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Zuschuss · bis 60 % Land ⚠ Programm seit 31.12.2023 ausgelaufen

Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten

Das Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 der IB.SH förderte den Breitbandanschluss bestehender Gewerbegebiete in Schleswig-Holstein mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1,5 Mio. Euro je Einzelvorhaben. Die Förderrichtlinie galt bis zum 31. Dezember 2023; im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 gibt es keinen Zuschuss für den Breitbandanschluss von Gewerbegebieten mehr. Die IB.SH bietet heute Breitband-Förderdarlehen für Unternehmen und Kommunen an.

Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten wird seit dem 31.12.2023 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein
Förderquote bis 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird der Breitbandanschluss bestehender Gewerbegebiete gefördert. Ziel ist die Bereitstellung zukunftsfähiger Hochgeschwindigkeitsnetze zur Stärkung der gewerblichen Wirtschaft. Voraussetzung sind eine Unterversorgung des Gebiets, ein entsprechender Bedarf der ansaessigen Betriebe sowie das Fehlen einer eigenwirtschaftlichen Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft. Auch Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen können gefördert werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe GRW und Landesmitteln.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Antragsteller ist Gemeinde oder Gemeindeverband
Unterversorgung des Gewerbegebiets nachgewiesen
Bedarf der ansaessigen Betriebe vorhanden
Keine eigenwirtschaftliche Versorgung durch Telekommunikationswirtschaft
Vorhaben darf nicht vor Förderentscheidung begonnen worden sein

Was bekommst du konkret?

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Förderquote grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen bis zu 75 Prozent.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Unterlagen zusammenstellen

    Checkliste KMU-Darlehensfonds 2021-2027 herunterladen und alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten, inkl. Businessplan und Hausbankerklärung.

  2. 02

    Antrag bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen

    Antrag AN-0-218 vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail ([email protected]) oder postalisch bei der IB einreichen. PDF-Dateien bis 10 MB je Dokument.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die IB

    Die Investitionsbank prüft Kreditwürdigkeit und Förderfähigkeit. Nach positiver Prüfung erfolgt die Darlehenszusage.

  4. 04

    Auszahlung beantragen

    Nach Bewilligung Auszahlungsantrag (AU-0-267 für EU-Fonds-Mittel) über das IB-Kundenportal einreichen. Einige Originalunterlagen werden separat angefordert.

  5. 05

    Verwendungsnachweis erbringen

    Nach Projektabschluss Verwendungsnachweis bei der IB einreichen und die zweckentsprechende Mittelverwendung belegen.

Häufige Fragen

Wer kann das LPW Breitbandanschluss-Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote beträgt grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen auf bis zu 75 Prozent erhöht werden.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert wird der Breitbandanschluss bestehender Gewerbegebiete sowie Machbarkeitsstudien, Planungs- und Beratungsleistungen, die der Vorbereitung und Begleitung solcher Massnahmen dienen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das betreffende Gebiet muss unterversorgt sein, es muss ein konkreter Bedarf der ansaessigen Betriebe bestehen und eine eigenwirtschaftliche Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft darf nicht möglich sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie Breitbandanschluss von Gewerbegebieten (PDF)
    ib-sh.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Schleswig-Holstein

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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