BundesBonus
Zuschuss Bund Aktuell bis 31.12.2027

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Bundes-Zuschuss für nichttechnische Innovationen wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Projekte. Gefördert werden KMU, Selbständige, gemeinnützige Unternehmen, Neugründer und Forschungseinrichtungen für Machbarkeits- und Marktpilotierungsprojekte.

Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert Innovationsaktivitäten, insbesondere nichttechnische Innovationen wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Projekte. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der freien Berufe, Handwerker, andere Selbständige, gemeinnützige Unternehmen, Neugründer sowie Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen mit Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland. Förderfähig sind zwei Projektformen: Machbarkeitsprojekte als experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der Frühphase mit Charakter von Machbarkeitstests sowie Marktpilotierung als komplexe Projekte zur Ausreifung von Innovationen mit umfangreichen Markttests. Wesentliches Kriterium ist die Neuartigkeit der Problemlösung mit internationalem Neuigkeitswert.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Neuartigkeit der Problemlösung mit internationalem Neuigkeitswert
Projekt ohne Förderung nicht oder nur verzögert realisierbar
Bei Kooperationsprojekten geringster Anteil min. 20 %
Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt
Keine routinemäßige Adaption bestehender Konzepte

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Für Kleinstunternehmen bis zu 70 Prozent (Machbarkeit) bzw. 55 Prozent (Marktreife), für kleine Unternehmen 65 / 50 Prozent, für mittlere Unternehmen 60 / 45 Prozent, für gemeinnützige KMU 75 / 60 Prozent und für Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent. Förderhöhe: bis zu 80.000 Euro zuwendungsfähige Kosten bei Machbarkeitsprojekten und bis zu 330.000 Euro bei Marktreifeprojekten.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf abwarten

    Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe; aktuelle Förderaufrufe werden auf den Webseiten des BMWE veröffentlicht.

  2. 02

    Antrag im Aufruf einreichen

    Anträge werden innerhalb des jeweiligen Aufrufs eingereicht. Der Aufruf mit Schwerpunkt gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (mindestens zwei beteiligte Unternehmen) endete am 20.08.2026; künftige Aufrufe werden mit eigenen Stichtagen auf den Webseiten des BMWE veröffentlicht.

  3. 03

    Antrag vor Vorhabensbeginn

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer kann IGP-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition, Angehörige freier Berufe, Handwerker, andere Selbständige, gemeinnützige Unternehmen, Neugründer sowie Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen mit Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Welche Projektformen werden gefördert?
Gefördert werden Machbarkeitsprojekte (experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase) sowie Marktpilotierungsprojekte (komplexe Projekte zur Ausreifung von Innovationen mit umfangreichen Markttests).
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Bei Machbarkeitsprojekten sind bis zu 80.000 Euro zuwendungsfähig, bei Marktreifeprojekten bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote variiert je nach Unternehmensgröße zwischen 45 und 100 Prozent.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind routinemäßige Adaptionen bestehender Konzepte, Auftragsabarbeitung Dritter sowie Projekte, die bereits über andere Bundes-, Landes- oder EU-Programme gefördert werden (ausgenommen Kredit- und Beteiligungsprogramme).

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMWE: IGP-Programm
    bundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. [02]
    NRW.BANK Programmübersicht
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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