BundesBonus
Zuschuss · bis 1 Mio. € Bund Aktuell bis 31.12.2032

Digitale Anwendungen für zirkuläre Produktion (DigiRess)

DigiRess Circular fördert KMU und Start-ups, die mit digitalen Lösungen Ressourceneffizienz steigern und zirkuläre Wertschöpfungsprozesse stärken. Förderhöhe bis 1 Mio. € (als De-minimis bis 300.000 €), Mindestzuwendung 100.000 €. Die beiden Vorlagefristen des Jahres 2026 — Mitte Juni und Mitte September — sind abgelaufen; die Förderrichtlinie sieht abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln eine weitere Vorlagefrist zum 15.12.2026 vor, die der Projektträger VDI Technologiezentrum bislang nicht als Stichtag ausweist.

Max. Förderung
1 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Förderhöhe 100.000 € – 1 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie DigiRess unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Projekte, die mittels digitaler Lösungen einen effizienteren Umgang mit Ressourcen ermöglichen oder zirkuläre Wertschöpfungsprozesse stärken. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups der gewerblichen Wirtschaft. In Verbundprojekten können auch Nicht-KMU teilnehmen. Förderschwerpunkte sind digitale Optimierung von Produktionsprozessen und Produktgestaltung, digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wirtschaft sowie digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
KMU laut EU-Definition oder Start-up der gewerblichen Wirtschaft
Durchführung des Vorhabens in Deutschland
Projekt bei Antragstellung noch nicht begonnen

Was bekommst du konkret?

Zuschuss bis zu 1 Mio. € (als De-minimis-Beihilfe max. 300.000 €). Förderquoten: Kleinst- und kleine Unternehmen bis zu 85 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent, nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen im Ausnahmefall bis zu 100 Prozent. Mindestzuwendung 100.000 €.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Zweistufiges Förderverfahren

    Die Förderung läuft in einem zweistufigen Verfahren.

  2. 02

    Projektskizze einreichen

    In der ersten Stufe können Projektskizzen online beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH eingereicht werden. Die Stichtage Mitte Juni und Mitte September 2026 sind abgelaufen; der Projektträger führt für 2026 keine weiteren. Eine weitere Vorlagefrist zum 15.12.2026 ist in der Förderrichtlinie vorgesehen, abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

  3. 03

    Voraussetzungen erfüllen

    Durchführung des Vorhabens in Deutschland, kein bereits begonnenes Projekt, Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition sowie Start-ups der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten können auch Unternehmen teilnehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Förderhöhe beträgt bis zu 1 Mio. € pro Vorhaben, als De-minimis-Beihilfe maximal 300.000 €. Die beantragte Zuwendung muss mindestens 100.000 € erreichen.
Welche Förderschwerpunkte gibt es?
FSP 1 digitale Optimierung von Produktionsprozessen, FSP 2 digitale Optimierung der Produktgestaltung, FSP 3 digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wirtschaft sowie FSP 4 digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit.
Wann müssen Skizzen eingereicht werden?
Die beiden Vorlagefristen des Jahres 2026 sind abgelaufen: Projektskizzen konnten bis Mitte Juni und bis Mitte September 2026 über das Skizzenportal des VDI Technologiezentrums eingereicht werden. Der Projektträger weist für 2026 keine weiteren Stichtage aus. Die Förderrichtlinie sieht abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln eine weitere Vorlagefrist zum 15.12.2026 vor; über weitere Fristen informiert der Projektträger auf der Programmseite. Fällt ein Stichtag auf einen bundesweiten Feiertag, einen Samstag oder einen Sonntag, gilt der nächste Werktag.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BMUKN: DigiRess Programm-Seite
    digiress.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
  2. [02]
    Förderrichtlinie vom 23.03.2026
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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