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KfW Investitionskredit Nachhaltige Mobilität — Individualvariante

Förderkredit der KfW mit individuell vereinbaren Konditionen für größere Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland. Mindestbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben, Finanzierungsanteil bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe ab 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Individualvariante des Investitionskredits Nachhaltige Mobilität finanziert die KfW größere Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität nach Maßgabe der EU-Taxonomie. Förderfähig sind klimafreundliche Fahrzeuge für Personen- und Güterbeförderung, Verkehrsinfrastruktur an Land, zu Wasser und in der Luft sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität. Konditionen werden individuell vereinbart.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Investition in Fahrzeuge mit Null-CO2-Abgasemissionen oder emissionsarme Fahrzeuge

Vorhabenvolumen mindestens 25 Mio. Euro

Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt

Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

    Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

  2. 02

    Antrag über Finanzierungspartner einreichen

    Sie stellen den Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche und juristische Personen mit gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland, juristische Personen mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Antragsteller.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung, Verkehrsinfrastruktur an Land, zu Wasser und in der Luft sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität. Voraussetzung: Investition in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null oder emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Der Mindestbetrag beträgt 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil reicht bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Konditionen werden individuell vereinbart.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei einem Finanzierungspartner der eigenen Wahl gestellt. Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW Programmüberblick 268/269
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    KfW Aktuelle Konditionen
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    KfW Merkblatt 269 (Stand 12/2024)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe