Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Förderhöhe | bis zu 330.000 € |
| Förderquote | 75 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert Innovationsaktivitäten, insbesondere nichttechnische Innovationen wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Projekte. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der freien Berufe, Handwerker, andere Selbständige, gemeinnützige Unternehmen, Neugründer sowie Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen mit Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland. Förderfähig sind zwei Projektformen: Machbarkeitsprojekte als experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der Frühphase mit Charakter von Machbarkeitstests sowie Marktpilotierung als komplexe Projekte zur Ausreifung von Innovationen mit umfangreichen Markttests. Wesentliches Kriterium ist die Neuartigkeit der Problemlösung mit internationalem Neuigkeitswert.
Passt Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Neuartigkeit der Problemlösung mit internationalem Neuigkeitswert
Projekt ohne Förderung nicht oder nur verzögert realisierbar
Bei Kooperationsprojekten geringster Anteil min. 20 %
Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt
Keine routinemäßige Adaption bestehender Konzepte
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag75 %330.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 440.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten440.000 €
- Förderfähige Basis440.000 €
- Zuschuss– 330.000 €
- Dein Eigenanteil110.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderaufruf abwarten
Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe; aktuelle Förderaufrufe werden auf den Webseiten des BMWE veröffentlicht.
- 02
Antrag im Aufruf einreichen
Anträge werden innerhalb des jeweiligen Aufrufs eingereicht. Der aktuelle Aufruf (seit dem 10. Juni 2026, Schwerpunkt gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen mit mindestens zwei beteiligten Unternehmen) nimmt Teilnahmeanträge bis zum 20.08.2026 um 15:00 Uhr entgegen.
- 03
Antrag vor Vorhabensbeginn
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Häufige Fragen
Wer kann IGP-Förderung beantragen?
Welche Projektformen werden gefördert?
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Was wird nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]BMWE: IGP-Programmbundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)