Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen |
| Förderquote | 100 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr fördert das Land Nordrhein-Westfalen Flugplatzbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände und eingetragene Vereine. Förderfähig sind zwei Maßnahmenstränge: Erstens Maßnahmen mit Bedeutung für Flugsicherheit und Umweltschutz wie Flugplatzbetriebsflächen, Flugplatzhochbauten, Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte, Hindernisfreiheit, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Grundstückserwerb sowie Planunterlagen und Gutachten. Zweitens Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien, einschließlich neuer Mobilitätsoptionen, Sprüh-, Foto- und Kontrollflüge sowie Vernetzungsmöglichkeiten des Luftverkehrs mit anderen Verkehrsträgern. Ausgeschlossen sind Maßnahmen an Verkehrsflughäfen mit mehr als 3 Millionen Passagieren oder 200.000 Tonnen Frachtaufkommen pro Jahr sowie an Flugplätzen im Umkreis von 100 Kilometern bzw. 60 Minuten zu Linienflughäfen mit mehr als 200.000 Passagieren jährlich. Programm-Geltungsdauer bis 30.06.2027.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Flugplatzbetreiber, Unternehmen, Hochschule, Kommune oder eingetragener Verein
Kein Flugplatz mit mehr als 3 Mio. Passagieren oder 200.000 Tonnen Fracht pro Jahr
Mindestabstand zu Linienflughäfen mit über 200.000 Passagieren
Antrag vor Vorhaben-Beginn
Antragsteller nicht in finanziellen Schwierigkeiten
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von bis zu 65 oder 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes. Bis zu 100 Prozent für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien. Verbundvorhaben sind möglich.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung oder beim Ministerium stellen
Flugplatzmaßnahmen: Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen (Düsseldorf für Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln; Münster für Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). F&E Luftfahrttechnologien: formlose Anmeldung per E-Mail oder Post beim Ministerium für Umwelt NRW — die Bewilligungsstelle wird dann festgelegt.
- 02
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn des Investitions- oder Forschungsvorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.
- 03
Bewilligungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids mit dem Vorhaben beginnen.
Häufige Fragen
Wer kann das Flugplatz-Programm beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Vorhaben sind nicht förderfähig?
Bis wann läuft das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW Flugplatz-Modernisierung & Luftfahrttechnologien — Offizielle Programmseitebezreg-muenster.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
- [02]Runderlass MUNV NRW vom 28.09.2023 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen