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Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 foerdert in Schleswig-Holstein nicht-investive Tourismusvorhaben wie regionale Tourismusentwicklungskonzepte, Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Die Foerderung erfolgt als nicht rueckzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW.

Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW21) der Investitionsbank Schleswig-Holstein finanziert nicht-investive touristische Projekte, die der Vorbereitung und Durchfuehrung foerderfaehiger oeffentlicher touristischer Infrastrukturmassnahmen dienen. Dazu zaehlen die Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte sowie Planungs- und Beratungsleistungen einschliesslich Machbarkeitsstudien. Die Foerderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Foerdergebiete sind die GRW-C-Gebiete (Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumuenster, Helgoland) und D-Gebiete (Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Ploen, Rendsburg-Eckernfoerde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Luebeck).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorhaben im GRW-C- oder D-Foerdergebiet Schleswig-Holstein

Nicht-investives touristisches Projekt (Konzept, Studie, Planung)

Vorhaben darf nicht vor Foerderentscheidung begonnen worden sein

Servicekonto mit Elster-Zertifikat authentifiziert

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt aufnehmen und Vorhaben abstimmen

    Über das LPW-Kontaktformular der IB.SH Kontakt aufnehmen und die Förderfähigkeit des geplanten Tourismusvorhabens vorab klären.

  2. 02

    Antrag digital einreichen

    Antrag über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein digital einreichen. Hierfür ist ein Elster-Zertifikat erforderlich. Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung zulässig.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die IB.SH

    Die IB.SH prüft den Antrag auf Förderfähigkeit. Bei positiver Entscheidung ergeht ein Bewilligungsbescheid. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne schriftliche Genehmigung ist ausgeschlossen.

  4. 04

    Vorhaben durchführen und Vergabebestimmungen einhalten

    Das geförderte Vorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen und dabei die geltenden Vergabebestimmungen einhalten.

  5. 05

    Erstattungsanträge fristgerecht einreichen

    Erstattungsanträge zu den verpflichtenden Terminen über das Serviceportal einreichen und Verwendungsnachweis erbringen.

Wer bekommt Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben?

Daten aus 2024

Häufige Fragen

Was wird mit dem Landesprogramm Wirtschaft gefoerdert?
Gefoerdert werden nicht-investive touristische Projekte: die Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte sowie Planungs- und Beratungsleistungen einschliesslich Machbarkeitsstudien, die der Vorbereitung oeffentlicher touristischer Infrastrukturmassnahmen dienen.
In welchen Regionen Schleswig-Holsteins wird gefoerdert?
C-Foerdergebiet: Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumuenster, Helgoland. D-Foerdergebiet: Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Ploen, Rendsburg-Eckernfoerde, Schleswig-Flensburg, Steinburg sowie die kreisfreien Staedte Kiel und Luebeck.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt digital ueber das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto mit Elster-Authentifizierung des Unternehmens ist Voraussetzung. Bei konkreten Vorhabenideen kann zunaechst das LPW-Kontaktformular der IB.SH genutzt werden.
Darf das Vorhaben vor der Bewilligung begonnen werden?
Nein, gemaess Ziffer 1.3 VV zu Paragraph 44 LHO duerfen Zuwendungen nur fuer Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Ein vorzeitiger Massnahmebeginn ist nur mit schriftlicher Genehmigung der IB.SH zulaessig.

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