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Zuschuss · bis 100 % Bund

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) – Forschung, Entwicklung und Innovation

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) Phase II fördert Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie Sonderanwendungen. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Betriebsstätte in Deutschland.

Zuständig
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das NIP unterstützt Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien. Gefördert werden FuE-Vorhaben und Durchführbarkeitsstudien, Forschungs- sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Innovationscluster und KMU bei der Erlangung von Patenten. In Verbundvorhaben müssen mindestens zwei rechtlich selbstständige Partner arbeitsteilig zusammenwirken und ihre Zusammenarbeit schriftlich regeln.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Juristische oder natürliche Person mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Vorhaben im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie für Verkehr oder Sonderanwendungen

Bei Verbundvorhaben mindestens zwei rechtlich selbstständige Partner mit schriftlicher Kooperationsvereinbarung

Notwendige fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Interessenbekundung über easy-Online einreichen

    Das Antragsverfahren ist zweistufig. Ihren Antrag reichen Sie in der ersten Stufe im Rahmen von Aufrufen zu den jeweils angegebenen Stichtagen über das Online-Portal easy-Online beim Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur (EVI), ein.

  2. 02

    Koordination durch NOW GmbH

    Die Koordination, Steuerung, programmatische Verwertung und die Kommunikation der Fördermaßnahmen übernimmt die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NOW GmbH.

Häufige Fragen

Wer kann NIP-FuE-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. In Verbundvorhaben müssen mindestens zwei rechtlich selbstständige Partner arbeitsteilig zusammenwirken.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Gefördert werden FuE-Vorhaben und Durchführbarkeitsstudien, Forschungsinfrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Innovationscluster sowie KMU bei der Erlangung von Patenten. Schwerpunkte sind Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien für Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie Sonderanwendungen.
Wie hoch ist die Förderquote?
Industrielle Forschung wird bis 50 Prozent gefördert, experimentelle Entwicklung bis 25 Prozent. Forschungs-, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Innovationscluster und KMU-Patente erhalten bis 50 Prozent. Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden bis 100 Prozent gefördert, Helmholtz-Zentren und Fraunhofer bis 90 Prozent, Gebietskörperschaften bis 80 Prozent.
Wo wird der Antrag gestellt?
Anträge werden zweistufig über das Online-Portal easy-Online beim Projektträger Jülich (Geschäftsbereich Energie Verkehr Infrastruktur) zu festgelegten Stichtagen aus den Förderaufrufen eingereicht. Die Koordination des Programms liegt bei der NOW GmbH.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Projektträger Jülich – NIP Phase II
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  3. [03]
    NOW GmbH – Programmkoordination
    now-gmbh.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)