Förderungen für Tourismus & Gastronomie
Investitionen in Beherbergung, Gastronomie und touristische Infrastruktur. Gefördert wird überwiegend regional und oft gekoppelt an Strukturschwäche. Für Betriebsübernahmen und Barrierefreiheit gibt es vielerorts eigene Töpfe.
16 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
16 Förderungen im Bereich Tourismus & Gastronomie
Tourismusland Bayern – Barrierefreie Gastlichkeit
Das Sonderprogramm Barrierefreie Gastlichkeit fördert kleine und mittlere Betriebe der bayerischen Hotellerie und Gastronomie bei Investitionen in Barrierefreiheit. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der Kosten für kleine und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen; in C-Fördergebieten sind bis zu 45 beziehungsweise 35 Prozent möglich. Die Mindestinvestition liegt bei 30.000 Euro.
GRW Gewerbliche Richtlinie Brandenburg
Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Betriebsstätten im Land Brandenburg investieren – für Erstinvestitionen, touristische Vorhaben und Transformationsinvestitionen in erneuerbare Eigenversorgung.
Rentenbank-Förderkredit Leben auf dem Land
Mit dem Programm Leben auf dem Land finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank Investitionen in Infrastruktur, Tourismus, ländliches Wohnen und die Einkommensdiversifizierung von Landwirten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und weitere Antragsteller im ländlichen Raum unabhängig von der Rechtsform; die zinsgünstigen Darlehen laufen zwischen drei und 50 Jahren und werden über eine Bank eigener Wahl beantragt.
Kongressinitiative für die Bayerische Tourismuswirtschaft
Bayern fördert Tagungen und Kongresse in Bayern mit mind. 2 Tagen Dauer und fachlichem Publikum. Gestaffelte Förderung bis 125.000 EUR je nach Teilnehmerzahl und Kongresstagen. Zusatzzuschüsse für Auslandsanteile (30%) und Nebensaison (20%).
PremiumOffensive Tourismus (Bayern)
Die bayerische PremiumOffensive Tourismus fördert Unternehmen der gewerblichen Hotellerie ab 10 Betten bei hochwertigen Investitionen in Gästebereiche. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent Zuschuss (in C-Fördergebieten bis 45 Prozent), mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent. Die Mindestinvestition liegt bei 200.000 bzw. 500.000 Euro.
Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit
Das bayerische Sonderprogramm Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit fördert Klein- und Kleinstunternehmen der Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierung, Sanierung und Ausstattung. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent Zuschuss (in C-Fördergebieten bis 45 Prozent) ab einer Mindestinvestition von 30.000 Euro.
ISB Regionalförderung GRW Rheinland-Pfalz
Die ISB Regionalförderung GRW unterstützt Investitionsvorhaben gewerblicher Unternehmen und Beherbergungsbetriebe im GRW-Fördergebiet Rheinland-Pfalz. Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss zwischen 10 und 35 Prozent der förderfähigen Kosten, Mindest-Zuschuss 20.000 EUR.
IB.SH Einzelbetriebliche Investitionsförderung (LPW 2021-2027)
Die IB.SH Einzelbetriebliche Investitionsförderung im LPW 2021-2027 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis 25 Prozent bei Anlageinvestitionen ab 50.000 oder 250.000 Euro. Die Bonusmodule für Umweltschutz und Energieeffizienz haben eine eigene Förderquote von bis zu 40 Prozent bei kleinen Unternehmen.
Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein - Nicht-investive Tourismusvorhaben
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 fördert in Schleswig-Holstein nicht-investive Tourismusvorhaben wie regionale Tourismusentwicklungskonzepte, Machbarkeitsstudien sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW.
Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus Sachsen
Der Freistaat Sachsen bezuschusst Investitionen der gewerblichen Tourismuswirtschaft, die saisonunabhängige Angebote schaffen. Ziel ist die Anpassung an klimatische Veränderungen und der Weg von der Saisonalität hin zu einem ganzjährig nutzbaren Tourismusangebot.
GRW Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern
Die GRW Gewerbliche Wirtschaft ist das zentrale Investitionsförderprogramm Mecklenburg-Vorpommerns für gewerbliche Unternehmen einschließlich Tourismus. Investitionszuschüsse für Anlagevermögen, mit denen dauerhaft Arbeits- oder Ausbildungsplätze in M-V geschaffen oder gesichert werden.
GRW-G Große Richtlinie Brandenburg
GRW-Zuschuss für gewerbliche Investitionen in Brandenburg: Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsinvestitionen Richtung klimaneutrale Wirtschaft. Fördersätze bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen, mit Zuschlägen für kleine und mittlere Unternehmen.
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen
Der Freistaat Sachsen bezuschusst touristische Marketingmaßnahmen und die Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind touristische Regionalverbände, Marketinggesellschaften und Destinationsmanagementorganisationen.
GRW RIGA Sachsen — Investitionszuschuss gewerbliche Wirtschaft
Die Richtlinie GRW RIGA der SAB gewährt Zuschüsse für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft inklusive Tourismusbetrieben in Sachsen — bis zu 35 Prozent Fördersatz. Voraussetzung sind dauerhaft geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze.
Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (299)
Förderung zur Verbesserung der Angebotsqualität in Gastgewerben (Hotels, Restaurants, Campingplätze) in RLP. Investitionszuschüsse bis 20% der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 Euro.
bis zu 500.000 €
Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete
Bayern fördert die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bodensee und an der Donau. Gefördert werden touristische Infrastruktur, Vermarktungskonzepte für Wein und regionale Marketingkonzepte. Der Fördersatz beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen und bis zu 50 Prozent für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte; der Zuschuss ist auf 100.000 Euro begrenzt.
bis zu 100.000 €
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KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus
Zinsgünstiger KfW-Förderkredit für Unternehmen jeder Größe und Freiberufler, die in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder in Energiespeicher investieren. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard
Der KfW-Kredit 270 finanziert Erneuerbare-Energien-Anlagen -- Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Batteriespeicher -- zu kapitalmarktnahen Zinsen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Freiberufler. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben ohne Mindestbetrag, die Finanzierung deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab.
IKK – Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Mit dem KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programm 267) finanzieren Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände Investitionen in klimafreundliche Mobilität — bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr und Antragsteller.
IKK – Investitionskredit Kommunen
Der IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW finanziert langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % bei Krediten bis 2 Mio. €.
Venture Tech Growth Financing (VTGF)
Finanzierung für junge, innovative und schnell wachsende Technologieunternehmen mit Wagniskapital-Beteiligung. Finanzierungsbeteiligungen pari passu zu privaten Kreditgebern zwischen 500.000 € und 125 Mio. €.
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
Risikobeteiligung der KfW an Investitions- und Betriebsmittelkrediten für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Der KfW-Risikoanteil liegt in der Regel zwischen 7,5 und maximal 100 Mio. Euro und bei höchstens 50 Prozent der Vorhabenfinanzierung; das Gesamtvolumen aus Risikoübernahme und Refinanzierung ist je Maßnahme auf 100 Mio. Euro begrenzt.
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