BundesBonus
Förderkredit · bis 50 Mio. € Bund

KfW Investitionskredit Nachhaltige Mobilität — Standardvariante

Förderkredit der KfW für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland. Finanziert werden klimafreundliche Fahrzeuge, Verkehrsinfrastruktur an Land, zu Wasser und in der Luft sowie nachhaltige IKT für Mobilität — bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben.

Max. Kreditrahmen
50 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 50 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Standardvariante) finanziert die KfW Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität nach Maßgabe der EU-Taxonomie. Förderfähig sind klimafreundliche Fahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null oder als emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition, Verkehrsinfrastruktur an Land, zu Wasser und in der Luft sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Investition in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null oder emissionsarme Fahrzeuge

Gewerbliches Unternehmen, freier Beruf oder gemeinnütziger Antragsteller

Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt

Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

    Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

  2. 02

    Antrag über Finanzierungspartner einreichen

    Sie stellen den Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Häufige Fragen

Wer kann den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität beantragen?
Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche und juristische Personen mit gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland, juristische Personen mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung in gewerblicher Tätigkeit, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Antragsteller.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität. Auch Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie Gutachten zur Einhaltung technischer Anforderungen sind förderfähig.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Der Kredit beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mit einem Höchstbetrag von 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Eine Überschreitung ist im Einzelfall möglich.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei einem Finanzierungspartner der eigenen Wahl gestellt, der die Unterlagen an die KfW weiterleitet. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW Programmüberblick 268/269
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    KfW Aktuelle Konditionen
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    KfW Merkblatt 268 (Stand 02/2025)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe