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Förderkredit Bund

KfW Investitionskredit Nachhaltige Mobilität — Individualvariante

Förderkredit der KfW mit individuell vereinbaren Konditionen für größere Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland. Mindestbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben, Finanzierungsanteil bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Förderstelle: KfW Bankengruppe — alle Programme dieser Stelle im Register.

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe ab 25 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Individualvariante des Investitionskredits Nachhaltige Mobilität finanziert die KfW größere Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität nach Maßgabe der EU-Taxonomie. Förderfähig sind klimafreundliche Fahrzeuge für Personen- und Güterbeförderung, Verkehrsinfrastruktur an Land, zu Wasser und in der Luft sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität. Konditionen werden individuell vereinbart.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Investition in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null und emissionsarme Fahrzeuge, die jeweils dazugehörige Infrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnologien der Mobilität
Vorhabenvolumen mindestens 25 Mio. Euro
Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt
Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar

Was bekommst du konkret?

Kredit bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Mindestbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Laufzeiten 4 bis 30 Jahre bei individuell vereinbarten Tilgungsfreijahren. Zinssatz fest für maximal 20 Jahre. Auszahlung 100 Prozent.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Finanzierungspartner

    Der Antrag wird bei einem Finanzierungspartner der eigenen Wahl gestellt.

  2. 02

    Weiterleitung an die KfW

    Der Finanzierungspartner leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

  3. 03

    Vor Maßnahmenbeginn

    Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche und juristische Personen mit gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland, juristische Personen mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Antragsteller.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge für die Personen- und Güterbeförderung, Verkehrsinfrastruktur an Land, zu Wasser und in der Luft sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität. Voraussetzung: Investition in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null oder emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition.
Wie hoch ist der Förderkredit?
Der Mindestbetrag beträgt 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil reicht bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Konditionen werden individuell vereinbart.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei einem Finanzierungspartner der eigenen Wahl gestellt. Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW Programmüberblick 268/269
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    KfW Aktuelle Konditionen
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    KfW Merkblatt 269 (Stand 12/2024)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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