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Zuschuss · bis 70 % Land

NRW Bewässerungsrichtlinie Gartenbau Landwirtschaft

Mit der Bewässerungsrichtlinie unterstützt NRW Kommunen, Wasser- und Bodenverbände mit Zuschüssen für überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft — bis zu 70 Prozent der Ausgaben, maximal 2,1 Millionen Euro pro Vorhaben.

Max. Förderung
2,1 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
Förderhöhe bis zu 2,1 Mio. €
Förderquote 70 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die NRW-Bewässerungsrichtlinie fördert Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden) sowie Wasser- und Bodenverbände bei überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für Gartenbau und Landwirtschaft. Mitfinanziert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung überbetrieblicher Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Förderung ausschließlich in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz im langjährigen Mittel von April bis September.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Körperschaft des öffentlichen Rechts (einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbänden) oder Wasser- und Bodenverband

Maßnahme ist überbetrieblich (keine einzelbetrieblichen Investitionen)

Vorhaben in Region mit negativer klimatischer Wasserbilanz April–September im langjährigen Mittel

Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen liegt vor

Zweckbindungsfrist: 5 Jahre für technische Anlagen, 12 Jahre für Bauten und bauliche Einrichtungen

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    70 %
    2,1 Mio. €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für NRW Bewässerungsrichtlinie Gartenbau Landwirtschaft
3.000.000 €

Förderfähig sind max. 3.000.000 €

Rechnerische Schätzung
2.100.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten3.000.000 €
  • Förderfähige Basis3.000.000 €
  • Zuschuss– 2.100.000 €
  • Dein Eigenanteil900.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW einreichen

    Antrag auf vorgesehenen Formularen beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter stellen.

  2. 02

    Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

    Der Antrag muss vor Beginn der Investitionsmaßnahme (z.B. Bewässerungsanlage) gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung aus.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem geförderten Vorhaben beginnen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Bewässerungsrichtlinie Gartenbau Landwirtschaft — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
  2. [02]
    Runderlass vom 14.03.2019
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)