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Förderkredit · bis 50 Mio. € Bund

Investitionskredit Digitale Infrastruktur

Mit dem KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur (Programme 206/239) finanziert die KfW Investitionen in Breitbandinfrastruktur und digitale Versorgung — bis zu 50 Millionen Euro Förderkredit pro Vorhaben für kommunale und soziale Unternehmen.

Max. Kreditrahmen
50 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 50 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur (KfW 206/239) ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW für Investitionen in Breitbandnetze und digitale Versorgungsstrukturen. Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen, soziale Unternehmen und gemeinnützige Antragsteller.

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Kommunale Unternehmen, gewerbliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen mit Investitionsvorhaben in digitale Infrastruktur.

KfW 206 finanziert Vorhaben bis 50 Mio. Euro pro Investition. KfW 239 setzt eine Mindestsumme von 25 Mio. Euro voraus und wird individuell konditioniert.

Förderfähig sind Glasfaserausbau (FTTB/FTTH), Inhouse-Verkabelung, Anbindung an Mobilfunkmasten und Rechenzentren sowie zugehörige Tiefbau- und Erschließungsarbeiten.

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über eine Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank gestellt werden. Direktanträge bei der KfW sind ausgeschlossen.

Eine Kombination mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau (Gigabitförderung des Bundes) ist ausgeschlossen. Andere Fördermittel können — im Rahmen beihilferechtlicher Grenzen — kombiniert werden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller

Kommunale Unternehmen, gewerbliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen mit Investitionsvorhaben in digitale Infrastruktur.

Höhe des Vorhabens

KfW 206 finanziert Vorhaben bis 50 Mio. Euro pro Investition. KfW 239 setzt eine Mindestsumme von 25 Mio. Euro voraus und wird individuell konditioniert.

Art der Investition

Förderfähig sind Glasfaserausbau (FTTB/FTTH), Inhouse-Verkabelung, Anbindung an Mobilfunkmasten und Rechenzentren sowie zugehörige Tiefbau- und Erschließungsarbeiten.

Antragstellung über Finanzierungspartner

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über eine Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank gestellt werden. Direktanträge bei der KfW sind ausgeschlossen.

Kein BMDV-Breitband-Zuschuss

Eine Kombination mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau (Gigabitförderung des Bundes) ist ausgeschlossen. Andere Fördermittel können — im Rahmen beihilferechtlicher Grenzen — kombiniert werden.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Finanzierungspartner ansprechen

    Vor Vorhabensbeginn Investitionsbedarf, technische Auslegung (FTTB/FTTH, Mobilfunk-Anbindung, Rechenzentrum) und Finanzierungsstruktur klären. Anschließend Kontakt zur Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank aufnehmen — die KfW nimmt keine Direktanträge entgegen.

  2. 02

    Antrag über die Hausbank stellen

    Die Hausbank prüft Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten, ermittelt den individuellen Zinssatz und reicht den Förderkredit-Antrag bei der KfW ein. Bei Vorhaben ab 25 Mio. Euro kann die Individualvariante 239 mit verhandelten Konditionen gewählt werden, ansonsten die Standardvariante 206.

  3. 03

    KfW-Zusage und Kreditvertrag

    Nach positiver Prüfung erteilt die KfW eine Zusage gegenüber der Hausbank. Der Kreditvertrag wird zwischen Antragsteller und Hausbank geschlossen. Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung bis 20 Jahre, Mindestlaufzeit 4 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre je nach Variante.

  4. 04

    Auszahlung und Mittelabruf

    Die Kreditmittel werden über die Hausbank ausgezahlt — entweder in einer Summe oder als Teilauszahlungen entsprechend dem Baufortschritt. Während der tilgungsfreien Anlaufzeit fallen ausschließlich Zinsen an.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen und dokumentieren

    Investition gemäß Antrag durchführen, Belege und Rechnungen sammeln. Eine Kombination mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau ist ausgeschlossen — andere Fördermittel sind im beihilferechtlichen Rahmen möglich.

  6. 06

    Verwendungsnachweis und Tilgung

    Nach Vorhabensabschluss reicht die Hausbank den Verwendungsnachweis bei der KfW ein. Anschließend beginnt die reguläre Tilgungsphase entsprechend den vertraglich vereinbarten Konditionen.

Häufige Fragen

Was unterscheidet KfW 206 von KfW 239?
KfW 206 ist die Standardvariante mit standardisierten Konditionen und Förderkrediten bis 50 Mio. Euro pro Vorhaben, inklusive vergünstigter Zinsstaffel im Rahmen der De-minimis-Beihilfe. KfW 239 ist die Individualvariante für Vorhaben ab 25 Mio. Euro mit individuell verhandelten Konditionen, allerdings ausschließlich zu nicht-beihilferelevanten Zinssätzen oberhalb des EU-Referenzzinssatzes.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen, gewerbliche Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Kommunen und kommunalen sozialen Unternehmen, die in den Ausbau digitaler Infrastruktur investieren.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in passive und aktive Breitbandinfrastruktur — insbesondere Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude (FTTB) und bis zur Wohneinheit (FTTH), Inhouse-Verkabelung sowie die Anbindung an weitere digitale Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren. Auch Erschließungs- und Tiefbauarbeiten für den Netzausbau sind förderfähig.
Gibt es eine Mindest-Investitionsschwelle?
Für KfW 206 existiert keine festgelegte Mindestsumme — relevant ist nur die Obergrenze von 50 Mio. Euro pro Vorhaben. KfW 239 setzt eine Mindest-Kreditsumme von 25 Mio. Euro voraus, da die Konditionen individuell verhandelt werden und der Aufwand erst ab dieser Schwelle wirtschaftlich darstellbar ist.
Ist eine Kombination mit Zuschüssen aus dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau möglich?
Nein. Eine Kombination mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau (Gigabitförderung des Bundes) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erlaubt ist die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, sofern die beihilferechtlichen Obergrenzen nicht überschritten werden — Details regelt das offizielle Merkblatt.
Wie hoch sind Zinssatz und Laufzeit?
Der Zinssatz richtet sich nach Bonität und Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten und wird durch die Hausbank ermittelt. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre mit bis zu 20 Jahren Zinsbindung; die Mindestlaufzeit liegt bei 4 Jahren. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich — etwa eine Variante mit 10 Jahren Laufzeit und 2 tilgungsfreien Jahren.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner — also die Hausbank, Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank. Wichtig: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden. Die Hausbank prüft das Vorhaben, reicht den Antrag bei der KfW ein, schließt nach Zusage den Kreditvertrag mit dem Antragsteller und wickelt Auszahlung sowie Verwendungsnachweis ab.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
    Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite
    kfw.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe
  4. [04]
    KfW Konditionenanzeiger — aktuelle Zinssätze
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe