Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) |
| Förderhöhe | bis zu 600.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (Teil A) der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) fördert kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie des Gartenbaus mit Hauptsitz in Deutschland. Förderfähig sind Investitionen in einzelne hocheffiziente Maßnahmen zur CO2-Einsparung aus stationärer und mobiler Energienutzung: kleine Verbraucher im direkten Austausch, Energiespeicher- und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen sowie alternative Antriebssysteme für Landmaschinen. Außerdem förderfähig sind CO2-Einsparinvestitionen nach einer Energieberatung in Form energetischer Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen sowie Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien und Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf. Voraussetzung ist die Investition in Deutschland und die Durchführung der Energieberatung durch eine von der FNR zugelassene unabhängige Person.
Passt Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (Teil A) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion oder des Gartenbaus mit Hauptsitz in Deutschland
Investition findet in Deutschland statt
Energieberatung durch eine von der FNR zugelassene unabhängige Person
Antrag wird vor Beginn des Vorhabens gestellt
Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für technische Einrichtungen und Maschinen wird eingehalten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %600.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 1.200.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten1.200.000 €
- Förderfähige Basis1.200.000 €
- Zuschuss– 600.000 €
- Dein Eigenanteil600.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wichtig: Sie müssen den Antrag i.d.R. vor Beginn des Vorhabens stellen.
- 02
Antrag bei Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe einreichen
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wer kann den Antrag stellen?
Ist eine Kombination mit EEG-Förderung möglich?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (Teil A) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- [02]FNR: Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbauenergieeffizienz.fnr.dePrimärquelleBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- [03]Förderrichtlinie BMLEH (Bundesanzeiger 04.11.2025)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)