BundesBonus
Zuschuss · bis 70 % Bund

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz Wirtschaft (EEW Zuschuss)

Mit der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz Wirtschaft (EEW) bezuschusst das BMWE Investitionen privater und kommunaler Unternehmen in Energieeffizienz, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess- und Regelungstechnik sowie Transformationspläne. Je nach Modul reichen Zuschüsse von bis zu 25 Prozent (Querschnittstechnologien) bis zu 70 Prozent (Transformationspläne) der förderfähigen Investitionsgesamtkosten.

Max. Förderung
20 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderhöhe bis zu 20 Mio. €
Förderquote 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm Energie- und Ressourceneffizienz Wirtschaft (EEW) der Bundesregierung fördert private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform, Landesunternehmen mit privater Rechtsform, Angehörige der freien Berufe sowie Contractoren mit Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz. Die Förderung gliedert sich in sechs Module: Modul 1 Querschnittstechnologien (investive Einzelmaßnahmen für Energieeffizienz industrieller und gewerblicher Anlagen); Modul 2 Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse und hocheffizienten KWK-Anlagen unter Verzicht auf EEG-/KWKG-Förderung; Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik plus Energiemanagementsoftware; Modul 4 technologieoffene investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung (Basis- und Premiumförderung); Modul 5 Transformationspläne; Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen. Die Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und nach Inbetriebnahme mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Vorhaben müssen mit der KfW-Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar sein. Geltungsdauer 31.12.2028.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Privates oder kommunales bzw. Landesunternehmen mit privater Rechtsform

Maßnahme wird in Deutschland durchgeführt und mind. 3 Jahre zweckentsprechend betrieben

Einhaltung technischer Mindestanforderungen pro Modul

Vorhaben mit KfW-Ausschlussliste vereinbar

Berücksichtigung der Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    70 %
    20 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz Wirtschaft (EEW Zuschuss)
28.571.429 €

Förderfähig sind max. 28.571.429 €

Rechnerische Schätzung
20.000.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten28.571.429 €
  • Förderfähige Basis28.571.429 €
  • Zuschuss– 20.000.000 €
  • Dein Eigenanteil8.571.429 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

    Wichtig: Sie müssen sowohl für den Zuschuss als auch für den Kredit den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

  2. 02

    Antrag beim BAFA (Module 1–4 und 6) oder VDI/VDE (Transformationsplan) stellen

    Sie stellen den Antrag für die Module 1 bis 4 und 6 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für einen Transformationsplan wenden Sie sich an die VDI/VDE-Innovation + Technik GmbH.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Private Unternehmen, kommunale und Landesunternehmen mit privater Rechtsform, Angehörige der freien Berufe und Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen von Kommunen und deren unselbstständigen Eigenbetrieben.
Welche Module gibt es?
Sechs Module: Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess- und Regelungstechnik plus Energiemanagement-Software, technologieoffene Optimierung (Basis und Premium), Transformationspläne und Elektrifizierung kleiner Unternehmen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Je Modul zwischen 15 Prozent (Modul 4 Basisförderung) und 70 Prozent (Modul 5 Transformationsplan). Maximalbetrag in Modul 1 und 6 jeweils 200.000 Euro, in Modul 2/3/4 bis zu 20 Millionen Euro, in Modul 5 bis zu 90.000 Euro.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Begonnene Maßnahmen, bauliche Maßnahmen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Maßnahmen zu denen ein Gesetz verpflichtet, Maßnahmen mit Wechsel auf fossile Energieträger und Anlagen, die nach KWKG oder EEG gefördert werden, sowie Eigenleistungen und gebrauchte Anlagen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Module 1 bis 4 und 6 werden online beim BAFA beantragt, Modul 5 bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz Wirtschaft (EEW Zuschuss) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  2. [02]
    BAFA EEW Programmseite
    bafa.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  3. [03]
    Richtlinie BMWE EEW vom 25.01.2024 (Bundesanzeiger)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)