Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 500.000 € |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit der EIP-Agrar-Richtlinie unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Operationelle Gruppen (OG) zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit. Antragsberechtigt sind OGs mit mindestens zwei Mitgliedern oder der hauptverantwortliche Projektpartner (Leadpartner). Mindestens ein Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können aus dem vor- und nachgelagerten Bereich, aus Wissenschaft und Forschung, aus Beratung und Dienstleistung, aus Verbänden und Vereinen oder aus dem öffentlichen Bereich kommen. Förderfähig sind die Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit der OG sowie die von ihr entwickelten Innovationsprojekte. Voraussetzungen sind Sitz oder Niederlassung in NRW, ein Kooperationsvertrag, gesicherte Gesamtfinanzierung, aktive Mitarbeit im EIP-Netzwerk und ein Projektsteckbrief spätestens drei Monate nach Bewilligung. Geltungsdauer 31.12.2029.
Passt EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Operationelle Gruppe (OG) mit mindestens 2 Mitgliedern
Mindestens 1 Mitglied aus land-, forstwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Urproduktion
Sitz, Wohnsitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Kooperationsvertrag zwischen den Partnern
Mitarbeit im nationalen und EU-weiten EIP-Netzwerk
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %500.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 500.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten500.000 €
- Förderfähige Basis500.000 €
- Zuschuss– 500.000 €
- Dein Eigenanteil0 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Aufruf zur Projektskizze
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) ruft zur Einreichung von Projektskizzen auf.
- 02
Ansprechpartner beim MLV
Interessenten wenden sich an das Referat II B.4 (LEADER, Rheinisches Revier, Digitalisierung, Innovation) des MLV in Düsseldorf.
- 03
Projektsteckbrief nach Bewilligung
Spätestens drei Monate nach Bewilligung des Projekts wird ein Projektsteckbrief erstellt und der Bewilligungsbehörde übersandt.
Häufige Fragen
Wer kann EIP-Agrar NRW beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Wie wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- [02]MLV NRW – EIP-Agrar-Richtliniemlv.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
- [03]Runderlass MLV NRW vom 05.08.2024 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen