BundesBonus
Zuschuss Land

Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 fördert in Schleswig-Holstein nicht-investive Tourismusvorhaben wie regionale Tourismusentwicklungskonzepte, Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW.

Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 (LPW21) der Investitionsbank Schleswig-Holstein finanziert nicht-investive touristische Projekte, die der Vorbereitung und Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen. Dazu zählen die Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte sowie Planungs- und Beratungsleistungen einschließlich Machbarkeitsstudien. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Fördergebiete sind die GRW-C-Gebiete (Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland) und D-Gebiete (Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel, Lübeck).

Schnell-Check

Passt Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben zu dir?

4 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Vorhaben im GRW-C- oder D-Fördergebiet Schleswig-Holstein

Nicht-investives touristisches Projekt (Konzept, Studie, Planung)

Vorhaben darf nicht vor Förderentscheidung begonnen worden sein

Servicekonto mit Elster-Zertifikat authentifiziert

Was bekommst du konkret?

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die genaue Förderhöhe wird im Einzelfall nach der Richtlinie und den Auswahl- und Fördergrundsätzen LPW 2021 festgelegt.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontakt aufnehmen und Vorhaben abstimmen

    Über das LPW-Kontaktformular der IB.SH Kontakt aufnehmen und die Förderfähigkeit des geplanten Tourismusvorhabens vorab klären.

  2. 02

    Antrag digital einreichen

    Antrag über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein digital einreichen. Hierfür ist ein Elster-Zertifikat erforderlich. Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung zulässig.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung durch die IB.SH

    Die IB.SH prüft den Antrag auf Förderfähigkeit. Bei positiver Entscheidung ergeht ein Bewilligungsbescheid. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne schriftliche Genehmigung ist ausgeschlossen.

  4. 04

    Vorhaben durchführen und Vergabebestimmungen einhalten

    Das geförderte Vorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen und dabei die geltenden Vergabebestimmungen einhalten.

  5. 05

    Erstattungsanträge fristgerecht einreichen

    Erstattungsanträge zu den verpflichtenden Terminen über das Serviceportal einreichen und Verwendungsnachweis erbringen.

Wer bekommt Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben?

Daten aus 2024

Häufige Fragen

Was wird mit dem Landesprogramm Wirtschaft gefördert?
Gefördert werden nicht-investive touristische Projekte: die Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte sowie Planungs- und Beratungsleistungen einschliesslich Machbarkeitsstudien, die der Vorbereitung öffentlicher touristischer Infrastrukturmassnahmen dienen.
In welchen Regionen Schleswig-Holsteins wird gefördert?
C-Fördergebiet: Kreis Dithmarschen, Flensburg, Neumünster, Helgoland. D-Fördergebiet: Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg sowie die kreisfreien Städte Kiel und Lübeck.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Ein Servicekonto mit Elster-Authentifizierung des Unternehmens ist Voraussetzung. Bei konkreten Vorhabenideen kann zunächst das LPW-Kontaktformular der IB.SH genutzt werden.
Darf das Vorhaben vor der Bewilligung begonnen werden?
Nein, gemäß Ziffer 1.3 VV zu Paragraph 44 LHO dürfen Zuwendungen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Ein vorzeitiger Massnahmebeginn ist nur mit schriftlicher Genehmigung der IB.SH zulässig.

Mehr zu Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    IB.SH — Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (Infoseite)
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein
Teilen
Merken