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Zuschuss · bis 100 % Land

Breitbandförderung Hessen — Regionale Breitbandberatungsstellen

Das Land Hessen fördert über die WIBank regionale Breitbandberatungsstellen, die Kommunen und das Hessische Breitbandbüro bei der Umsetzung von Breitbandinfrastrukturprojekten unterstützen. Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuständig
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Förderhöhe
Förderquote 100 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gegenstand der Förderung sind regionale Breitbandberatungsstellen — zeitlich befristet — deren Aufgabe die Beratung und Unterstützung der Kommunen und des Hessischen Breitbandbüros bei der Umsetzung von Breitbandinfrastrukturprojekten ist. Ziel ist es, die Umsetzung des Gigabit-Ausbaus in Hessen organisatorisch zu flankieren. Antragsberechtigt sind regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern sowie kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich Breitband-Infrastruktur und Förderprogrammen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Regionaler Bezug zu Hessen

Antragsberechtigter Träger (Kommune, IHK, Wirtschaftsförderung, Verband)

kommune · ihk · wirtschaftsfoerderung · verband · gemeindeverband

Vorhaben hat noch nicht begonnen (Refinanzierungsverbot)

Nachgewiesene Kenntnisse im Bereich Breitband-Infrastruktur und Förderprogramme

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag über das WIBank Kundenportal stellen

    Förderantrag für regionale Breitbandberatungsstellen online über das WIBank Kundenportal einreichen.

  2. 02

    Fördervoraussetzungen durch die WIBank prüfen lassen

    Die WIBank prüft den Antrag auf Erfüllung der Fördervoraussetzungen für die regionalen Breitbandberatungsstellen in Hessen.

  3. 03

    Bescheid und Förderzusage erhalten

    Bei positiver Prüfung erteilt die WIBank den Förderbescheid und die Förderzusage.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich Breitband-Infrastruktur.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zuwendungsfähig sind Personalkosten bis zur Entgeltgruppe E 14 TV-H sowie Reisekosten nach Hessischem Reisekostengesetz.
Wie wird der Antrag gestellt?
Über das Kundenportal der WIBank unter https://foerderportal.wibank.de. Eine Anleitung steht im Downloadbereich bereit. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Welche Rechtsgrundlage hat die Förderung?
Die Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.10.2021 (StAnz 45/2021, S. 1402 ff) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Personalkostentabellen des Landes Hessen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Breitbandförderung Hessen — Regionale Breitbandberatungsstellen — Offizielle Programmseite
    wibank.dePrimärquelleWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen
    wibank.deRechtsgrundlageWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)