Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert Innovationsaktivitäten, insbesondere nichttechnische Innovationen wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Projekte. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Angehörige der freien Berufe, Handwerker, andere Selbständige, gemeinnützige Unternehmen, Neugründer sowie Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen mit Betriebstätte oder Niederlassung in Deutschland. Förderfähig sind zwei Projektformen: Machbarkeitsprojekte als experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der Frühphase mit Charakter von Machbarkeitstests sowie Marktpilotierung als komplexe Projekte zur Ausreifung von Innovationen mit umfangreichen Markttests. Wesentliches Kriterium ist die Neuartigkeit der Problemlösung mit internationalem Neuigkeitswert.
Passt Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Neuartigkeit der Problemlösung mit internationalem Neuigkeitswert |
| Projekt ohne Förderung nicht oder nur verzögert realisierbar |
| Bei Kooperationsprojekten geringster Anteil min. 20 % |
| Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt |
| Keine routinemäßige Adaption bestehender Konzepte |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Für Kleinstunternehmen bis zu 70 Prozent (Machbarkeit) bzw. 55 Prozent (Marktreife), für kleine Unternehmen 65 / 50 Prozent, für mittlere Unternehmen 60 / 45 Prozent, für gemeinnützige KMU 75 / 60 Prozent und für Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent. Förderhöhe: bis zu 80.000 Euro zuwendungsfähige Kosten bei Machbarkeitsprojekten und bis zu 330.000 Euro bei Marktreifeprojekten.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderaufruf abwarten
Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe; aktuelle Förderaufrufe werden auf den Webseiten des BMWE veröffentlicht.
- 02
Antrag im Aufruf einreichen
Anträge werden innerhalb des jeweiligen Aufrufs eingereicht. Der Aufruf mit Schwerpunkt gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (mindestens zwei beteiligte Unternehmen) endete am 20.08.2026; künftige Aufrufe werden mit eigenen Stichtagen auf den Webseiten des BMWE veröffentlicht.
- 03
Antrag vor Vorhabensbeginn
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Häufige Fragen
Wer kann IGP-Förderung beantragen?
Welche Projektformen werden gefördert?
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Was wird nicht gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BMWE: IGP-Programmbundeswirtschaftsministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- [02]NRW.BANK Programmübersichtnrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.