BundesBonus
Zuschuss · bis 65 % Bund

Förderung bodenschonender Landmaschinen (ANK – Natürlicher Klimaschutz)

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das Bundesumweltministerium die Anschaffung bodenschonender Bewirtschaftungstechnik durch landwirtschaftliche Betriebe, Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen. Schwerpunkt ist moorbodenschonende Technik; gefördert wird mit einem Zuschuss von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderhöhe
Förderquote 65 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Böden der Agrarlandschaften haben eine wichtige Funktion bei der Bindung von Treibhausgasen. Mit der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Maschinen und Geräte zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUKN) eine standortangepasste, bodenschonende Bewirtschaftung. Gefördert werden insbesondere Maschinen und Geräte zur Bewirtschaftung nasser oder wiedervernässter Moorböden, aber auch Technik für die bodenschonende Bewirtschaftung von Mineralböden sowie elektrisch angetriebene Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Abgewickelt wird die Förderung über die Landwirtschaftliche Rentenbank.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Landwirtschaftlicher Betrieb, Lohn-/Dienstleistungsunternehmen, gewerblicher Maschinenring oder anerkannte Naturschutzvereinigung

Investition in bodenschonende Bewirtschaftungstechnik (Schwerpunkt moorbodenschonende Maschinen)

Antrag bis 22. Juni 2026

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsberechtigung prüfen

    Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe (KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion), landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen.

  2. 02

    Antrag über die Landwirtschaftliche Rentenbank stellen

    Die Förderung wird über die Landwirtschaftliche Rentenbank im Programm ANK-NaBo abgewickelt; dort wird der Antrag gestellt.

  3. 03

    Antragsfrist einhalten

    Anträge sind bis zum 22. Juni 2026 möglich.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für bodenschonende Landmaschinen beantragen?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe (KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion), landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und anerkannte Naturschutzvereinigungen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Für moorbodenschonende Maschinen und Geräte sind Zuschüsse von bis zu 65 Prozent der Investitionskosten möglich. Auch Technik für die bodenschonende Bewirtschaftung von Mineralböden wird gefördert.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung bodenschonender Bewirtschaftungstechnik, insbesondere für nasse oder wiedervernässte Moorböden, sowie Mulchgeräte, Messerbalkenmähwerke und elektrisch angetriebene Feldroboter zur mechanischen Unkrautbekämpfung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Die Förderung wird über die Landwirtschaftliche Rentenbank (Programm ANK-NaBo) abgewickelt. Anträge sind bis zum 22. Juni 2026 möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung bodenschonender Landmaschinen (ANK – Natürlicher Klimaschutz) — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
  2. [02]
    Förderrichtlinie (BMUKN, Download)
    bundesumweltministerium.deRechtsgrundlageBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
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