BundesBonus
Förderkredit · bis 25 Mio. € + Tilgungszuschuss · bis 100 % Bund

KfW-Umweltprogramm

Investitionskredit der KfW für betriebliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland. Höchstbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben (Ausnahmefälle 50 Mio. Euro), bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten, optional mit Tilgungszuschuss bis 1,5 Mio. Euro.

Max. Kreditrahmen
25 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 25 Mio. €
Tilgungszuschuss bis 100 % (am Kreditende erlassen)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem KfW-Umweltprogramm finanziert die KfW Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen im In- und Ausland. Förderfähig sind Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen (Circular Economy), Luftreinhaltung und Lärmschutz, technische Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, Maßnahmen zum vorsorgenden Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz sowie Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung.

Schnell-Check

Passt KfW-Umweltprogramm zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Energieeinsparung mindestens 10 Prozent (Einstiegsstandard)

Energieeinsparung mindestens 30 Prozent (Premiumstandard)

Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar

Kein Schwerpunkt auf Energieeffizienz oder Erneuerbaren Energien (separates Programm)

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    25 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für KfW-Umweltprogramm
25.000.000 €

Förderfähig sind max. 25.000.000 €

Rechnerische Schätzung
25.000.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten25.000.000 €
  • Förderfähige Basis25.000.000 €
  • Zuschuss– 25.000.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag über Landwirtschaftskammer NRW stellen

    In Nordrhein-Westfalen stellen Sie den Antrag über die Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Bewilligungsbehörde.

  2. 02

    EU-Direktförderungen: Arbeitsprogramm beachten

    Bestimmte Maßnahmen werden direkt durch die EU-Kommission gefördert. Informieren Sie sich über die jeweiligen Arbeitsprogramme und Ausschreibungen der EU.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Angehörige der freien Berufe, natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit. Für Vorhaben in der EU außerdem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit EU-Sitz sowie Joint Ventures in der EU mit deutscher Beteiligung von mindestens 25 Prozent.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen (Circular Economy), Luftreinhaltung und Lärmschutz, technische Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, vorsorgender Boden-, Grundwasser- und Gewässerschutz sowie Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Der Höchstbetrag beträgt 25 Mio. Euro pro Vorhaben (in Ausnahmefällen 50 Mio. Euro), bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss bis 1,5 Mio. Euro gewährt werden, der je nach Unternehmensgröße bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten umfasst.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, Investitionen mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz oder Erneuerbaren Energien, der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden unter dem Gebäudeenergiegesetz, Treuhandkonstruktionen, Vermögensübertragungen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW-Umweltprogramm — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    KfW Programmüberblick 240/241
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Förderrichtlinie KfW-Umweltprogramm (Bundesanzeiger 13.12.2023)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe
  4. [04]
    KfW Merkblatt 240/241 (Stand 01.01.2026)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe