Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW21) der Investitionsbank Schleswig-Holstein finanziert nicht-investive touristische Projekte, die der Vorbereitung und Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen. Dazu zählen die Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte sowie Planungs- und Beratungsleistungen einschließlich Machbarkeitsstudien. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Fördergebiete sind die GRW-C-Gebiete (Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland) und D-Gebiete (Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck).
Passt Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Vorhaben im GRW-C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holstein
Nicht-investives touristisches Projekt (Konzept, Studie, Planung)
Vorhaben darf nicht vor Förderentscheidung begonnen worden sein
Servicekonto mit Elster-Zertifikat authentifiziert
Was bekommst du konkret?
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die genaue Förderhöhe wird im Einzelfall nach der Richtlinie und den Auswahl- und Fördergrundsätzen LPW 2021 festgelegt.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Kontakt aufnehmen und Vorhaben abstimmen
Über das LPW-Kontaktformular der IB.SH Kontakt aufnehmen und die Förderfähigkeit des geplanten Tourismusvorhabens vorab klären.
- 02
Antrag digital einreichen
Antrag über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein digital einreichen. Hierfür ist ein Elster-Zertifikat erforderlich. Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung zulässig.
- 03
Prüfung und Bewilligung durch die IB.SH
Die IB.SH prüft den Antrag auf Förderfähigkeit. Bei positiver Entscheidung ergeht ein Bewilligungsbescheid. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne schriftliche Genehmigung ist ausgeschlossen.
- 04
Vorhaben durchführen und Vergabebestimmungen einhalten
Das geförderte Vorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen und dabei die geltenden Vergabebestimmungen einhalten.
- 05
Erstattungsanträge fristgerecht einreichen
Erstattungsanträge zu den verpflichtenden Terminen über das Serviceportal einreichen und Verwendungsnachweis erbringen.
Wer bekommt Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben?
Daten aus 2024
Häufige Fragen
Was wird mit dem Landesprogramm Wirtschaft gefördert?
In welchen Regionen Schleswig-Holsteins wird gefördert?
Wie wird der Antrag gestellt?
Darf das Vorhaben vor der Bewilligung begonnen werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben — Offizielle Programmseiteib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein
- [02]IB.SH — Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (Infoseite)ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein