BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

Digitale Testfelder Bundeswasserstraßen

Mit dem Programm Digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen fördert das Bundesministerium für Verkehr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erprobung von Systemen für die Digitalisierung der Binnenschifffahrt. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent Zuschuss, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent.

Zuständig
Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm Digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen unterstützt Maßnahmen zur Erprobung und Entwicklung von Systemen zur Digitalisierung in der Binnenschifffahrt. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Forschungseinrichtungen mit Grundfinanzierung von Bund oder Ländern können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zur Grundfinanzierung gefördert werden. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben für innovative Automatisierungslösungen mit Schwerpunkten Einrichtung physischer und virtueller Testfelder, Funktionsentwicklung und Demonstration von Assistenzsystemen, Digitalisierung und Vernetzung von Land- und Bordsystemen, Analyse rechtlicher Aspekte sowie Entwicklung und Demonstration von Informationssystemen. Geltungsdauer 30.06.2027.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Verwertungsplan zur späteren Umsetzung der Ergebnisse

Schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundvorhaben

Antragsteller nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderaufrufe des Bundesministeriums für Verkehr beachten

    Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) veröffentlicht Förderaufrufe für digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen. Diese Aufrufe auf der Programmseite verfolgen.

  2. 02

    Förderantrag über easy-Online einreichen

    Förmlichen Förderantrag elektronisch über das Bundesportal easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) einreichen. Antragstellung vor Beginn des Vorhabens.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Die BAV prüft den Antrag und erteilt den Bewilligungsbescheid. Erst danach mit dem Testfeld-Vorhaben beginnen.

Häufige Fragen

Wer kann das Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungs- und Wissensverbreitungseinrichtungen, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie hoch ist der Zuschuss?
In der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Unternehmen. Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Bonus für KMU möglich.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Einzel- und Verbundvorhaben für innovative Automatisierungslösungen in der Binnenschifffahrt, Testfelder, Assistenzsysteme, Vernetzung Land/Bord, rechtliche Analysen und Informationssysteme.
Wie wird der Antrag gestellt?
Förderaufrufe werden vom Bundesministerium für Verkehr veröffentlicht. Förmliche Anträge werden über easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Digitale Testfelder Bundeswasserstraßen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
  2. [02]
    BAV Digitale Testfelder Bundeswasserstraßen
    bav.bund.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
  3. [03]
    Bundesanzeiger Bekanntmachung 23.05.2024
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)