BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Bund

KMU-innovativ: Produktionsforschung

KMU-innovativ Produktionsforschung fördert risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen. Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Hochschulen bis zu 100 Prozent. Skizzeneinreichung jeweils zum 15.04. und 15.10.

Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm KMU-innovativ Produktionsforschung fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) risikoreiche, vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen sowie deren Verbundpartnern. Gefördert werden Lösungen zur unternehmerischen Wertschöpfung in Themen wie neuen Fertigungstechnologien, digitalisierter Produktion (Industrie 4.0), Geschäftsmodellinnovationen, neue Formen der Arbeitsorganisation oder Qualifizierung. Das Programm richtet sich an Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

KMU oder mittelständisches Unternehmen mit max. 1.000 Beschäftigten und 100 Mio. € Umsatz

Klare betriebliche und volkswirtschaftliche Verwertungsperspektive

Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten

Wie stellst du den Antrag?

Zweistufiges Antragsverfahren beim Projektträger Karlsruhe (PTKA-PFT) am Karlsruher Institut für Technologie. Skizzen werden jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres bewertet. Eine ausführliche Erstberatung ist beim Lotsendienst der Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes möglich. Voraussetzungen: klare Verwertungsperspektive, Aufbau auf neuesten Forschungsergebnissen, Nutzung der Ergebnisse in Deutschland, EWR oder der Schweiz, Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und max. 100 Mio. € Jahresumsatz. Im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Unternehmen erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mit zusätzlichem KMU-Bonus. Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent ihrer projektbezogenen Ausgaben sowie eine 20-prozentige Projektpauschale für nichtwirtschaftliche Forschung.
Wann werden Skizzen bewertet?
Skizzen werden jeweils zum 15.04. und zum 15.10. eines Jahres bewertet. Alle 6 Monate werden unterschiedliche thematische Schwerpunkte gesetzt.
Wie lang läuft die Förderung?
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 2 Jahre, bei ESF-kofinanzierten Projekten bis zu 30 Monate. Ab dem Stichtag 15.04.2026 entfallen die ESF Plus-Kofinanzierung sowie alle Festlegungen mit ESF-Bezug.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KMU-innovativ: Produktionsforschung — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  2. [02]
    BMFTR: KMU-innovativ Zukunft der Wertschöpfung
    bmbf.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  3. [03]
    Förderrichtlinie vom 28.06.2023
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)