Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | bis zu 25 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem KfW-Umweltprogramm finanziert die KfW Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen für Vorhaben in Deutschland und im EU-Ausland. Förderfähig sind Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen (Circular Economy), Luftreinhaltung und Lärmschutz, technische Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, Maßnahmen zum vorsorgenden Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz sowie Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung. Gefördert werden Maßnahmen, die über geltende umweltschutzrechtliche Anforderungen der EU oder Deutschlands hinausgehen, sowie die frühzeitige Anpassung an bereits angenommene, aber noch nicht geltende EU-Regelungen.
Passt KfW-Umweltprogramm zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar | Die KfW schließt bestimmte Vorhaben über ihre Ausschlussliste generell von einer Finanzierung aus. Zusätzlich gelten die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW für den Automobilsektor, die Eisen- und Stahlerzeugung, die Stromerzeugung sowie Öl und Erdgas. |
| Kein Schwerpunkt auf Energieeffizienz oder Erneuerbaren Energien | Investitionen mit Schwerpunkt Energieeffizienz oder Erneuerbare Energien sind ausgeschlossen. Technische Klimaschutzmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie nicht diesen Bereichen zuzuordnen sind. |
| Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung oder freiberuflich Tätiger | Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind oder werden. Ausgeschlossen sind Bund, Länder und deren Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe. |
| Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Finanzierungspartner | Der Antrag ist bei einem Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) zu stellen, bevor das Vorhaben beginnt. |
| Maßnahme geht über geltende EU- oder nationale Umweltschutzanforderungen hinaus | Gefördert werden Maßnahmen, die über geltende umweltschutzrechtliche Anforderungen der EU oder Deutschlands hinausgehen. Förderfähig ist auch die frühzeitige Anpassung an bereits angenommene, aber noch nicht geltende EU-Regelungen. |
| Vorhaben in Deutschland oder im EU-Ausland | Gefördert werden Vorhaben in Deutschland und im übrigen Gebiet der Europäischen Union. |
Was bekommst du konkret?
Kredit bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Höchstbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben, kein Mindestbetrag; mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums kann diese Grenze überschritten werden, der Kredithöchstbetrag soll dann 50 Mio. Euro nicht überschreiten. Laufzeiten bis zu 5 Jahre (1 Tilgungsfreijahr), bis zu 10 Jahre (2 Tilgungsfreijahre) oder bis zu 20 Jahre (3 Tilgungsfreijahre); Mindestlaufzeit 2 Jahre. Zinssatz bis zu 10 Jahre fest. Auszahlung 100 Prozent. Kleine Unternehmen erhalten in der Variante 241 besonders günstige Konditionen. Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Antrag vor Vorhabenbeginn beim Finanzierungspartner
Den Förderkredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner — Ihrer Bank oder einer anderen Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank —, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
- 02
Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) ausfüllen
Zum Antrag gehört die gewerbliche Bestätigung zum Antrag, die Sie selbstständig oder gemeinsam mit dem Finanzierungspartner ausfüllen. Im gBzA-Center der KfW können Sie sie elektronisch abgeben; das erzeugte und unterzeichnete Dokument übermitteln Sie Ihrem Finanzierungspartner. Kleine und mittlere Unternehmen legen zusätzlich die Selbsterklärung zur KMU-Definition bei.
- 03
Zusage abwarten und Kreditvertrag schließen
Sobald die Zusage der KfW vorliegt, schließen Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner ab und können mit dem Vorhaben beginnen.
- 04
Kredit abrufen
Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage. Für noch nicht abgerufene Beträge fällt ab 6 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an.
- 05
Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Auszahlung des Kredits reichen Sie den Verwendungsnachweis bei Ihrem Kreditinstitut ein.
- 06
Zurückzahlen
In der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, danach gleich hohe vierteljährliche Raten. Außerplanmäßig tilgen können Sie nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wie hoch ist der Förderkredit?
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Was unterscheidet die Varianten 240 und 241?
Bis wann muss der Kredit abgerufen werden?
Welche Sicherheiten sind nötig, und sind Eigenmittel vorgeschrieben?
Wann ist der Verwendungsnachweis fällig?
Lässt sich das Umweltprogramm mit anderen Förderungen kombinieren?
Was gilt bei Vorhaben über 25 Millionen Euro?
Werden Maßnahmen an Gebäuden gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW Programmüberblick 240/241kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]KfW Merkblatt 240/241kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen (PDF)kfw.dePrimärquelleKfW
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.