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Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften

Die Breitbandförderung der WIBank vergibt Darlehen an hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaften in vollständig öffentlicher Eigentümerschaft, um den Eigenanteil beim zuschussgeförderten Gigabitausbau in grauen Flecken zu finanzieren. Das Darlehen ist auf den Eigenanteil begrenzt, Laufzeit und Sollzinsbindung betragen höchstens 20 Jahre, optional mit Landesbürgschaft. Laut Merkblatt der WIBank mussten Anträge spätestens am 31. Dezember 2025 eingegangen sein.

Zuständig
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Hessen fördert den hessischen Gigabitausbau in grauen Flecken mit anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Ergänzend dazu vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils für die geförderten Investitionen im Betreibermodell. Antragsberechtigt sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich vollständig (100 Prozent) in öffentlicher Eigentümerschaft befinden und die Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gemäß Gigabit-Rahmenregelung des Bundes befördern. Zusätzlich kann eine Landesbürgschaft gewährt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Gesellschaft zu 100 Prozent in öffentlicher Eigentümerschaft
Anteilige Zuschussförderung nach Gigabit-Richtlinie Hessen vorhanden
Projekt hat noch nicht begonnen
Projekt wirtschaftlich tragfähig und Gesamtfinanzierung gesichert

Was bekommst du konkret?

Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils, begrenzt auf den jeweiligen Eigenanteil des Antragstellers (förderfähige Ausgaben abzüglich anteiliger Zuschüsse). Maximale Laufzeit und Sollzinsbindung 20 Jahre ab dem ersten Auszahlungstermin. Grundsätzlich nur Festzinssatzvereinbarungen. Der Zinssatz liegt am unteren Rand des jeweils aktuellen Kapitalmarktniveaus. Zusätzlich kann eine Landesbürgschaft gewährt werden; die Bürgschaftsprovision beträgt über die gesamte Darlehenslaufzeit 0,25 Prozent p.a. des valutierten Darlehensbetrages.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antragsweg und Antragsfrist bei der WIBank

    Das Darlehen an Infrastrukturgesellschaften wird direkt bei der WIBank beantragt. Laut Merkblatt der WIBank mussten Anträge spätestens am 31. Dezember 2025 eingegangen sein; eine neuere Frist oder Fortführung nennt die Programmseite nicht.

  2. 02

    Prüfung durch die WIBank

    Die WIBank prüft den Antrag auf Fördervoraussetzungen und Kreditwürdigkeit der Infrastrukturgesellschaft.

  3. 03

    Darlehenszusage erhalten

    Bei positiver Prüfung erteilt die WIBank ggf. die Darlehenszusage für den Breitbandausbau.

Häufige Fragen

Wer kann das Darlehen beantragen?
Privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich zu 100 Prozent in öffentlicher Eigentümerschaft befinden und die Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten verbessern.
Wie hoch ist das Darlehen?
Finanziert werden förderfähige Ausgaben abzüglich anteiliger Zuschüsse. Die Darlehenshöhe entspricht dem Eigenanteil des Antragstellers.
Wie lange läuft das Darlehen?
Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre ab dem ersten Auszahlungstermin. Grundsätzlich werden nur Festzinssatzvereinbarungen abgeschlossen.
Wie hoch ist die Bürgschaftsprovision?
Die Bürgschaftsprovision beträgt über die gesamte Darlehenslaufzeit 0,25 Prozent p.a. des valutierten Darlehensbetrages.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften — Offizielle Programmseite
    wibank.dePrimärquelleWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
    wibank.deRechtsgrundlageWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  3. [03]
    Merkblatt Breitband-Darlehen Infrastrukturgesellschaften
    wibank.dePrimärquelleWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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