BundesBonus
Zuschuss · bis 30 % Bund

KfW Umweltinnovationsprogramm

Mit dem KfW-Umweltinnovationsprogramm (Programm 230) fördert die KfW im Auftrag des BMUKN innovative großtechnische Pilotvorhaben für Umwelt- und Klimaschutz — wahlweise als Investitionszuschuss bis 30 % oder als zinsverbilligten Kredit bis 70 % der förderfähigen Kosten.

Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe
Förderquote 30 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) der KfW fördert innovative großtechnische Pilotvorhaben mit Vorbildcharakter, die Umwelt nachhaltig entlasten — in den Bereichen Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Circular Economy, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärm-Minderung, Energieeinsparung, Ressourceneffizienz und Klimaanpassung. Anlagen müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen und Demonstrationscharakter haben. Bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen.

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Das Verfahren muss ueber den Stand der Technik hinausgehen und darf vorher weder vom Antragsteller noch von Dritten in vergleichbarer Form kommerziell eingesetzt worden sein. Reine Forschungsvorhaben und Markteinfuehrungen etablierter Technik sind ausgeschlossen.

Antragsberechtigt: in- und auslaendische gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, kommunale Gebietskoerperschaften. KMU werden bevorzugt beruecksichtigt. Reine Forschungseinrichtungen ohne Marktverwertung sind ausgeschlossen.

Das Vorhaben muss eine substantielle und messbare Entlastung in mindestens einem der Foerderbereiche bringen: Abwasser, Abfall/Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Laerm-/Erschuetterungsminderung, Energie-/Ressourceneffizienz.

Zuschussvariante: bis 30 Prozent der foerderfaehigen Kosten fuer KMU und Kommunen, bis 20 Prozent fuer grosse Unternehmen. Hoechstbetrag 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben. Alternativ Kredit mit Zinsverbilligung bis 70 Prozent der foerderfaehigen Kosten.

Die Projektskizze in Stufe 1 muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW eingereicht werden. Massnahmen, die bereits begonnen oder beauftragt wurden, sind nicht mehr foerderfaehig.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Grosstechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter

Das Verfahren muss ueber den Stand der Technik hinausgehen und darf vorher weder vom Antragsteller noch von Dritten in vergleichbarer Form kommerziell eingesetzt worden sein. Reine Forschungsvorhaben und Markteinfuehrungen etablierter Technik sind ausgeschlossen.

Gewerbliches Unternehmen oder Kommune mit Betriebsstaette in Deutschland

Antragsberechtigt: in- und auslaendische gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, kommunale Gebietskoerperschaften. KMU werden bevorzugt beruecksichtigt. Reine Forschungseinrichtungen ohne Marktverwertung sind ausgeschlossen.

Messbare Umwelt- und Klimaentlastung

Das Vorhaben muss eine substantielle und messbare Entlastung in mindestens einem der Foerderbereiche bringen: Abwasser, Abfall/Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Laerm-/Erschuetterungsminderung, Energie-/Ressourceneffizienz.

Antragstellung vor Vorhabensbeginn

Die Projektskizze in Stufe 1 muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW eingereicht werden. Massnahmen, die bereits begonnen oder beauftragt wurden, sind nicht mehr foerderfaehig.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Projektskizze vorbereiten

    Vorhaben strukturieren: Innovationsgrad gegenueber dem Stand der Technik herausarbeiten, erwartete Umweltentlastung quantifizieren, Kostenrahmen und Finanzierungsstruktur festlegen. Recherche, ob das Verfahren bereits kommerziell im Einsatz ist - sonst Foerderausschluss.

  2. 02

    Stufe 1 - Skizze bei KfW einreichen

    Projektskizze elektronisch ueber das KfW-Formular bei der KfW einreichen - direkt, ohne Hausbank. Pflichtbestandteile: Vorhabensbeschreibung, Innovationsnachweis, Umweltentlastungsprognose, Investitionsvolumen, Zeitplan, Angabe der gewuenschten Foerdervariante (Kredit oder Zuschuss). Wichtig: noch keine Auftragsvergabe.

  3. 03

    Fachliche Bewertung durch UBA und KfW

    Das Umweltbundesamt prueft den Innovationsgrad und die Umweltrelevanz, die KfW die wirtschaftliche und foerderpolitische Plausibilitaet. Bei positiver Bewertung versendet die KfW eine schriftliche Aufforderung zur formellen Antragstellung (Stufe 2). Negative Bewertungen werden begruendet zurueckgemeldet.

  4. 04

    Stufe 2 - Foerderantrag stellen

    Bei Kreditvariante: Antrag ueber die Hausbank an die KfW; die Hausbank prueft Bonitaet und uebernimmt das Ausfallrisiko. Bei Zuschussvariante: Antrag direkt bei der KfW. Beizufuegen sind detaillierter Investitionsplan, technische Unterlagen, Finanzierungsnachweise und beihilferechtliche Erklaerungen. Erst nach Zusage darf das Vorhaben starten.

  5. 05

    Umsetzung und Mittelabruf

    Nach Zusage Umsetzung der Pilotanlage gemaess bewilligtem Konzept. Mittelabruf in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt - bei Krediten ueber die Hausbank, bei Zuschuessen direkt bei der KfW gegen Vorlage von Rechnungen und Verwendungsnachweisen.

  6. 06

    Erfolgskontrolle und Abschlussbericht

    Nach Inbetriebnahme werden Messungen zur tatsaechlich erreichten Umweltentlastung durchgefuehrt (separater Zuschuss bis 50 Prozent der Messkosten moeglich). Die Ergebnisse fliessen in einen oeffentlich zugaenglichen Abschlussbericht beim Umweltbundesamt - dient dem Technologietransfer in andere Branchen.

Häufige Fragen

Wer ist beim KfW Umweltinnovationsprogramm (230) antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in- und auslaendische gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstaette in Deutschland, kommunale Unternehmen und kommunale Gebietskoerperschaften (Staedte, Gemeinden, Landkreise). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) werden bei der Foerderentscheidung bevorzugt beruecksichtigt. Auch Tochtergesellschaften und Joint Ventures mit gewerblicher Taetigkeit in Deutschland koennen Antraege stellen, sofern das Vorhaben dort umgesetzt wird.
Welcher Innovationsgrad ist Voraussetzung fuer eine Foerderung?
Gefoerdert werden ausschliesslich grosstechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter. Das eingesetzte Verfahren muss ueber den Stand der Technik hinausgehen und darf vorher weder vom Antragsteller noch von Dritten in vergleichbarer Form in Deutschland oder im Ausland kommerziell eingesetzt worden sein. Reine Forschungsvorhaben sind ausgeschlossen, ebenso reine Markteinfuehrungen bereits etablierter Technik. Das Vorhaben muss messbare Entlastung fuer Umwelt und Klima bringen.
Wie hoch ist die Foerderung und wann lohnt sich Zuschuss versus Kredit?
Es gibt zwei alternative Foerderwege: Ein zinsverbilligter Foerderkredit deckt bis zu 70 Prozent der foerderfaehigen Kosten ab. Alternativ steht ein Investitionszuschuss zur Verfuegung - bis zu 30 Prozent fuer KMU und Kommunen, bis zu 20 Prozent fuer grosse Unternehmen. Der Zuschuss ist auf maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben gedeckelt. Der Kredit ist sinnvoll bei langfristigen Grossinvestitionen mit gesicherter Bonitaet; der Zuschuss lohnt sich bei kuerzeren Amortisationszeiten oder eingeschraenkter Verschuldungskapazitaet.
Wie laeuft das zweistufige Antragsverfahren ab?
In Stufe 1 reicht der Antragsteller eine Projektskizze elektronisch ueber das KfW-Formular ein - mit Beschreibung des Vorhabens, Innovationsgrad, geplanter Umweltentlastung und Kostenrahmen. Die Skizze wird vom Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit der KfW fachlich bewertet. Bei positiver Bewertung fordert die KfW in Stufe 2 zur formellen Antragstellung auf - dann werden detaillierter Investitions- und Finanzierungsplan, technische Unterlagen und Nachweise zum Innovationsgrad eingereicht. Der Foerderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Geht der Antrag direkt an die KfW oder ueber die Hausbank?
Die Projektskizze in Stufe 1 wird direkt bei der KfW eingereicht - ohne Zwischenschaltung der Hausbank. In Stufe 2 laeuft der Kreditantrag bei der Kreditvariante ueber die Hausbank des Antragstellers (Durchleitungsprinzip der KfW). Der Zuschussantrag wird bei der Zuschussvariante direkt an die KfW gestellt. Die Hausbank uebernimmt im Kreditfall die Bonitaetspruefung und das Ausfallrisiko gegenueber der KfW.
Kann das Umweltinnovationsprogramm mit anderen Foerderungen kombiniert werden?
Eine Kombination mit anderen oeffentlichen Foerdermitteln aus Bundes- oder Landesprogrammen ist grundsaetzlich ausgeschlossen, da das Programm bereits einen hohen Foerdersatz bietet. Erlaubt ist eine ergaenzende Finanzierung ueber zusaetzliche KfW-Kreditprogramme (z. B. KfW-Umweltprogramm 240/241) fuer den nicht-gefoerderten Eigenanteil. Beihilferechtlich gelten die Vorgaben der EU - die Gesamtfoerderintensitaet darf die Hoechstgrenzen der jeweils anwendbaren Beihilferegelung nicht ueberschreiten.
Werden auch die Erfolgskontroll-Messungen nach Inbetriebnahme gefoerdert?
Ja. Fuer Messungen zum Nachweis der Umweltentlastung nach Inbetriebnahme der Pilotanlage gibt es einen separaten Zuschuss von bis zu 50 Prozent der foerderfaehigen Messkosten. Voraussetzung ist, dass die Messungen Teil des bewilligten Foerderkonzepts sind und von unabhaengigen Stellen durchgefuehrt werden. Die Ergebnisse fliessen in oeffentlich zugaengliche Abschlussberichte beim Umweltbundesamt ein und dienen dem Technologietransfer in andere Branchen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 230 - Umweltinnovationsprogramm Programmseite
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
  3. [03]
    Umweltinnovationsprogramm - Foerderfibel Bayerischer Umweltpakt
    umweltpakt.bayern.deFachartikelBayerisches Staatsministerium fuer Umwelt und Verbraucherschutz
  4. [04]
    KfW 230 - Foerderberatung energiekonsens
    energiekonsens.deFachartikelenergiekonsens - Die Klimaschuetzer
  5. [05]
    Weitere Foerderkredite zum Umweltinnovationsprogramm
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe