BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Land

NRW Flugplatz-Modernisierung & Luftfahrttechnologien

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Flugplatzbetreiber, Unternehmen, Hochschulen und Kommunen mit Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes im Luftverkehr und für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien. Die Förderung deckt bis zu 65 oder 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, im Forschungsbereich bis zu 100 Prozent.

Zuständig
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Programm zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr fördert das Land Nordrhein-Westfalen Flugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände und eingetragene Vereine. Förderfähig sind zwei Maßnahmenstränge: Erstens Maßnahmen mit Bedeutung für Flugsicherheit und Umweltschutz wie Flugplatzbetriebsflächen, Flugplatzhochbauten, Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte, Hindernisfreiheit, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Grundstückserwerb sowie Planunterlagen und Gutachten. Zweitens Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien, einschließlich neuer Mobilitätsoptionen, Sprüh-, Foto- und Kontrollflüge sowie Vernetzungsmöglichkeiten des Luftverkehrs mit anderen Verkehrsträgern. Ausgeschlossen sind Maßnahmen an Verkehrsflughäfen mit mehr als 3 Millionen Passagieren oder 200.000 Tonnen Frachtaufkommen pro Jahr sowie an Flugplätzen im Umkreis von 100 Kilometern bzw. 60 Minuten zu Linienflughäfen mit mehr als 200.000 Passagieren jährlich. Programm-Geltungsdauer bis 30.06.2027.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Flugplatzbetreiber, Unternehmen, Hochschule, Kommune oder eingetragener Verein

Kein Flugplatz mit mehr als 3 Mio. Passagieren oder 200.000 Tonnen Fracht pro Jahr

Mindestabstand zu Linienflughäfen mit über 200.000 Passagieren

Antrag vor Vorhaben-Beginn

Antragsteller nicht in finanziellen Schwierigkeiten

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung oder beim Ministerium stellen

    Flugplatzmaßnahmen: Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen (Düsseldorf für Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln; Münster für Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). F&E Luftfahrttechnologien: formlose Anmeldung per E-Mail oder Post beim Ministerium für Umwelt NRW — die Bewilligungsstelle wird dann festgelegt.

  2. 02

    Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

    Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn des Investitions- oder Forschungsvorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.

  3. 03

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben beginnen.

Häufige Fragen

Wer kann das Flugplatz-Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind Flugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände sowie eingetragene Vereine in Nordrhein-Westfalen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 65 oder 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Flugsicherheit und Umweltschutz. Bis zu 100 Prozent für Forschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien.
Welche Vorhaben sind nicht förderfähig?
Maßnahmen an Flugplätzen mit mehr als 3 Millionen Passagieren oder 200.000 Tonnen Frachtaufkommen jährlich. Auch Maßnahmen an Flugplätzen im Umkreis von 100 Kilometern zu Linienflughäfen mit über 200.000 Passagieren pro Jahr sind ausgeschlossen, ebenso Unternehmen in Schwierigkeiten.
Bis wann läuft das Programm?
Die Geltungsdauer endet am 30. Juni 2027. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW Flugplatz-Modernisierung & Luftfahrttechnologien — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Runderlass MUNV NRW vom 28.09.2023 (Ministerialblatt)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen