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Zuschuss · bis 100 % Land

EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft)

Mit der EIP-Agrar-Richtlinie fördert das Land Nordrhein-Westfalen Operationelle Gruppen (OG) zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit. OGs aus mindestens zwei Mitgliedern erhalten je nach Maßnahmenart 50 oder 100 Prozent Zuschuss, maximal 500.000 Euro pro Vorhaben.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der EIP-Agrar-Richtlinie unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Operationelle Gruppen (OG) zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit. Antragsberechtigt sind OGs mit mindestens zwei Mitgliedern oder der hauptverantwortliche Projektpartner (Leadpartner). Mindestens ein Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können aus dem vor- und nachgelagerten Bereich, aus Wissenschaft und Forschung, aus Beratung und Dienstleistung, aus Verbänden und Vereinen oder aus dem öffentlichen Bereich kommen. Förderfähig sind die Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit der OG sowie die von ihr entwickelten Innovationsprojekte. Voraussetzungen sind Sitz oder Niederlassung in NRW, ein Kooperationsvertrag, gesicherte Gesamtfinanzierung, aktive Mitarbeit im EIP-Netzwerk und ein Projektsteckbrief spätestens drei Monate nach Bewilligung. Geltungsdauer 31.12.2029.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Operationelle Gruppe (OG) mit mindestens 2 Mitgliedern

Mindestens 1 Mitglied aus land-, forstwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Urproduktion

Sitz, Wohnsitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Kooperationsvertrag zwischen den Partnern

Mitarbeit im nationalen und EU-weiten EIP-Netzwerk

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    500.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft)
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
500.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 500.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Aufruf des Ministeriums abwarten

    Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) ruft zur Einreichung von Projektskizzen auf.

  2. 02

    Projektskizze beim MLV einreichen

    Bei Interesse wenden Sie sich an die Kontaktadresse des Ministeriums und reichen Ihre Projektskizze ein.

Häufige Fragen

Wer kann EIP-Agrar NRW beantragen?
Operationelle Gruppen mit mindestens zwei Mitgliedern oder der Leadpartner. Mindestens ein Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können aus Wirtschaft, Wissenschaft, Beratung, Verbänden oder dem öffentlichen Bereich kommen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Je nach Maßnahmenart 50 oder 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro pro Vorhaben.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude, Kauf gebrauchter Maschinen, Kraftfahrzeuge, Patentanmeldungen, Tiere und einjährige Pflanzen, ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten oder Studien sowie Ausgaben von Nicht-KMU.
Wie wird der Antrag gestellt?
Das MLV ruft zur Einreichung von Projektskizzen auf. Interessenten wenden sich an das Referat II B.4 LEADER, Rheinisches Revier, Digitalisierung, Innovation des Ministeriums.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft) — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    MLV NRW – EIP-Agrar-Richtlinie
    mlv.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Runderlass MLV NRW vom 05.08.2024 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen