Förderungen für Industrielle Wärmewende
Umstellung der Prozesswärme auf klimaneutrale Erzeugung: Elektrifizierung, Nutzung von Abwärme, Wasserstoff. Die Vorhaben sind groß und laufen über eigene Programme mit mehrstufigem Verfahren und langem Vorlauf.
3 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
3 Förderungen im Bereich Industrielle Wärmewende
UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz Hamburg
Die IFB Hamburg fördert freiwillige Investitionen Hamburger Unternehmen zur Ressourcen- und Energieeffizienz mit Zuschüssen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Sieben Förderschwerpunkte: Machbarkeitsuntersuchungen, Energieeffizienz, Material/Wasser, Prozesswärme-Dekarbonisierung, Abwärmenutzung und Wasserstoff-Produktionsumstellung.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung bestehender Netze. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Genossenschaften und Contractoren über vier Förder-Module.
InnovationFocus Green Industry & Circular Economy Hamburg
InnovationFocus Green Industry & Circular Economy Hamburg fördert F&E-Projekte für emissionsarme Industrieproduktion und Kreislaufwirtschaft in Hamburg mit bis zu 500.000 € (Einzelprojekte) oder 1 Mio. € (Kooperationen) und Förderquoten von 25–55 % für Unternehmen.
bis zu 1 Mio. €
Industrielle Wärmewende: So greifen die Programme ineinander
Warum Prozesswärme einen eigenen Förderstrang hat
Die Förderlandschaft trennt zwei Dinge, die im Betrieb zusammengehören: den Strom für Maschinen und die Wärme für Prozesse. Wärme hat eigene Programme, eigene Bewilligungsstellen und eigene Nachweise. Wer allgemein nach Klimaschutz oder Energieeffizienz sucht, landet deshalb regelmäßig im falschen Modul und wundert sich über Ablehnungen, die inhaltlich gar nichts mit dem Vorhaben zu tun haben.
Der direkte Zugang für den einzelnen Betrieb ist Modul 2 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Gefördert werden der Erwerb und die Installation folgender Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung. Die Abgrenzung zur Gebäudeförderung erledigt eine einzige Bedingung — die bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden, also zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen.
Die Quote richtet sich nach deiner Unternehmensgröße: bei Kleinen Unternehmen 60 Prozent, bei Mittleren Unternehmen 50 Prozent und bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investition. Maßgeblich ist die formale KMU-Einstufung, nicht die eigene Einschätzung.
Wie ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze aufgebaut?
Sobald Wärme nicht mehr nur im eigenen Kessel entsteht, sondern über ein Netz verteilt oder von außen bezogen wird, wechselst du in die BEW. Sie gliedert sich in vier Module. Modul 1 finanziert Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze und Machbarkeitsstudien sowie Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 2 bis 4, und zwar mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Modul 2 fördert systemisch den Neubau und die Umwandlung bestehender Netze, Modul 3 Einzelmaßnahmen bei Bestandswärmenetzen — beide mit 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Anspruch an das geförderte Netz ist hoch: verlangt werden mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme.
Modul 4 fällt bewusst aus der Reihe, weil es keine Investition bezuschusst, sondern den laufenden Betrieb: eine Betriebskostenförderung für erneuerbare Wärmeerzeugung, die in ein Netz einspeist. Über alle Module hinweg gilt außerdem eine formale Regel, an der Vorhaben am häufigsten scheitern — mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Was verlangt das EnEfG bei Abwärme?
Neben der Förderseite steht eine gesetzliche Erwartung, die die Abfolge im Projekt vorgibt. § 16 EnEfG verpflichtet Unternehmen, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und die anfallende Abwärme auf den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Was danach übrig bleibt, ist nicht erledigt, sondern der nächste Schritt: Unternehmen haben die anfallende Abwärme durch Maßnahmen und Techniken zur Energieeinsparung durch Abwärmenutzung wiederzuverwenden, soweit dies möglich und zumutbar ist. Im Rahmen der Zumutbarkeit sind technische, wirtschaftliche und betriebliche Belange zu berücksichtigen; ob und in welchem Umfang dich die Pflicht trifft, hängt an Schwellen und Ausnahmen, die für deinen Betrieb einzeln zu prüfen sind.
Praktisch ergibt sich daraus eine saubere Abfolge: erst die Wärmeströme messen und aufnehmen, dann ein Konzept erarbeiten — sei es über Modul 1 oder über eine geförderte Beratung —, dann die Investitionsförderung beantragen und erst nach dem Bescheid beauftragen. Wer diese Kette umdreht und mit der Anlagenauswahl beginnt, verliert den Zuschuss, nicht die Anlage.
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SAB Gründungsberatungen Sachsen (ESF Plus)
Die SAB fördert professionelle Gründungsberatung in Sachsen: Neugründer erhalten bis zu 2.000 Euro (5 Tagwerke à 400 Euro), Unternehmensnachfolger bis zu 5.000 Euro (10 Tagwerke à 500 Euro). Voraussetzung: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen.
Distr@l – Förderung digitaler Technologien und Innovationen (Hessen)
Mit dem Programm Distr@l fördert das Land Hessen digitale Technologien und Innovationen. Über sieben Förderlinien werden Machbarkeitsstudien, digitale Produkt- und Prozessinnovationen sowie Wissens- und Technologietransfer bezuschusst. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz in Hessen.
Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften
Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung (bis 2023 „KMU-innovativ: Produktionsforschung") fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
Das Land Bremen fördert mit dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) betriebliche Investitionen von Unternehmen des Handwerks, Handels, der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Bremen und Bremerhaven. Gefördert werden Investitionsdarlehen der BAB, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse und Zinsverbilligungen.
LR-Förderkredite für Energieunternehmen (Rentenbank)
Zinsgünstiger Förderkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Energieunternehmen im ländlichen Raum — Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, Erdwärme sowie Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
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