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Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften

Ergänzend zum zuschussgeförderten Gigabitausbau in 'grauen Flecken' vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils. Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre, der Zinssatz liegt am unteren Rand des aktuellen Kapitalmarktniveaus.

Zuständig
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Land Hessen fördert den hessischen Gigabitausbau in grauen Flecken mit anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Ergänzend dazu vergibt die WIBank Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils für die geförderten Investitionen im Betreibermodell. Antragsberechtigt sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich vollständig (100 Prozent) in öffentlicher Eigentümerschaft befinden und die Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gemäß Gigabit-Rahmenregelung des Bundes befördern. Zusätzlich kann eine Landesbürgschaft gewährt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gesellschaft zu 100 Prozent in öffentlicher Eigentümerschaft

Anteilige Zuschussförderung nach Gigabit-Richtlinie Hessen vorhanden

Projekt hat noch nicht begonnen

Projekt wirtschaftlich tragfähig und Gesamtfinanzierung gesichert

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der WIBank stellen

    Antrag für das Darlehen an Infrastrukturgesellschaften bei der WIBank einreichen. Direkte Antragstellung bei der WIBank ist vorgesehen.

  2. 02

    Prüfung durch die WIBank

    Die WIBank prüft den Antrag auf Fördervoraussetzungen und Kreditwürdigkeit der Infrastrukturgesellschaft.

  3. 03

    Darlehenszusage erhalten

    Bei positiver Prüfung erteilt die WIBank ggf. die Darlehenszusage für den Breitbandausbau.

Häufige Fragen

Wer kann das Darlehen beantragen?
Privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich zu 100 Prozent in öffentlicher Eigentümerschaft befinden und die Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten verbessern.
Wie hoch ist das Darlehen?
Finanziert werden förderfähige Ausgaben abzüglich anteiliger Zuschüsse. Die Darlehenshöhe entspricht dem Eigenanteil des Antragstellers.
Wie lange läuft das Darlehen?
Die maximale Laufzeit und Sollzinsbindung beträgt 20 Jahre ab dem ersten Auszahlungstermin. Grundsätzlich werden nur Festzinssatzvereinbarungen abgeschlossen.
Wie hoch ist die Bürgschaftsprovision?
Die Bürgschaftsprovision beträgt über die gesamte Darlehenslaufzeit 0,25 Prozent p.a. des valutierten Darlehensbetrages.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Breitbandförderung Hessen — Darlehen an Infrastrukturgesellschaften — Offizielle Programmseite
    wibank.dePrimärquelleWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
    wibank.deRechtsgrundlageWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  3. [03]
    Merkblatt Breitband-Darlehen Infrastrukturgesellschaften
    wibank.dePrimärquelleWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)