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NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen für Konsortial-, Projekt- und Direktfinanzierungen

Maßgeschneiderte Finanzierungen der NRW.BANK für Infrastrukturmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Direkte Finanzierung für Gebietskörperschaften und Wasser-/Abwasserverbände, Konsortialfinanzierung für sonstige Infrastrukturinvestoren mit bis zu 50 % Finanzierungsanteil und mind. 5 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK.

Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe ab 5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit Infrastrukturfinanzierungen unterstützt die NRW.BANK den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die NRW.BANK bietet direkte Finanzierungen oder Konsortialfinanzierungen mit Hausbanken an. Bei Konsortialfinanzierungen wird sie nur auf Einladung eines Kreditinstituts (Konsortialführer) tätig, übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als wettbewerbsneutraler Partner. Im Rahmen direkter Finanzierungen werden Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) sowie Wasser- und Abwasserverbände finanziert. Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen sind alle sonstigen Infrastrukturinvestoren antragsberechtigt. Förderfähig sind Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung, Öffentlich-Private Partnerschaften, Anteilskäufe an Versorgungsbetrieben und Netzen im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich, Verwaltungsgebäude von Anbietern öffentlicher Infrastruktur sowie damit verbundene Betriebsmittel. Auch Projektfinanzierungen — eine Spezialform der Cashflow-Finanzierung — sind möglich. Finanziert werden Investitionen in neue Infrastruktur; bestehende Infrastruktur unter bestimmten Voraussetzungen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Direkt: Gebietskörperschaft oder Wasser-/Abwasserverband; Konsortial: sonstiger Infrastrukturinvestor

Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen (mittelbarer NRW-Bezug im Einzelfall)

Vorhaben lässt dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten

Gesamtfinanzierung und Kapitaldienst sind gesichert

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei NRW.BANK oder Hausbank stellen

    Bei einer direkten Finanzierung Antrag formlos bei der NRW.BANK stellen. Bei einer Konsortialfinanzierung Antrag formlos bei einem Kreditinstitut der Wahl (Hausbank) stellen.

  2. 02

    Weiterleitung und Prüfung

    Bei Konsortialfinanzierung leitet die Hausbank die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

  3. 03

    Frühzeitig beantragen

    Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da Infrastrukturfinanzierungen einer umfangreichen Prüfung bedürfen.

Häufige Fragen

Wer kann direkt finanziert werden?
Bei direkten Finanzierungen sind Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) sowie Wasser- und Abwasserverbände antragsberechtigt. Sonstige Infrastrukturinvestoren erhalten die Finanzierung nur über eine Konsortialfinanzierung mit einer Hausbank.
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Bei Konsortialfinanzierungen beteiligt sich die NRW.BANK mit bis zu 50 % der Gesamtfinanzierung. Der Mindestbetrag beträgt 5 Mio. € Obligoanteil der NRW.BANK. Bei direkter Finanzierung werden die Konditionen individuell verhandelt.
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung, Öffentlich-Private Partnerschaften, Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich, Verwaltungsgebäude von Anbietern öffentlicher Infrastruktur sowie damit verbundene Betriebsmittel. Finanziert werden vorrangig Investitionen in neue Infrastruktur.
Was sind Projektfinanzierungen?
Projektfinanzierungen sind eine Spezialform der Cashflow-Finanzierung, bei der die künftigen Chancen und Risiken des Vorhabens im Mittelpunkt stehen. Finanziert werden vor allem Investitionen in neue Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Finanzierung bestehender Infrastruktur möglich.

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    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK