Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen sowie an natürliche Personen, Personengesellschaften und nicht gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Für Kleinprojekte sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen antragsberechtigt. Förderfähig sind Maßnahmen wie Gestaltung dörflicher Plätze und Wege, Schaffung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäuser und Co-Working-Spaces, Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz für Gewerbe oder kulturelle Zwecke, IT- und softwaregestützte Lösungen für ländliche Infrastruktur, lokale Basisdienstleistungen, touristische Infrastruktur sowie Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien. Voraussetzung ist die Umsetzung in Orten bis 10.000 Einwohnern und ein Nutzungsrecht von grundsätzlich 12 Jahren ab Fertigstellung. Geltungsdauer 31.12.2028.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Gemeinde, Gemeindeverband, gemeinnützige Körperschaft oder Privatperson/-gesellschaft
Vorhaben in Ort oder Ortsteil bis 10.000 Einwohner
Nutzungsrecht von grundsätzlich 12 Jahren ab Fertigstellung
Antragsteller hat maximal 25 Prozent Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
Antrag vor Vorhaben-Beginn
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderaufruf abwarten und Antrag vor Beginn stellen
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen zu stellen.
- 02
Antrag über Antragsplattform einreichen
Der Antrag ist über die Antragsplattform zu stellen.
- 03
Antragsstelle: zuständige Bezirksregierung
Antragstelle ist die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm beantragen?
Wo darf das Vorhaben durchgeführt werden?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Lässt sich der Zuschuss kombinieren?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Strukturentwicklung ländlicher Raum — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- [02]Bezirksregierung Arnsberg – Programmseitebra.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- [03]Runderlass MLV NRW vom 25.11.2025 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen