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Tourismusland Bayern – Barrierefreie Gastlichkeit

Das Sonderprogramm Barrierefreie Gastlichkeit fördert kleine und mittlere Betriebe der bayerischen Hotellerie und Gastronomie bei Investitionen in Barrierefreiheit. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der Kosten für kleine und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen, in C-Fördergebieten mehr. Die Mindestinvestition liegt bei 30.000 Euro.

Zuständig
Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Freistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Betriebe der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionen in die Barrierefreiheit. Ziel ist es, den familienorientierten und barrierefreien Tourismus in Bayern als Qualitätsmerkmal zu stärken.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Hotellerie oder Gastronomie (KMU-Definition der EU)

Investition dient der Barrierefreiheit (z. B. stufenloser Zugang, barrierefreies Bad, Höranlage)

Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro wird erreicht

Kein Privatvermieter (von der Förderung ausgeschlossen)

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Investitionskosten: bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen (in C-Fördergebieten bis zu 30 Prozent) und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen (in C-Fördergebieten bis zu 20 Prozent). Gefördert werden zum Beispiel stufenlose Zugänge, behindertengerechte Sanitäranlagen, induktive Höranlagen und Leitsysteme. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 Euro.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der Finanzierungsbestätigung der Hausbank an die Regierung des Bezirks zu stellen, in dem das Vorhaben durchgeführt wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für barrierefreie Gastlichkeit in Bayern?
Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen. In den sogenannten C-Fördergebieten erhöhen sich die Sätze auf bis zu 30 Prozent für kleine und bis zu 20 Prozent für mittlere Betriebe.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gemäß KMU-Definition der EU, unabhängig von der Bettenzahl. Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Barrierefreiheit, etwa stufenlose Zugänge und behindertengerechte Bäder für Menschen mit Gehbehinderung, induktive Höranlagen für Menschen mit Hörbehinderung, Leitsysteme für Menschen mit Sehbehinderung sowie Piktogramme für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Die barrierefreie Investition kann Teil einer größeren Modernisierung sein.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV gestellt werden, zusammen mit einer Finanzierungsbestätigung der Hausbank. Er ist an die Regierung des Bezirks zu richten, in dem das Vorhaben durchgeführt wird. Die Mindestinvestition beträgt 30.000 Euro.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Tourismusland Bayern – Barrierefreie Gastlichkeit — Offizielle Programmseite
    foerderdatenbank.dePrimärquelleFreistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
  2. [02]
    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
    stmwi.bayern.dePrimärquelleFreistaat Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
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