BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € Bund

KfW-Umweltprogramm

Das KfW-Umweltprogramm (240/241) ist ein zinsgünstiger Förderkredit für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die in Umwelt- und Klimaschutz investieren, etwa in Kreislaufwirtschaft, Abwasser- und Abfallbehandlung, Luftreinhaltung, Lärmschutz oder Klimaanpassung auf dem Werksgelände. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, höchstens 25 Millionen Euro je Vorhaben. Beantragt wird über die Hausbank, vor Vorhabenbeginn.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: KfW Bankengruppe — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem KfW-Umweltprogramm finanziert die KfW Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen für Vorhaben in Deutschland und im EU-Ausland. Förderfähig sind Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen (Circular Economy), Luftreinhaltung und Lärmschutz, technische Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, Maßnahmen zum vorsorgenden Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz sowie Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung. Gefördert werden Maßnahmen, die über geltende umweltschutzrechtliche Anforderungen der EU oder Deutschlands hinausgehen, sowie die frühzeitige Anpassung an bereits angenommene, aber noch nicht geltende EU-Regelungen.

Schnell-Check

Passt KfW-Umweltprogramm zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Die KfW schließt bestimmte Vorhaben über ihre Ausschlussliste generell von einer Finanzierung aus. Zusätzlich gelten die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW für den Automobilsektor, die Eisen- und Stahlerzeugung, die Stromerzeugung sowie Öl und Erdgas.

Investitionen mit Schwerpunkt Energieeffizienz oder Erneuerbare Energien sind ausgeschlossen. Technische Klimaschutzmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie nicht diesen Bereichen zuzuordnen sind.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind oder werden. Ausgeschlossen sind Bund, Länder und deren Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe.

Der Antrag ist bei einem Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) zu stellen, bevor das Vorhaben beginnt.

Gefördert werden Maßnahmen, die über geltende umweltschutzrechtliche Anforderungen der EU oder Deutschlands hinausgehen. Förderfähig ist auch die frühzeitige Anpassung an bereits angenommene, aber noch nicht geltende EU-Regelungen.

Gefördert werden Vorhaben in Deutschland und im übrigen Gebiet der Europäischen Union.

Die Variante 241 steht kleinen Unternehmen nach EU-Definition mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro offen. Sie erhalten besonders günstige Konditionen.

Wird die Förderung als Beihilfe nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt, sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c AGVO ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbarDie KfW schließt bestimmte Vorhaben über ihre Ausschlussliste generell von einer Finanzierung aus. Zusätzlich gelten die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW für den Automobilsektor, die Eisen- und Stahlerzeugung, die Stromerzeugung sowie Öl und Erdgas.
Kein Schwerpunkt auf Energieeffizienz oder Erneuerbaren EnergienInvestitionen mit Schwerpunkt Energieeffizienz oder Erneuerbare Energien sind ausgeschlossen. Technische Klimaschutzmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie nicht diesen Bereichen zuzuordnen sind.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung oder freiberuflich TätigerAntragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind oder werden. Ausgeschlossen sind Bund, Länder und deren Einrichtungen sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe.
Antrag vor Beginn des Vorhabens beim FinanzierungspartnerDer Antrag ist bei einem Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse) zu stellen, bevor das Vorhaben beginnt.
Maßnahme geht über geltende EU- oder nationale Umweltschutzanforderungen hinausGefördert werden Maßnahmen, die über geltende umweltschutzrechtliche Anforderungen der EU oder Deutschlands hinausgehen. Förderfähig ist auch die frühzeitige Anpassung an bereits angenommene, aber noch nicht geltende EU-Regelungen.
Vorhaben in Deutschland oder im EU-AuslandGefördert werden Vorhaben in Deutschland und im übrigen Gebiet der Europäischen Union.

Was bekommst du konkret?

Kredit bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Höchstbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben, kein Mindestbetrag; mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums kann diese Grenze überschritten werden, der Kredithöchstbetrag soll dann 50 Mio. Euro nicht überschreiten. Laufzeiten bis zu 5 Jahre (1 Tilgungsfreijahr), bis zu 10 Jahre (2 Tilgungsfreijahre) oder bis zu 20 Jahre (3 Tilgungsfreijahre); Mindestlaufzeit 2 Jahre. Zinssatz bis zu 10 Jahre fest. Auszahlung 100 Prozent. Kleine Unternehmen erhalten in der Variante 241 besonders günstige Konditionen. Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Vorhabenbeginn beim Finanzierungspartner

    Den Förderkredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner — Ihrer Bank oder einer anderen Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank —, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.

  2. 02

    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) ausfüllen

    Zum Antrag gehört die gewerbliche Bestätigung zum Antrag, die Sie selbstständig oder gemeinsam mit dem Finanzierungspartner ausfüllen. Im gBzA-Center der KfW können Sie sie elektronisch abgeben; das erzeugte und unterzeichnete Dokument übermitteln Sie Ihrem Finanzierungspartner. Kleine und mittlere Unternehmen legen zusätzlich die Selbsterklärung zur KMU-Definition bei.

  3. 03

    Zusage abwarten und Kreditvertrag schließen

    Sobald die Zusage der KfW vorliegt, schließen Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner ab und können mit dem Vorhaben beginnen.

  4. 04

    Kredit abrufen

    Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage. Für noch nicht abgerufene Beträge fällt ab 6 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an.

  5. 05

    Verwendungsnachweis einreichen

    Innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Auszahlung des Kredits reichen Sie den Verwendungsnachweis bei Ihrem Kreditinstitut ein.

  6. 06

    Zurückzahlen

    In der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, danach gleich hohe vierteljährliche Raten. Außerplanmäßig tilgen können Sie nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Angehörige der freien Berufe, natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit. Für Vorhaben in der EU außerdem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit EU-Sitz sowie Joint Ventures in der EU mit deutscher Beteiligung von mindestens 25 Prozent.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen (Circular Economy), Luftreinhaltung und Lärmschutz, technische Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, vorsorgender Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz sowie Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Der Kredithöchstbetrag beträgt 25 Mio. Euro pro Vorhaben, ein Mindestbetrag besteht nicht. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, und der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Gefördert werden nur Maßnahmen, die über geltende umweltschutzrechtliche Anforderungen der EU oder Deutschlands hinausgehen. Ausgeschlossen sind unter anderem Investitionen mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz oder Erneuerbaren Energien, der Erwerb von Grundstücken sowie Erwerb und Errichtung von Gebäuden und Anlagen, die unter das Gebäudeenergiegesetz fallen, technische gebäudebezogene Maßnahmen, soweit das Merkblatt sie nicht ausdrücklich als förderfähig nennt, und der Neu- oder Ausbau von Kapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerken. Ebenfalls ausgeschlossen sind Treuhandkonstruktionen, Vermögensübertragungen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.
Was unterscheidet die Varianten 240 und 241?
Die Variante 240 steht Unternehmen jeder Größe offen, die Variante 241 kleinen Unternehmen im Sinne der EU-Definition mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Für kleine Unternehmen weist die KfW eigene, etwas niedrigere Zinssätze aus.
Bis wann muss der Kredit abgerufen werden?
Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um höchstens 24 Monate verlängert werden. Ab 6 Monaten und 2 Bankarbeitstagen nach dem Zusagedatum berechnet die KfW für den noch nicht abgerufenen Betrag eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat.
Welche Sicherheiten sind nötig, und sind Eigenmittel vorgeschrieben?
Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen; Form und Umfang vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner. Eigenmittel sind nicht vorgeschrieben, die KfW empfiehlt sie aber, weil sich dadurch die Beurteilung Ihrer Bonität verbessert.
Wann ist der Verwendungsnachweis fällig?
Den Verwendungsnachweis reichen Sie innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Auszahlung des Kredits bei Ihrem Kreditinstitut ein. Die KfW stellt dafür ein Formular bereit.
Lässt sich das Umweltprogramm mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, eine Kombination mit anderen Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist grundsätzlich möglich, solange die zulässigen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.
Was gilt bei Vorhaben über 25 Millionen Euro?
Die Kreditobergrenze von 25 Millionen Euro kann mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums überschritten werden; der Kredithöchstbetrag soll dann 50 Millionen Euro nicht überschreiten. In diesem Fall reichen Sie eine ergänzende Vorhabenbeschreibung zu den Umwelteffekten ein.
Werden Maßnahmen an Gebäuden gefördert?
Grundsätzlich nicht. Erwerb und Errichtung von Gebäuden, die unter das Gebäudeenergiegesetz fallen, sowie technische gebäudebezogene Maßnahmen und gebäudebezogene Maßnahmen zur Klimaanpassung, zum Beispiel an Fassade oder Fenstern, sommerlicher Wärmeschutz oder Klimatisierung, sind ausgeschlossen, soweit das Merkblatt sie nicht ausdrücklich als förderfähig nennt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW Programmüberblick 240/241
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    KfW Merkblatt 240/241
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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