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Zuschuss Bund

DBU Umweltschutzförderung

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert mit Zuschüssen innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition. Förderhöhe ist abhängig von Projektart und Antragsteller.

Zuständig
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) erhalten natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie vorrangig KMU Zuschüsse für innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Förderfähige Bereiche umfassen Nachhaltigkeitskommunikation und -bildung, nachhaltige Ernährung und Lebensmittelproduktion, umweltschonende Produkte, klima- und ressourcenschonendes Bauen, nachhaltige Quartiersentwicklung, erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz, ressourceneffiziente Verfahren und Werkstoffe, Kreislaufführung großer Stoffströme, Natur- und Gewässerschutz, Umwelt und Kulturgüter sowie der Meeresnaturschutzfonds. Daneben können Projekte mit hoher umweltbezogener Wirkung in einer themenoffenen Förderung beantragt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts

Innovatives, modellhaftes oder lösungsorientiertes Umweltschutz-Vorhaben

Erforderliche Voraussetzungen und Fähigkeiten zur Projektdurchführung

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Formularen bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) in Osnabrück stellen. Formulare und Hinweise sind auf dbu.de erhältlich.

  2. 02

    Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

    Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.

  3. 03

    Prüfung und Entscheidung durch die DBU

    Die DBU prüft den Antrag auf Förderwürdigkeit und Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten. Bei positiver Entscheidung wird der Zuwendungsbescheid erteilt.

Häufige Fragen

Wer kann eine DBU-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Im Unternehmensbereich werden vorrangig KMU gemäß EU-Definition gefördert.
Welche Bereiche werden gefördert?
Nachhaltigkeitskommunikation und -bildung, nachhaltige Ernährung, umweltschonende Produkte, klima- und ressourcenschonendes Bauen, nachhaltige Quartiersentwicklung, erneuerbare Energie, Energieeinsparung, ressourceneffiziente Verfahren, Kreislaufwirtschaft, Natur- und Gewässerschutz, Umwelt und Kulturgüter sowie der Meeresnaturschutzfonds.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe ist abhängig von Art des Projekts und Antragsteller. Konkrete Förderhöhen werden im Einzelfall festgelegt.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der DBU in Osnabrück gestellt. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    DBU Umweltschutzförderung — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleDeutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
  2. [02]
    Deutsche Bundesstiftung Umwelt – Programmseite
    dbu.dePrimärquelleDeutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
  3. [03]
    DBU-Förderleitlinien (PDF)
    dbu.deRechtsgrundlageDeutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)