Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) |
| Förderhöhe | bis zu 2,1 Mio. € |
| Förderquote | 70 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die NRW-Bewässerungsrichtlinie fördert Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden) sowie Wasser- und Bodenverbände bei überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für Gartenbau und Landwirtschaft. Mitfinanziert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung überbetrieblicher Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Förderung ausschließlich in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz im langjährigen Mittel von April bis September.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Körperschaft des öffentlichen Rechts (einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbänden) oder Wasser- und Bodenverband
Maßnahme ist überbetrieblich (keine einzelbetrieblichen Investitionen)
Vorhaben in Region mit negativer klimatischer Wasserbilanz April–September im langjährigen Mittel
Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen liegt vor
Zweckbindungsfrist: 5 Jahre für technische Anlagen, 12 Jahre für Bauten und bauliche Einrichtungen
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 9.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag70 %2,1 Mio. €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 3.000.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten3.000.000 €
- Förderfähige Basis3.000.000 €
- Zuschuss– 2.100.000 €
- Dein Eigenanteil900.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW einreichen
Antrag auf vorgesehenen Formularen beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter stellen.
- 02
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Der Antrag muss vor Beginn der Investitionsmaßnahme (z.B. Bewässerungsanlage) gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem geförderten Vorhaben beginnen.
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Bewässerungsrichtlinie Gartenbau Landwirtschaft — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
- [02]Runderlass vom 14.03.2019recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)