BundesBonus
Zuschuss · bis 90 % Land

Breitbandförderung Hessen — Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau

Das Land Hessen fördert den Gigabitinfrastrukturausbau in unterversorgten Gebieten als nicht rückzahlbaren Zuschuss mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Gefördert werden Betreibermodelle, das Wirtschaftlichkeitslückenmodell und die Verlegung bzw. Mitverlegung von Leerrohren.

Zuständig
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderhöhe
Förderquote 90 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung dient dem Ausbau einer leistungsfähigen Gigabitinfrastruktur in Hessen. Förderfähig sind die Förderung von Betreibermodellen, die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, die Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten sowie Maßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohren zur Versorgung von Neubaugebieten. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften sowie privatrechtlich organisierte Gesellschaften in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent), die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragstellertyp

gemeinde · gemeindeverband · gebietskoerperschaft · oeffentliche-gesellschaft-100

Maßnahme in unterversorgtem Gebiet

Vorhaben hat noch nicht begonnen (Refinanzierungsverbot)

Fördermodell

betreibermodell · wirtschaftlichkeitsluecke · leerrohrverlegung · leerrohr-mitverlegung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über das WIBank Kundenportal stellen

    Förderantrag für den Gigabitinfrastrukturausbau online über das WIBank Kundenportal einreichen.

  2. 02

    Fördervoraussetzungen durch die WIBank prüfen lassen

    Die WIBank prüft den Antrag auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen für den Gigabitinfrastrukturausbau in Hessen.

  3. 03

    Bescheid und Förderzusage erhalten

    Bei positiver Prüfung erteilt die WIBank den Förderbescheid und die Förderzusage.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften sowie privatrechtlich organisierte Gesellschaften in 100-prozentiger öffentlicher Eigentümerschaft, sofern sie die Voraussetzungen einer 'Einrichtung des öffentlichen Rechts' nach Richtlinie 2014/24/EU erfüllen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einzelfall und kann bis zu 90 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Förderung von Betreibermodellen, Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten sowie Mitverlegung von Leerrohren bei Baumaßnahmen zu anderen Zwecken und in Neubaugebieten.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist über das Kundenportal der WIBank unter https://foerderportal.wibank.de zu stellen. Eine Anleitung steht im Downloadbereich bereit. Vorhaben dürfen nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist.
Welche Rechtsgrundlage hat die Förderung?
Die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.10.2021 (StAnz 45/2021, S. 1402 ff) in der jeweils gültigen Fassung. Bei kombinierter Landes- und Bundesförderung findet zusätzlich die Bundes-Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 Anwendung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Breitbandförderung Hessen — Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau — Offizielle Programmseite
    wibank.dePrimärquelleWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
    wibank.deRechtsgrundlageWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  3. [03]
    Kurzleitfaden zur Leerrohrförderung des Landes Hessen
    wibank.dePrimärquelleWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)