BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Bund

Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr (De-minimis)

Güterkraftverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen erhalten Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umweltschutz. Die Förderung beträgt maximal 2.000 € je Nutzfahrzeug und 33.000 € pro Unternehmen.

Max. Förderung
33.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Förderhöhe bis zu 33.000 €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem De-minimis-Programm fördert das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Maßnahmen, die in Güterkraftverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen die Unfallgefahren senken sowie negative Wirkungen des Straßengüterverkehrs auf die Umwelt verringern. Förderfähig sind die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen sowie Beratungen zu Umwelt- und Sicherheitsthemen. Die Maßnahmen müssen innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes

Eigentümer oder Halter von Nutzfahrzeugen mit mind. 3,5 Tonnen

Umsetzung innerhalb von 5 Monaten nach Bewilligung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    80 %
    33.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr (De-minimis)
41.250 €

Förderfähig sind max. 41.250 €

Rechnerische Schätzung
33.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten41.250 €
  • Förderfähige Basis41.250 €
  • Zuschuss– 33.000 €
  • Dein Eigenanteil8.250 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Voraussetzungen prüfen

    Sicherstellen, dass das Vorhaben die Maßgaben der Anlage zur Förderrichtlinie erfüllt. Die Maßnahme muss spätestens innerhalb von 5 Monaten nach dem Zuwendungsbescheid durchgeführt werden.

  2. 02

    Antrag vor Beginn einreichen

    Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellen. Anträge können bis zum 31.08. des Jahres eingereicht werden, in dem mit der Maßnahme begonnen werden soll.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € je schwerem Nutzfahrzeug. Der Höchstbetrag pro Unternehmen liegt bei 33.000 €.
Was wird gefördert?
Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.
Was ist die Antragsfrist?
Anträge können bis zum 31.08. des Jahres eingereicht werden, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn vorliegen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr (De-minimis) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  2. [02]
    BALM: Förderprogramm Sicherheit und Umwelt im Güterkraftverkehr
    bag.bund.dePrimärquelleBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
  3. [03]
    Bekanntmachung vom 17.02.2025 (Bundesanzeiger)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)