BundesBonus
Zuschuss · bis 30 % Bund

KfW Umweltinnovationsprogramm

Mit dem KfW-Umweltinnovationsprogramm (Programm 230) fördert die KfW im Auftrag des BMUKN innovative großtechnische Pilotvorhaben für Umwelt- und Klimaschutz — wahlweise als Investitionszuschuss bis 30 % oder als zinsverbilligten Kredit bis 70 % der förderfähigen Kosten.

Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderquote 30 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) der KfW fördert innovative großtechnische Pilotvorhaben mit Vorbildcharakter, die Umwelt nachhaltig entlasten — in den Bereichen Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Circular Economy, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärm-Minderung, Energieeinsparung, Ressourceneffizienz und Klimaanpassung. Anlagen müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination darstellen und Demonstrationscharakter haben. Bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen.

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Das Verfahren muss über den Stand der Technik hinausgehen und darf vorher weder vom Antragsteller noch von Dritten in vergleichbarer Form kommerziell eingesetzt worden sein. Reine Forschungsvorhaben und Markteinführungen etablierter Technik sind ausgeschlossen.

Antragsberechtigt: in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften. KMU werden bevorzugt berücksichtigt. Reine Forschungseinrichtungen ohne Marktverwertung sind ausgeschlossen.

Das Vorhaben muss eine substantielle und messbare Entlastung in mindestens einem der Förderbereiche bringen: Abwasser, Abfall/Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Lärm-/Erschütterungsminderung, Energie-/Ressourceneffizienz.

Zuschussvariante: bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten für KMU und Kommunen, bis 20 Prozent für grosse Unternehmen. Höchstbetrag 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben. Alternativ Kredit mit Zinsverbilligung bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Projektskizze in Stufe 1 muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW eingereicht werden. Massnahmen, die bereits begonnen oder beauftragt wurden, sind nicht mehr förderfähig.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Grosstechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter

Das Verfahren muss über den Stand der Technik hinausgehen und darf vorher weder vom Antragsteller noch von Dritten in vergleichbarer Form kommerziell eingesetzt worden sein. Reine Forschungsvorhaben und Markteinführungen etablierter Technik sind ausgeschlossen.

Gewerbliches Unternehmen oder Kommune mit Betriebsstätte in Deutschland

Antragsberechtigt: in- und ausländische gewerbliche Unternehmen, kommunale Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften. KMU werden bevorzugt berücksichtigt. Reine Forschungseinrichtungen ohne Marktverwertung sind ausgeschlossen.

Messbare Umwelt- und Klimaentlastung

Das Vorhaben muss eine substantielle und messbare Entlastung in mindestens einem der Förderbereiche bringen: Abwasser, Abfall/Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Lärm-/Erschütterungsminderung, Energie-/Ressourceneffizienz.

Antragstellung vor Vorhabensbeginn

Die Projektskizze in Stufe 1 muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW eingereicht werden. Massnahmen, die bereits begonnen oder beauftragt wurden, sind nicht mehr förderfähig.

Was bekommst du konkret?

Variante 1: Investitionszuschuss bis 30 % der förderfähigen Kosten. Variante 2: Zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Für den Kredit gibt es keinen festgelegten Höchstbetrag. 100 % Auszahlung. Zinsverbilligung in der Regel über 5 Jahre durch das BMUKN. Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Projektskizze vorbereiten

    Vorhaben strukturieren: Innovationsgrad gegenüber dem Stand der Technik herausarbeiten, erwartete Umweltentlastung quantifizieren, Kostenrahmen und Finanzierungsstruktur festlegen. Recherche, ob das Verfahren bereits kommerziell im Einsatz ist - sonst Förderausschluss.

  2. 02

    Stufe 1 - Skizze bei KfW einreichen

    Projektskizze elektronisch über das KfW-Formular bei der KfW einreichen - direkt, ohne Hausbank. Pflichtbestandteile: Vorhabensbeschreibung, Innovationsnachweis, Umweltentlastungsprognose, Investitionsvolumen, Zeitplan, Angabe der gewünschten Fördervariante (Kredit oder Zuschuss). Wichtig: noch keine Auftragsvergabe.

  3. 03

    Fachliche Bewertung durch UBA und KfW

    Das Umweltbundesamt prüft den Innovationsgrad und die Umweltrelevanz, die KfW die wirtschaftliche und förderpolitische Plausibilität. Bei positiver Bewertung versendet die KfW eine schriftliche Aufforderung zur formellen Antragstellung (Stufe 2). Negative Bewertungen werden begründet zurückgemeldet.

  4. 04

    Stufe 2 - Förderantrag stellen

    Bei Kreditvariante: Antrag über die Hausbank an die KfW; die Hausbank prüft Bonität und übernimmt das Ausfallrisiko. Bei Zuschussvariante: Antrag direkt bei der KfW. Beizufügen sind detaillierter Investitionsplan, technische Unterlagen, Finanzierungsnachweise und beihilferechtliche Erklärungen. Erst nach Zusage darf das Vorhaben starten.

  5. 05

    Umsetzung und Mittelabruf

    Nach Zusage Umsetzung der Pilotanlage gemäß bewilligtem Konzept. Mittelabruf in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt - bei Krediten über die Hausbank, bei Zuschüssen direkt bei der KfW gegen Vorlage von Rechnungen und Verwendungsnachweisen.

  6. 06

    Erfolgskontrolle und Abschlussbericht

    Nach Inbetriebnahme werden Messungen zur tatsächlich erreichten Umweltentlastung durchgeführt (separater Zuschuss bis 50 Prozent der Messkosten möglich). Die Ergebnisse fliessen in einen öffentlich zugänglichen Abschlussbericht beim Umweltbundesamt - dient dem Technologietransfer in andere Branchen.

Häufige Fragen

Wer ist beim KfW Umweltinnovationsprogramm (230) antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, kommunale Unternehmen und kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) werden bei der Förderentscheidung bevorzugt berücksichtigt. Auch Tochtergesellschaften und Joint Ventures mit gewerblicher Tätigkeit in Deutschland können Anträge stellen, sofern das Vorhaben dort umgesetzt wird.
Welcher Innovationsgrad ist Voraussetzung für eine Förderung?
Gefördert werden ausschliesslich grosstechnische Pilotvorhaben mit Demonstrationscharakter. Das eingesetzte Verfahren muss über den Stand der Technik hinausgehen und darf vorher weder vom Antragsteller noch von Dritten in vergleichbarer Form in Deutschland oder im Ausland kommerziell eingesetzt worden sein. Reine Forschungsvorhaben sind ausgeschlossen, ebenso reine Markteinführungen bereits etablierter Technik. Das Vorhaben muss messbare Entlastung für Umwelt und Klima bringen.
Wie hoch ist die Förderung und wann lohnt sich Zuschuss versus Kredit?
Es gibt zwei alternative Förderwege: Ein zinsverbilligter Förderkredit deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten ab. Alternativ steht ein Investitionszuschuss zur Verfügung - bis zu 30 Prozent für KMU und Kommunen, bis zu 20 Prozent für grosse Unternehmen. Der Zuschuss ist auf maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben gedeckelt. Der Kredit ist sinnvoll bei langfristigen Grossinvestitionen mit gesicherter Bonität; der Zuschuss lohnt sich bei kuerzeren Amortisationszeiten oder eingeschränkter Verschuldungskapazität.
Wie läuft das zweistufige Antragsverfahren ab?
In Stufe 1 reicht der Antragsteller eine Projektskizze elektronisch über das KfW-Formular ein - mit Beschreibung des Vorhabens, Innovationsgrad, geplanter Umweltentlastung und Kostenrahmen. Die Skizze wird vom Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit der KfW fachlich bewertet. Bei positiver Bewertung fordert die KfW in Stufe 2 zur formellen Antragstellung auf - dann werden detaillierter Investitions- und Finanzierungsplan, technische Unterlagen und Nachweise zum Innovationsgrad eingereicht. Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Geht der Antrag direkt an die KfW oder über die Hausbank?
Die Projektskizze in Stufe 1 wird direkt bei der KfW eingereicht - ohne Zwischenschaltung der Hausbank. In Stufe 2 läuft der Kreditantrag bei der Kreditvariante über die Hausbank des Antragstellers (Durchleitungsprinzip der KfW). Der Zuschussantrag wird bei der Zuschussvariante direkt an die KfW gestellt. Die Hausbank übernimmt im Kreditfall die Bonitätsprüfung und das Ausfallrisiko gegenüber der KfW.
Kann das Umweltinnovationsprogramm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln aus Bundes- oder Landesprogrammen ist grundsätzlich ausgeschlossen, da das Programm bereits einen hohen Fördersatz bietet. Erlaubt ist eine ergänzende Finanzierung über zusätzliche KfW-Kreditprogramme (z. B. KfW-Umweltprogramm 240/241) für den nicht-geförderten Eigenanteil. Beihilferechtlich gelten die Vorgaben der EU - die Gesamtförderintensität darf die Höchstgrenzen der jeweils anwendbaren Beihilferegelung nicht überschreiten.
Werden auch die Erfolgskontroll-Messungen nach Inbetriebnahme gefördert?
Ja. Für Messungen zum Nachweis der Umweltentlastung nach Inbetriebnahme der Pilotanlage gibt es einen separaten Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Messkosten. Voraussetzung ist, dass die Messungen Teil des bewilligten Förderkonzepts sind und von unabhängigen Stellen durchgeführt werden. Die Ergebnisse fliessen in öffentlich zugängliche Abschlussberichte beim Umweltbundesamt ein und dienen dem Technologietransfer in andere Branchen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 230 - Umweltinnovationsprogramm Programmseite
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
  3. [03]
    Umweltinnovationsprogramm - Förderfibel Bayerischer Umweltpakt
    umweltpakt.bayern.deFachartikelBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  4. [04]
    KfW 230 - Förderberatung energiekonsens
    energiekonsens.deFachartikelenergiekonsens - Die Klimaschuetzer
  5. [05]
    Weitere Förderkredite zum Umweltinnovationsprogramm
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
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