Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr fördert das Land Nordrhein-Westfalen Flugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände und eingetragene Vereine. Förderfähig sind zwei Maßnahmenstränge: Erstens Maßnahmen mit Bedeutung für Flugsicherheit und Umweltschutz wie Flugplatzbetriebsflächen, Flugplatzhochbauten, Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte, Hindernisfreiheit, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Grundstückserwerb sowie Planunterlagen und Gutachten. Zweitens Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien, einschließlich neuer Mobilitätsoptionen, Sprüh-, Foto- und Kontrollflüge sowie Vernetzungsmöglichkeiten des Luftverkehrs mit anderen Verkehrsträgern. Ausgeschlossen sind Maßnahmen an Verkehrsflughäfen mit mehr als 3 Millionen Passagieren oder 200.000 Tonnen Frachtaufkommen pro Jahr sowie an Flugplätzen im Umkreis von 100 Kilometern bzw. 60 Minuten zu Linienflughäfen mit mehr als 200.000 Passagieren jährlich. Programm-Geltungsdauer bis 30.06.2027.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Flugplatzbetreiber, Unternehmen, Hochschule, Kommune oder eingetragener Verein
Kein Flugplatz mit mehr als 3 Mio. Passagieren oder 200.000 Tonnen Fracht pro Jahr
Mindestabstand zu Linienflughäfen mit über 200.000 Passagieren
Antrag vor Vorhaben-Beginn
Antragsteller nicht in finanziellen Schwierigkeiten
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung oder beim Ministerium stellen
Flugplatzmaßnahmen: Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen (Düsseldorf für Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln; Münster für Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). F&E Luftfahrttechnologien: formlose Anmeldung per E-Mail oder Post beim Ministerium für Umwelt NRW — die Bewilligungsstelle wird dann festgelegt.
- 02
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn des Investitions- oder Forschungsvorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben beginnen.
Häufige Fragen
Wer kann das Flugplatz-Programm beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Vorhaben sind nicht förderfähig?
Bis wann läuft das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Flugplatz-Modernisierung & Luftfahrttechnologien — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
- [02]Runderlass MUNV NRW vom 28.09.2023 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen