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Zuschuss · bis 20.000 € Land

NRW Strukturentwicklung ländlicher Raum

Mit dem Programm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums fördert das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Erschließung landwirtschaftlicher, touristischer und wirtschaftlicher Entwicklungspotenziale in Orten bis zu 10.000 Einwohnern. Förderfähig sind Infrastrukturprojekte sowie Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtkosten bis 20.000 Euro.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 20.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen sowie an natürliche Personen, Personengesellschaften und nicht gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Für Kleinprojekte sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen antragsberechtigt. Förderfähig sind Maßnahmen wie Gestaltung dörflicher Plätze und Wege, Schaffung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäuser und Co-Working-Spaces, Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen, Umnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz für Gewerbe oder kulturelle Zwecke, IT- und softwaregestützte Lösungen für ländliche Infrastruktur, lokale Basisdienstleistungen, touristische Infrastruktur sowie Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien. Voraussetzung ist die Umsetzung in Orten bis 10.000 Einwohnern und ein Nutzungsrecht von grundsätzlich 12 Jahren ab Fertigstellung. Geltungsdauer 31.12.2028.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gemeinde, Gemeindeverband, gemeinnützige Körperschaft oder Privatperson/-gesellschaft

Vorhaben in Ort oder Ortsteil bis 10.000 Einwohner

Nutzungsrecht von grundsätzlich 12 Jahren ab Fertigstellung

Antragsteller hat maximal 25 Prozent Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf abwarten und Antrag vor Beginn stellen

    Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen zu stellen.

  2. 02

    Antrag über Antragsplattform einreichen

    Der Antrag ist über die Antragsplattform zu stellen.

  3. 03

    Antragsstelle: zuständige Bezirksregierung

    Antragstelle ist die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Häufige Fragen

Wer kann das Programm beantragen?
Gemeinden und Gemeindeverbände, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen, Personengesellschaften und nicht gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts. Für Kleinprojekte sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen antragsberechtigt.
Wo darf das Vorhaben durchgeführt werden?
Im Rahmen der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum in Orten oder Ortsteilen bis 10.000 Einwohner.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien sind bis zu förderfähigen Gesamtkosten von 20.000 Euro begrenzt.
Lässt sich der Zuschuss kombinieren?
Nein, eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union ist ausgeschlossen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Anträge werden vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen von Förderaufrufen über die Antragsplattform an die zuständige Bezirksregierung gerichtet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Strukturentwicklung ländlicher Raum — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Bezirksregierung Arnsberg – Programmseite
    bra.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Runderlass MLV NRW vom 25.11.2025 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen