BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund

Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Zuschuss für Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe. Förderung von Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationsclustern sowie Patenten und Zertifizierung.

Zuständig
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderhöhe
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine erhalten einen Zuschuss zur Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen. Förderfähig sind Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster sowie Innovationsberatungsdienste einschließlich Tests, Zertifizierung und Patentanmeldungen.

Schnell-Check

Passt Entwicklung regenerativer Kraftstoffe zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen

Schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten

Programmübergreifende Informationen werden an die NOW GmbH weitergegeben

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Projektskizze einreichen (Stufe 1)

    Projektskizzen in elektronischer Form zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. eines Jahres bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einreichen. Informationen auch bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).

  2. 02

    Förmlichen Antrag stellen (Stufe 2)

    Nach positiver Bewertung der Projektskizze Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Ergänzend können gezielte thematische Förderaufrufe erfolgen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Fällen auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
Was wird gefördert?
Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster zu zentralen Themen sowie Innovationsberatungsdienste wie Tests, Zertifizierung und Patentvalidierung im Bereich regenerativer Kraftstoffe.
Wie hoch ist die Förderquote?
Für Unternehmen in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten je nach Anwendungsnähe. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wann sind die Einreichungstermine?
Projektskizzen werden in der ersten Verfahrensstufe zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. eines Jahres bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht. Geltungsdauer der Richtlinie endet am 31.12.2026.

Mehr zu Entwicklung regenerativer Kraftstoffe und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Entwicklung regenerativer Kraftstoffe — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  2. [02]
    NOW GmbH Programmseite
    now-gmbh.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)
  3. [03]
    Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
    fnr.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr (BMV)