Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Betriebe der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionen in die Barrierefreiheit. Ziel ist es, den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in Bayern als Qualitätsmerkmal zu stärken.
Passt Tourismusland Bayern – Barrierefreie Gastlichkeit zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Hotellerie oder Gastronomie (KMU-Definition der EU)
Investition dient der Barrierefreiheit (z. B. stufenloser Zugang, barrierefreies Bad, Höranlage)
Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro wird erreicht
Kein Privatvermieter (von der Förderung ausgeschlossen)
Was bekommst du konkret?
Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Investitionskosten: bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen (in C-Fördergebieten bis zu 30 Prozent) und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen (in C-Fördergebieten bis zu 20 Prozent). Gefördert werden zum Beispiel stufenlose Zugänge, behindertengerechte Sanitäranlagen, induktive Höranlagen und Leitsysteme. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 Euro.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der Finanzierungsbestätigung der Hausbank an die Regierung des Bezirks zu stellen, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für barrierefreie Gastlichkeit in Bayern?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wie stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Tourismusland Bayern – Barrierefreie Gastlichkeit — Offizielle Programmseitefoerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
- [02]Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energiestmwi.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)