Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) |
| Förderhöhe | bis zu 33.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem De-minimis-Programm fördert das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Maßnahmen, die in Güterkraftverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen die Unfallgefahren senken sowie negative Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf die Umwelt verringern. Förderfähig sind die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen sowie Beratungen zu Umwelt- und Sicherheitsthemen. Die Maßnahmen müssen innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.
Passt Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr (De-minimis) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes
Eigentümer oder Halter von Nutzfahrzeugen mit mind. 3,5 Tonnen
Umsetzung innerhalb von 5 Monaten nach Bewilligung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 80 % | 33.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Fördersatz max. 2.000 € je schwerem Nutzfahrzeug. Förderhöchstbetrag 33.000 € pro Unternehmen, abhängig von der Unternehmensgröße. Förderfähig sind fahrzeugbezogene Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Beratung.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 41.250 €
pro Antrag
- Gesamtkosten41.250 €
- Förderfähige Basis41.250 €
- Zuschuss– 33.000 €
- Dein Eigenanteil8.250 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim BALM vor Beginn
Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf den vorgesehenen Formularen; der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- 02
Frist 31.08. beachten
Der Antrag ist bis zum 31.08. des Jahres einzureichen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.
- 03
Voraussetzung Fahrzeughalter
Antragsteller müssen Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit mindestens 3,5 Tonnen sein.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Förderung?
Was wird gefördert?
Was ist die Antragsfrist?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr (De-minimis) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- [02]BALM: Förderprogramm Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehrbag.bund.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- [03]Bekanntmachung vom 17.02.2025 (Bundesanzeiger)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)