Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird der Breitbandanschluss bestehender Gewerbegebiete gefördert. Ziel ist die Bereitstellung zukunftsfähiger Hochgeschwindigkeitsnetze zur Stärkung der gewerblichen Wirtschaft. Voraussetzung sind eine Unterversorgung des Gebiets, ein entsprechender Bedarf der ansaessigen Betriebe sowie das Fehlen einer eigenwirtschaftlichen Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft. Auch Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen können gefördert werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe GRW und Landesmitteln.
Passt Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Gemeinde oder Gemeindeverband
Unterversorgung des Gewerbegebiets nachgewiesen
Bedarf der ansaessigen Betriebe vorhanden
Keine eigenwirtschaftliche Versorgung durch Telekommunikationswirtschaft
Vorhaben darf nicht vor Förderentscheidung begonnen worden sein
Was bekommst du konkret?
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Förderquote grundsätzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen bis zu 75 Prozent.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Unterlagen zusammenstellen
Checkliste KMU-Darlehensfonds 2021-2027 herunterladen und alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten, inkl. Businessplan und Hausbankerklärung.
- 02
Antrag bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen
Antrag AN-0-218 vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail ([email protected]) oder postalisch bei der IB einreichen. PDF-Dateien bis 10 MB je Dokument.
- 03
Prüfung und Bewilligung durch die IB
Die Investitionsbank prüft Kreditwürdigkeit und Förderfähigkeit. Nach positiver Prüfung erfolgt die Darlehenszusage.
- 04
Auszahlung beantragen
Nach Bewilligung Auszahlungsantrag (AU-0-267 für EU-Fonds-Mittel) über das IB-Kundenportal einreichen. Einige Originalunterlagen werden separat angefordert.
- 05
Verwendungsnachweis erbringen
Nach Projektabschluss Verwendungsnachweis bei der IB einreichen und die zweckentsprechende Mittelverwendung belegen.
Häufige Fragen
Wer kann das LPW Breitbandanschluss-Programm beantragen?
Wie hoch ist die Förderquote?
Was wird konkret gefördert?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten — Offizielle Programmseiteib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein
- [02]Richtlinie Breitbandanschluss von Gewerbegebieten (PDF)ib-sh.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Schleswig-Holstein