BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Land Aktuell bis 31.12.2029

EIP-Agrar NRW (Innovationspartnerschaft Landwirtschaft)

Mit der EIP-Agri-NRW-Richtlinie fördert das Land Nordrhein-Westfalen Operationelle Gruppen aus mindestens zwei Mitgliedern, die innovative Projekte für eine produktive und nachhaltige Landwirtschaft umsetzen. Der Zuschuss beträgt je nach Ausgabenart 50 oder 100 Prozent, höchstens 500.000 Euro je Operationeller Gruppe. Projektskizzen sind nur im Rahmen von Förderaufrufen des Landwirtschaftsministeriums möglich; nach zwei Aufrufen in der Förderperiode 2023 bis 2027 ist ein dritter geplant.

Max. Förderung
500.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 500.000 €
Förderquote bis 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der EIP-Agrar-Richtlinie unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Operationelle Gruppen (OG) zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit. Antragsberechtigt sind OGs mit mindestens zwei Mitgliedern oder der hauptverantwortliche Projektpartner (Leadpartner). Mindestens ein Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können aus dem vor- und nachgelagerten Bereich, aus Wissenschaft und Forschung, aus Beratung und Dienstleistung, aus Verbänden und Vereinen oder aus dem öffentlichen Bereich kommen. Förderfähig sind die Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit der OG sowie die von ihr entwickelten Innovationsprojekte. Voraussetzungen sind Sitz oder Niederlassung in NRW, ein Kooperationsvertrag, gesicherte Gesamtfinanzierung, aktive Mitarbeit im EIP-Netzwerk und ein Projektsteckbrief spätestens drei Monate nach Bewilligung. Geltungsdauer 31.12.2029.

Schnell-Check

Passt EIP-Agrar NRW zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Operationelle Gruppe (OG) mit mindestens 2 Mitgliedern
Mindestens 1 Mitglied aus land-, forstwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Urproduktion
Sitz, Wohnsitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Kooperationsvertrag zwischen den Partnern
Mitarbeit im nationalen und EU-weiten EIP-Netzwerk
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag100 %500.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss in Höhe von je nach Maßnahmenart 50 oder 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro je Operationeller Gruppe.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für EIP-Agrar NRW
500.000 €

Förderfähig sind max. 500.000 €

Rechnerische Schätzung
500.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten500.000 €
  • Förderfähige Basis500.000 €
  • Zuschuss– 500.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Projektskizze im Förderaufruf einreichen

    Projektskizzen werden nur im Rahmen von Förderaufrufen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) eingereicht; nach zwei Aufrufen in der Förderperiode 2023 bis 2027 ist ein dritter geplant.

  2. 02

    Ansprechpartner beim MLV

    Interessenten wenden sich an das Referat II B.4 (LEADER, Rheinisches Revier, Digitalisierung, Innovation) des MLV in Düsseldorf.

  3. 03

    Projektsteckbrief nach Bewilligung

    Spätestens drei Monate nach Bewilligung des Projekts wird ein Projektsteckbrief erstellt und der Bewilligungsbehörde übersandt.

Häufige Fragen

Wer kann EIP-Agrar NRW beantragen?
Operationelle Gruppen mit mindestens zwei Mitgliedern oder der Leadpartner. Mindestens ein Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können aus Wirtschaft, Wissenschaft, Beratung, Verbänden oder dem öffentlichen Bereich kommen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Je nach Maßnahmenart 50 oder 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro je Operationeller Gruppe.
Welche Vorhaben sind ausgeschlossen?
Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude, Kauf gebrauchter Maschinen, Kraftfahrzeuge, Patentanmeldungen, Tiere und einjährige Pflanzen, ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten oder Studien sowie Ausgaben von Nicht-KMU.
Wie wird der Antrag gestellt?
Projektskizzen können nur im Rahmen von Förderaufrufen des MLV eingereicht werden; nach zwei Aufrufen in der Förderperiode 2023 bis 2027 ist ein dritter geplant. Interessenten wenden sich an das Referat II B.4 LEADER, Rheinisches Revier, Digitalisierung, Innovation des Ministeriums.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    MLV NRW – EIP-Agrar-Richtlinie
    mlv.nrw.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    NRW.BANK Programmübersicht EIP-Agrar
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Runderlass MLV NRW vom 05.08.2024 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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