BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten

Das Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 der IB.SH foerdert den Breitbandanschluss bestehender Gewerbegebiete in Schleswig-Holstein. Foerderung als nicht rueckzahlbarer Zuschuss mit einer Foerderquote bis zu 60 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben, bei besonderen Voraussetzungen bis zu 75 Prozent.

Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein
Förderhöhe
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird der Breitbandanschluss bestehender Gewerbegebiete gefoerdert. Ziel ist die Bereitstellung zukunftsfaehiger Hochgeschwindigkeitsnetze zur Staerkung der gewerblichen Wirtschaft. Voraussetzung sind eine Unterversorgung des Gebiets, ein entsprechender Bedarf der ansaessigen Betriebe sowie das Fehlen einer eigenwirtschaftlichen Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft. Auch Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen koennen gefoerdert werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbaende. Die Foerderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe GRW und Landesmitteln.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Gemeinde oder Gemeindeverband

Unterversorgung des Gewerbegebiets nachgewiesen

Bedarf der ansaessigen Betriebe vorhanden

Keine eigenwirtschaftliche Versorgung durch Telekommunikationswirtschaft

Vorhaben darf nicht vor Foerderentscheidung begonnen worden sein

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Unterlagen zusammenstellen

    Checkliste KMU-Darlehensfonds 2021-2027 herunterladen und alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten, inkl. Businessplan und Hausbankerklärung.

  2. 02

    Antrag bei der IB Sachsen-Anhalt einreichen

    Antrag AN-0-218 vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail ([email protected]) oder postalisch bei der IB einreichen. PDF-Dateien bis 10 MB je Dokument.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die IB

    Die Investitionsbank prüft Kreditwürdigkeit und Förderfähigkeit. Nach positiver Prüfung erfolgt die Darlehenszusage.

  4. 04

    Auszahlung beantragen

    Nach Bewilligung Auszahlungsantrag (AU-0-267 für EU-Fonds-Mittel) über das IB-Kundenportal einreichen. Einige Originalunterlagen werden separat angefordert.

  5. 05

    Verwendungsnachweis erbringen

    Nach Projektabschluss Verwendungsnachweis bei der IB einreichen und die zweckentsprechende Mittelverwendung belegen.

Häufige Fragen

Wer kann das LPW Breitbandanschluss-Programm beantragen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbaende in Schleswig-Holstein.
Wie hoch ist die Foerderquote?
Die Foerderquote betraegt grundsaetzlich bis zu 60 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben und kann bei Erfuellung besonderer Voraussetzungen auf bis zu 75 Prozent erhoeht werden.
Was wird konkret gefoerdert?
Gefoerdert wird der Breitbandanschluss bestehender Gewerbegebiete sowie Machbarkeitsstudien, Planungs- und Beratungsleistungen, die der Vorbereitung und Begleitung solcher Massnahmen dienen.
Welche Voraussetzungen muessen erfuellt sein?
Das betreffende Gebiet muss unterversorgt sein, es muss ein konkreter Bedarf der ansaessigen Betriebe bestehen und eine eigenwirtschaftliche Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft darf nicht moeglich sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie Breitbandanschluss von Gewerbegebieten (PDF)
    ib-sh.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Schleswig-Holstein