Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | bis zu 50 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Investitionskredit Digitale Infrastruktur (KfW 206/239) ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW für Investitionen in Breitbandnetze und digitale Versorgungsstrukturen. Antragsberechtigt sind kommunale Unternehmen, soziale Unternehmen und gemeinnützige Antragsteller.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller
Kommunale Unternehmen, gewerbliche Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen mit Investitionsvorhaben in digitale Infrastruktur.
Höhe des Vorhabens
KfW 206 finanziert Vorhaben bis 50 Mio. Euro pro Investition. KfW 239 setzt eine Mindestsumme von 25 Mio. Euro voraus und wird individuell konditioniert.
Art der Investition
Förderfähig sind Glasfaserausbau (FTTB/FTTH), Inhouse-Verkabelung, Anbindung an Mobilfunkmasten und Rechenzentren sowie zugehörige Tiefbau- und Erschließungsarbeiten.
Antragstellung über Finanzierungspartner
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn über eine Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank gestellt werden. Direktanträge bei der KfW sind ausgeschlossen.
Kein BMDV-Breitband-Zuschuss
Eine Kombination mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau (Gigabitförderung des Bundes) ist ausgeschlossen. Andere Fördermittel können — im Rahmen beihilferechtlicher Grenzen — kombiniert werden.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Finanzierungspartner ansprechen
Vor Vorhabensbeginn Investitionsbedarf, technische Auslegung (FTTB/FTTH, Mobilfunk-Anbindung, Rechenzentrum) und Finanzierungsstruktur klären. Anschließend Kontakt zur Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank aufnehmen — die KfW nimmt keine Direktanträge entgegen.
- 02
Antrag über die Hausbank stellen
Die Hausbank prüft Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten, ermittelt den individuellen Zinssatz und reicht den Förderkredit-Antrag bei der KfW ein. Bei Vorhaben ab 25 Mio. Euro kann die Individualvariante 239 mit verhandelten Konditionen gewählt werden, ansonsten die Standardvariante 206.
- 03
KfW-Zusage und Kreditvertrag
Nach positiver Prüfung erteilt die KfW eine Zusage gegenüber der Hausbank. Der Kreditvertrag wird zwischen Antragsteller und Hausbank geschlossen. Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung bis 20 Jahre, Mindestlaufzeit 4 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre je nach Variante.
- 04
Auszahlung und Mittelabruf
Die Kreditmittel werden über die Hausbank ausgezahlt — entweder in einer Summe oder als Teilauszahlungen entsprechend dem Baufortschritt. Während der tilgungsfreien Anlaufzeit fallen ausschließlich Zinsen an.
- 05
Vorhaben umsetzen und dokumentieren
Investition gemäß Antrag durchführen, Belege und Rechnungen sammeln. Eine Kombination mit dem Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau ist ausgeschlossen — andere Fördermittel sind im beihilferechtlichen Rahmen möglich.
- 06
Verwendungsnachweis und Tilgung
Nach Vorhabensabschluss reicht die Hausbank den Verwendungsnachweis bei der KfW ein. Anschließend beginnt die reguläre Tilgungsphase entsprechend den vertraglich vereinbarten Konditionen.
Häufige Fragen
Was unterscheidet KfW 206 von KfW 239?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gibt es eine Mindest-Investitionsschwelle?
Ist eine Kombination mit Zuschüssen aus dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau möglich?
Wie hoch sind Zinssatz und Laufzeit?
Wie läuft die Antragstellung ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Investitionskredit Digitale Infrastruktur (206/239) — Produktseitekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Merkblatt KfW 206/239 — Investitionskredit Digitale Infrastrukturkfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Allgemeine Bestimmungen für Investitionskreditekfw.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe
- [04]KfW Konditionenanzeiger — aktuelle Zinssätzekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe