszuschuss der BLE für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im Bereich des ökologischen Landbaus. Gefördert werden grundlagen- und anwendungsorientierte Projekte mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Geltungsdauer bis 30.06.2030.

Zuständig
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau fördert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition. Gefördert werden grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte, praxisorientierte Projekte sowie Wissenstransfer in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen. Themenbereiche sind ökologischer Pflanzenbau, ökologische Tierhaltung, Qualität und Verarbeitung ökologisch erzeugter Produkte entlang der Wertschöpfungskette, Ernährung sowie rechtliche und politische Rahmenbedingungen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse

Antragsteller verfügt über die notwendige Qualifikation und ausreichende Kapazitäten

Der Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis ist sichergestellt

Mit dem Vorhaben wurde vor der Bewilligung noch nicht begonnen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Bekanntmachungen im Bundesanzeiger verfolgen

    Sie reichen eine Projektskizze auf der Grundlage amtlicher Bekanntmachungen sowie als Initiativskizze zu einzelnen Förderbereichen ein. Bekanntmachungen finden Sie im Bundesanzeiger und im Internet.

  2. 02

    Projektskizze fristgerecht bei BLE einreichen

    Sie reichen Ihre Projektskizze bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Wichtig: Reichen Sie Ihre Projektskizzen bis spätestens zum letzten Werktag vor Auslaufen der Richtlinie ein.

Häufige Fragen

Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die konkrete Höhe richtet sich nach Art des Vorhabens und dem wirtschaftlichen Eigeninteresse des Antragstellers.
Welche Themen werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben in den Themenbereichen ökologischer Pflanzenbau, ökologische Tierhaltung, Qualität, Verarbeitung, Lagerung, Logistik, Vermarktung und Sicherheit ökologisch erzeugter Produkte, Ernährung sowie rechtliche und politische Rahmenbedingungen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Antragsteller reichen eine Projektskizze auf Grundlage amtlicher Bekanntmachungen oder als Initiativskizze bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein. Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger und auf bundesprogramm.de veröffentlicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ökologischer Landbau — FuE-Vorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  2. [02]
    Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BLE)
    bundesprogramm.dePrimärquelleBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)