BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Bund

LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Rentenbank)

Die LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft sind zinsgünstige Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Sie finanzieren bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten — vom Erwerb von Nutzflächen über Stallbau, Wirtschaftsgebäude und Maschinen bis zu Dauerkulturen, Forst und Betriebsmitteln. Hinzu kommt die Liquiditätssicherung für Krisensituationen. Die Rentenbank vergibt die Kredite nicht selbst, sondern über den Finanzierungspartner des Kreditnehmers.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landwirtschaftliche Rentenbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank führt ihre Förderkredite für die Land- und Forstwirtschaft heute nach Verwendungszweck, nicht mehr nach einzelnen Programmnamen. Maßgeblich ist also, was finanziert werden soll — und wer den Antrag stellt.

Finanziert werden:

  • Investitionen in Nutzflächen, Unternehmenskäufe und Betriebsübernahmen, einschließlich Umschuldungen betrieblicher Kredite im Rahmen von Hofübergaben und der Abfindung weichender Erben
  • Investitionen in Ställe samt eingebauter Stalltechnik; für Ställe ab Haltungsform 3 oder nach den Kriterien der AFP-Premiumförderung gilt eine eigene Tierwohl-Variante
  • Investitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen, mit eigenen Förderbedingungen für Umwelt- und Ressourcenschutz, effiziente Bewässerung, Direktvermarktung, Paludikultur, Agroforst, alternative Proteine für die Human- und Tierernährung sowie Urlaub auf dem Bauernhof
  • Investitionen in private Wohngebäude
  • Investitionen in Dauerkulturen und Forst, einschließlich Erstaufforstung, Waldumbau und Agroforst
  • Investitionen in Betriebsmittel und Nutztiere
  • Liquiditätssicherung in Krisensituationen

Die Rentenbank vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über den vom Kreditnehmer gewählten Finanzierungspartner. Die Konditionen werden auf Basis des Risikogerechten Zinssystems gebildet und hängen von Bonität und Sicherheiten ab.

Schnell-Check

Passt LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Rentenbank) zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß EU-Definition

UVP abgeschlossen, falls vorgeschrieben (Genehmigung erteilt)

Zweckgebundene Mittelverwendung gegenüber Hausbank nachgewiesen

Antragsteller nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Was bekommst du konkret?

Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen; nach vorheriger Abstimmung können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Kredithöchstbetrag und Beihilfeintensität sind zusätzlich durch das EU-Beihilferecht begrenzt.

Die Konditionsstufe richtet sich nach Antragstellergruppe und Verwendungszweck:

  • LR-Basis — Unternehmen im Standard-Verwendungszweck
  • LR-Top — junge Unternehmer sowie Vorhaben im Umwelt- und Ressourcenschutz
  • LR-Premium — Öko-Umsteller und Hofnachfolger sowie besonders geförderte Verwendungszwecke wie Paludikultur, Agroforst, effiziente Bewässerung oder alternative Proteine

Die Rentenbank erhebt keine Bearbeitungsgebühren. Erhebt der Finanzierungspartner eine Bearbeitungsgebühr, ist sie auf 1 Prozent der Kreditsumme und höchstens 1.250 Euro begrenzt. Die Auszahlung an den Finanzierungspartner erfolgt zu 100 Prozent.

Liquiditätssicherung: Diese Kredite werden bedarfsabhängig angeboten und in Krisensituationen bereitgestellt. Geöffnet ist die Förderbedingung derzeit für Liquiditätsbedarf infolge von Extremwetterereignissen wie Frost, Starkregen, Hagel oder Dürre, infolge eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest mit Sperrzonen, der Blauzungenkrankheit oder der Geflügelpest. Voraussetzung ist ein nachgewiesener absehbarer Umsatz- oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent im betroffenen Betriebszweig; die Liquiditätssicherung wird in Höhe dieses Rückgangs gewährt. Angeboten werden ausschließlich Ratenkredite mit vier, sechs oder zehn Jahren Laufzeit und vierteljährlicher Rückzahlung, jeweils mit einem tilgungsfreien Jahr, das auf zwei Jahre verlängert werden kann. Die Konditionsstufe ist LR-Top.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über die Hausbank

    Die Antragstellung erfolgt auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut der Wahl (Hausbank).

  2. 02

    Weiterleitung an die Rentenbank

    Die Hausbank leitet die Unterlagen an die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt am Main weiter.

  3. 03

    Konditionen prüfen

    Aktuelle Zinskonditionen werden täglich auf rentenbank.de veröffentlicht.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Für Kredite mit Beihilfeanteil müssen die Kreditnehmer kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition sein: höchstens 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Finanziert werden Nutzflächen, Unternehmenskäufe und Betriebsübernahmen, Ställe samt Stalltechnik, Gebäude, Anlagen und Maschinen, private Wohngebäude, Dauerkulturen und Forst einschließlich Erstaufforstung und Waldumbau sowie Betriebsmittel und Nutztiere. Für einzelne Verwendungszwecke wie Umwelt- und Ressourcenschutz, Paludikultur, Agroforst oder effiziente Bewässerung gelten eigene, günstigere Förderbedingungen.
Wie hoch kann der Rentenbank-Kredit sein?
Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Kredite sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen; nach vorheriger Abstimmung können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Kredithöchstbetrag und Beihilfeintensität sind zusätzlich durch das EU-Beihilferecht begrenzt.
Was bedeuten LR-Basis, LR-Top und LR-Premium?
Das sind die Konditionsstufen der Rentenbank. Welche Stufe gilt, hängt von der Antragstellergruppe und vom Verwendungszweck ab: Unternehmen erhalten im Standardfall LR-Basis, junge Unternehmer LR-Top, Öko-Umsteller und Hofnachfolger LR-Premium. Auch der Verwendungszweck hebt die Stufe an — Vorhaben im Umwelt- und Ressourcenschutz laufen unter LR-Top, Verwendungszwecke wie Paludikultur, Agroforst oder alternative Proteine unter LR-Premium.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Nicht finanziert werden reine Ersatzinvestitionen — eine Modernisierung liegt erst vor, wenn die Investition über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands hinausgeht. Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Finanzinvestitionen und Kapitalanlagen, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Rechts sowie Vorhaben, die unter die Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Rentenbank fallen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Nicht direkt bei der Rentenbank: Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner eigener Wahl, in der Regel die Hausbank. Sie leitet die Unterlagen an die Rentenbank weiter. Bei Krediten nach der Agrar- oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung muss der Beihilfeantrag beim Finanzierungspartner vorliegen, bevor das Vorhaben beginnt.
Wann ist die Liquiditätssicherung geöffnet?
Die Kredite zur Liquiditätssicherung werden bedarfsabhängig angeboten. Geöffnet ist die Förderbedingung derzeit für Liquiditätsbedarf infolge von Extremwetterereignissen wie Frost, Starkregen, Hagel oder Dürre, infolge eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest mit Sperrzonen, der Blauzungenkrankheit oder der Geflügelpest. Nachzuweisen ist ein absehbarer Umsatz- oder Ergebnisrückgang von mindestens 30 Prozent im betroffenen Betriebszweig.

Mehr zu LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Rentenbank) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft
    rentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
Teilen
Merken