Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) |
| Förderhöhe | bis zu 2,1 Mio. € |
| Förderquote | bis 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW-Bewässerungsrichtlinie fördert Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden) sowie Wasser- und Bodenverbände bei überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für Gartenbau und Landwirtschaft. Mitfinanziert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung überbetrieblicher Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Förderung ausschließlich in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz im langjährigen Mittel von April bis September.
Passt NRW Bewässerungsrichtlinie Gartenbau Landwirtschaft zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Antragsteller ist Körperschaft des öffentlichen Rechts (einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbänden) oder Wasser- und Bodenverband |
| Maßnahme ist überbetrieblich (keine einzelbetrieblichen Investitionen) |
| Vorhaben in Region mit negativer klimatischer Wasserbilanz April–September im langjährigen Mittel |
| Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen liegt vor |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 70 % | 2,1 Mio. € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2,1 Millionen Euro pro Vorhaben. Bagatellgrenze: 20.000 Euro. Kombination mit Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder anderer Förderbanken möglich (beihilferechtliche Höchstgrenzen beachten); Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ausgeschlossen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 3.000.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten3.000.000 €
- Förderfähige Basis3.000.000 €
- Zuschuss– 2.100.000 €
- Dein Eigenanteil900.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Antrag auf vorgesehenen Formularen beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter stellen.
- 02
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Der Antrag muss vor Beginn der Investitionsmaßnahme (z.B. Bewässerungsanlage) gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem geförderten Vorhaben beginnen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die NRW-Bewässerungsförderung?
Wer ist antragsberechtigt?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Bewässerungsrichtlinie Gartenbau Landwirtschaft — Offizielle Programmseitelandwirtschaftskammer.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
- [02]Runderlass vom 14.03.2019recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
- [03]NRW Bewässerungsrichtlinie — NRW.BANK-Detailseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
- [04]Zweite Änderung der Bewässerungsrichtlinie vom 16.10.2023 (MBl. NRW. 2023 S. 1278)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.