Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen sowie an natürliche Personen, Personengesellschaften und nicht gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Für Kleinprojekte sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen antragsberechtigt. Förderfähig sind Maßnahmen wie Gestaltung dörflicher Plätze und Wege, Schaffung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäuser und Co-Working-Spaces, Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz für Gewerbe oder kulturelle Zwecke, IT- und softwaregestützte Lösungen für ländliche Infrastruktur, lokale Basisdienstleistungen, touristische Infrastruktur sowie Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien. Voraussetzung ist die Umsetzung in Orten bis 10.000 Einwohnern und ein Nutzungsrecht von grundsätzlich 12 Jahren ab Fertigstellung. Geltungsdauer 31.12.2028.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Gemeinde, Gemeindeverband, gemeinnützige Körperschaft oder Privatperson/-gesellschaft |
| Bei Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung: Vorhaben im Ländlichen Raum NRW in Ort oder Ortsteil bis 10 000 Einwohner |
| Antrag vor Vorhaben-Beginn |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss als Anteilfinanzierung, bei gemeindlichen Anträgen als Zuweisung. Der Fördersatz und der Höchstbetrag richten sich nach dem Antragsteller und dem Fördergegenstand. Gemeinden, Gemeindeverbände und juristische Personen mit dem Status der Gemeinnützigkeit erhalten 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 250.000 Euro; dient die Maßnahme der Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER), sind es 70 Prozent bei gleichem Höchstbetrag. Für finanzschwache Gemeinden steigt der Satz vorbehaltlich der Feststellung des Landeshaushalts auf 85 Prozent. Natürliche Personen, Personengesellschaften und die übrigen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts erhalten 35 Prozent, höchstens 50.000 Euro. Zwei Fördergegenstände folgen eigenen Sätzen: Investitionen in Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen werden mit 65 Prozent gefördert, im LEADER-Kontext mit 70 Prozent, jeweils höchstens 250.000 Euro; die Umnutzung der Bausubstanz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit 35 Prozent, höchstens 250.000 Euro. Bewilligt werden nur Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben im Einzelfall mehr als 20.000 Euro betragen; für reine Konzeptionen gelten stattdessen die Bagatellgrenzen der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Für die Umsetzung regionaler Kleinprojekte erhält eine lokale Aktionsgruppe 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 180.000 Euro je Region und Kalenderjahr; Kleinprojekte sind eigenständige Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstens 20.000 Euro, und eine Weiterleitung an Dritte darf mit höchstens 80 Prozent Fördersatz bewilligt werden. Gefördert wird ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnern. Eine Maßnahme, die bereits aus einem öffentlichen Förderprogramm des Bundes, des Landes oder der EU gefördert wird, darf nicht gleichzeitig nach dieser Richtlinie gefördert werden; andere Vorhaben bleiben förderfähig.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Förderaufruf abwarten und Antrag vor Beginn stellen
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen zu stellen.
- 02
Antrag über Antragsplattform einreichen
Der Antrag ist über die Antragsplattform zu stellen.
- 03
Antragsstelle: zuständige Bezirksregierung
Antragstelle ist die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm beantragen?
Wo darf das Vorhaben durchgeführt werden?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Lässt sich der Zuschuss kombinieren?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bezirksregierung Arnsberg – Programmseitebra.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- [02]NRW.BANK Programmübersichtnrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- [03]Runderlass MLV NRW vom 25.11.2025 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.