Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | ab 5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit Infrastrukturfinanzierungen unterstützt die NRW.BANK den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die NRW.BANK bietet direkte Finanzierungen oder Konsortialfinanzierungen mit Hausbanken an. Bei Konsortialfinanzierungen wird sie nur auf Einladung eines Kreditinstituts (Konsortialführer) tätig, übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als wettbewerbsneutraler Partner. Im Rahmen direkter Finanzierungen werden Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) sowie Wasser- und Abwasserverbände finanziert. Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen sind alle sonstigen Infrastrukturinvestoren antragsberechtigt. Förderfähig sind Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung, Öffentlich-Private Partnerschaften, Anteilskäufe an Versorgungsbetrieben und Netzen im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich, Verwaltungsgebäude von Anbietern öffentlicher Infrastruktur sowie damit verbundene Betriebsmittel. Auch Projektfinanzierungen — eine Spezialform der Cashflow-Finanzierung — sind möglich. Finanziert werden Investitionen in neue Infrastruktur; bestehende Infrastruktur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Direkt: Gebietskörperschaft oder Wasser-/Abwasserverband; Konsortial: sonstiger Infrastrukturinvestor
Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen (mittelbarer NRW-Bezug im Einzelfall)
Vorhaben lässt dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten
Gesamtfinanzierung und Kapitaldienst sind gesichert
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei NRW.BANK oder Hausbank stellen
Bei einer direkten Finanzierung Antrag formlos bei der NRW.BANK stellen. Bei einer Konsortialfinanzierung Antrag formlos bei einem Kreditinstitut der Wahl (Hausbank) stellen.
- 02
Weiterleitung und Prüfung
Bei Konsortialfinanzierung leitet die Hausbank die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
- 03
Frühzeitig beantragen
Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da Infrastrukturfinanzierungen einer umfangreichen Prüfung bedürfen.
Häufige Fragen
Wer kann direkt finanziert werden?
Wie hoch ist der Finanzierungsanteil?
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Was sind Projektfinanzierungen?
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Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen für Konsortial-, Projekt- und Direktfinanzierungen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]ESG-Fördervoraussetzungen NRW.BANKnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK