BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Bund

Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (Teil A)

Zuschüsse für KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie des Gartenbaus zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung. Förderfähig sind Investitionen in effiziente Anlagen, alternative Antriebe für Landmaschinen und CO2-Einsparmaßnahmen nach Energieberatung. Bis zu 600.000 Euro pro Antragsteller.

Max. Förderung
600.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Förderhöhe bis zu 600.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (Teil A) der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) fördert kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie des Gartenbaus mit Hauptsitz in Deutschland. Förderfähig sind Investitionen in einzelne hocheffiziente Maßnahmen zur CO2-Einsparung aus stationärer und mobiler Energienutzung: kleine Verbraucher im direkten Austausch, Energiespeicher- und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen sowie alternative Antriebssysteme für Landmaschinen. Außerdem förderfähig sind CO2-Einsparinvestitionen nach einer Energieberatung in Form energetischer Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen sowie Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien und Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf. Voraussetzung ist die Investition in Deutschland und die Durchführung der Energieberatung durch eine von der FNR zugelassene unabhängige Person.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion oder des Gartenbaus mit Hauptsitz in Deutschland

Investition findet in Deutschland statt

Energieberatung durch eine von der FNR zugelassene unabhängige Person

Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt

Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für technische Einrichtungen und Maschinen wird eingehalten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %600.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss bis maximal 600.000 Euro pro Antragsteller. Investive Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben gefördert. CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung werden mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert, begrenzt auf maximal 900 Euro für mittlere Unternehmen und 1.200 Euro für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparter Tonne CO2. Eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren gilt für technische Einrichtungen und Maschinen.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (Teil A)
1.200.000 €

Förderfähig sind max. 1.200.000 €

Rechnerische Schätzung
600.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten1.200.000 €
  • Förderfähige Basis1.200.000 €
  • Zuschuss– 600.000 €
  • Dein Eigenanteil600.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der FNR

    Aktuell nimmt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe keine Anträge an: Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, das Antragsverfahren wurde Ende Mai geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Die Vorbereitung lohnt trotzdem — die Richtlinie selbst gilt weiter. Antragsteller reichen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ein.

  2. 02

    Vor Vorhabensbeginn

    Der Antrag muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

  3. 03

    Kumulierung: erlaubt, außer EEG, EEWärmeG und KWKG

    Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist möglich, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. Ausgeschlossen ist nur die Kumulierung mit Beihilfen nach dem EEG, dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem KWKG.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in hocheffiziente Anlagen, Energiespeicher, Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen, alternative Antriebssysteme sowie CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung, einschließlich Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für den betrieblichen Eigenbedarf.
Wie hoch ist die Förderung?
Investive Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 40 Prozent gefördert, CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung mit bis zu 50 Prozent. Die maximale Förderhöhe beträgt 600.000 Euro pro Antragsteller. Pro eingesparter Tonne CO2 sind maximal 900 Euro (mittlere Unternehmen) bzw. 1.200 Euro (kleine und Kleinstunternehmen) zulässig.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß EU-KMU-Definition mit Hauptsitz in Deutschland.
Ist eine Kombination mit EEG-Förderung möglich?
Teilweise. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist möglich, wenn sie unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten betreffen. Bei denselben oder sich überschneidenden Kosten ist sie zulässig, solange die nach der Verordnung (EU) 2022/2472 geltende Beihilfeintensität beziehungsweise der geltende Beihilfebetrag nicht überschritten wird. Ausgeschlossen ist dagegen die Kumulierung mit Beihilfen nach dem EEG, dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem KWKG — Anlagen, die nach einem dieser Gesetze gefördert werden, sind von der Förderung ausgenommen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    FNR: Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
    energieeffizienz.fnr.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
  2. [02]
    Förderrichtlinie BMLEH (Bundesanzeiger 04.11.2025)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
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