Förderungen für Personal & Qualifizierung
Mitarbeiter-Weiterbildung, ESF+, Inklusionsförderung, INQA-Coaching — Zuschüsse für Qualifizierung, Ausbildung und betriebliche Personalentwicklung.
40 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
40 Förderungen im Bereich Personal & Qualifizierung
INQA-Experimentierräume
Zuschuss für Unternehmen, Vereinigungen und Bildungseinrichtungen, die innovative Vorhaben zur partizipativen Gestaltung der Arbeitswelt umsetzen. Förderquote bis 70 % der Gesamtausgaben, Förderdauer in der Regel bis zu 24 Monate. Anträge sind nur über Förderaufrufe möglich; derzeit ist keiner offen.
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) Brandenburg
Brandenburger Zuschuss aus ESF+ und Landesmitteln für die Ausbildung im Verbund: Ausbildungsbetriebe und ihre Verbundpartner erhalten Pauschalen je Lehrgangstag und Auszubildendem, wenn Ausbildungsabschnitte bei einem Verbundpartner stattfinden. Für Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung stellen Verbund- oder Kooperationspartner wie Bildungsträger den Antrag, nicht der ausbildende Betrieb.
LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
Das LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion unterstützt Arbeitgeber, die einen Menschen aus der Werkstatt für behinderte Menschen sozialversicherungspflichtig einstellen oder ausbilden: mit Lohnkostenzuschuss (beim Budget für Arbeit bis zu 75 Prozent), Zuschuss zum Ausbildungsentgelt, Einstellungs- und Ausbildungsprämien, Jobcoaching und Begleitung durch den Integrationsfachdienst.
LWL-Budget für Arbeit
Das LWL-Budget für Arbeit unterstützt Arbeitgeber in Westfalen-Lippe, die Menschen mit Behinderung aus einer Werkstatt für behinderte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen oder ausbilden. Es bündelt gesetzliche und ergänzende Leistungen nach §§ 61/61a SGB IX, etwa Lohnkostenzuschüsse, das Budget für Ausbildung und eine Inklusionsprämie für Betriebe.
Hausarztaktionsprogramm NRW: Qualifizierungsmaßnahme
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Hausarztpraxen, die in einer Fördergemeinde einen Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternist) im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme als Niederlassungsbegleitung beschäftigen. Die Förderhöhe beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 500 Euro monatlich; die Förderung ergänzt die der Kassenärztlichen Vereinigung.
Eingliederungszuschuss (EGZ) der Bundesagentur für Arbeit
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, den die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Arbeitgebern zahlen, die arbeitslose oder arbeitsuchende Bewerber einstellen. Er soll die geringere Arbeitsleistung zu Beginn ausgleichen. Er ist grundsätzlich auf höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und 12 Monate begrenzt, für bestimmte Gruppen gelten andere Werte.
Einstiegsqualifizierung (Zuschuss für Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit)
Bei einer Einstiegsqualifizierung bieten Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum an und lernen so potenzielle Auszubildende kennen. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter fördern es durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge. Die Dauer beträgt 4 bis 12 Monate.
AusbildungWeltweit
AusbildungWeltweit fördert globale Auslandspraktika während der beruflichen Erstausbildung. Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen, Kammern und andere Einrichtungen der Berufsbildung können Zuschüsse für Auslandsaufenthalte von Azubis, Lern- oder Lehraufenthalte von Ausbildern und vorbereitende Besuche beantragen. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2028.
ESF Plus MINT-Fachkräfteprogramm Sachsen
Sachsen-Zuschuss für KMU, die MINT-Nachwuchsfachkräfte neu einstellen. 50 % Personalkostenzuschuss für Innovationsassistenten (bis 70.000 €/Jahr), InnoManager (bis 85.000 €/Jahr) und Transferassistenten (bis 90.000 €/Jahr). Förderung über 30 bis 48 Monate aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.
Arbeitgeber-Leistungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, können Leistungen des Inklusionsamts beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhalten. Gefördert werden die behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, der Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen sowie die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze – im Modellprojekt Inklusionsimpuls Bayern mit bis zu 18.000 Euro je Platz. Die Leistungen für die behinderungsgerechte Ausstattung können als Zuschuss oder Darlehen bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden.
INQA-Coaching
Mit dem INQA-Coaching unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kleine und mittlere Unternehmen bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik und der Steigerung der Innovationsfähigkeit. KMU erhalten je Beratungstag 80 Prozent des Tagessatzes als Zuschuss; zuwendungsfähig ist ein Tagessatz von höchstens 1.200 Euro netto (ohne Vorsteuerabzug brutto).
IMPULS-Programm Hamburg – Förderung nachhaltiger Bauwesen-Seminare
Das IMPULS-Programm der IFB Hamburg bezuschusst Weiterbildungsveranstaltungen und Seminare zu nachhaltiger Bauweise, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Hochbau. Institutionen erhalten Zuschüsse ab 500 € pro Online-Seminar bis zu 1.000 € Grundbetrag plus 50 € je Teilnehmer.
ESF-Sozialpartnerrichtlinie - Wandel der Arbeit
Zuschuss für Tarif- und Sozialpartner sowie juristische Personen für Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt. Förderquote bis zu 80 % der Gesamtausgaben, die auf 2 Mio. € je Vorhaben begrenzt sind; Regellaufzeit drei Jahre.
Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF)
Die Förderung Brandenburger Innovationsfachkräfte (BIF) ist ein Zuschuss der Investitionsbank des Landes Brandenburg für kleine und mittlere Unternehmen, die Werkstudierende oder Innovationsassistenten für innovative Aufgaben beschäftigen. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuschussfähigen Personalausgaben.
Betriebliche Weiterbildung Bayern (ESF+)
Die Förderung Betriebliche Weiterbildung Bayern unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) dabei, ihre Beschäftigten beruflich weiterzubilden. Gefördert werden Anpassungsqualifizierungen für Erwerbstätige sowie Overheadmaßnahmen im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen und Insolvenzen. Ziel ist es, Beschäftigte an den technologischen und demografischen Wandel anzupassen.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)
Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck einen Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
Weiterentwickelter Orientierungsplan (WeOP) – Fortbildungsförderung Kitas Baden-Württemberg
Die L-Bank fördert im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei Fortbildungen zur Umsetzung des weiterentwickelten Orientierungsplans. Es gibt eine Pauschale von 2.000 Euro je Fortbildungsveranstaltung für Kita-Teams, mehrmals pro Jahr bedarfsgerecht beantragbar.
NBank Auszubildende aus Insolvenzbetrieben
Niedersächsische NBank-Förderung für Unternehmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Zuschuss von bis zu 40 Prozent (Stärker entwickelte Region) bzw. 60 Prozent (Übergangsregion) auf standardisierte Einheitskosten von monatlich 1.200 Euro seit 1. Januar 2026 (ab 1. Januar 2028: 1.300 Euro).
NBank Ausbildungsverbünde Niedersachsen
Niedersächsische NBank-Förderung der Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen: Zuschuss aus ESF+-Mitteln mit grundsätzlich 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben im übrigen Niedersachsen und 60 Prozent in der Übergangsregion. Restkostenpauschale von 35 Prozent auf direkte Personalausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie Ausbildungsvergütung.
Inklusionsbetriebe Niedersachsen — Förderung
Förderung für Unternehmen in Niedersachsen, die Inklusionsbetriebe oder -abteilungen mit Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen gründen oder erweitern. Investitionskostenzuschuss für die Arbeitsplatzausstattung, Personalkostenzuschuss bis zu 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns und Pauschale für besonderen Aufwand.
Soziale Innovation - Projekte
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative, übertragbare Projekte in Arbeitswelt und Daseinsvorsorge. Die Anteilfinanzierung beträgt bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im ÜR-Gebiet (Übergangsregion). Gesamtausgaben für Projekte sind bis zu maximal 750.000 Euro förderfähig.
FTI-Thüringen PERSONEN – Personal für Forschung und Innovation
FTI-Thüringen PERSONEN unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Sicherung und Gewinnung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation. Gefördert werden Firmenstipendien für MINT-Studierende, die unbefristete Neueinstellung von innovativem Personal sowie Forschungsgruppen – als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Weiterbildung im Güterkraftverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen
Zuschuss für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit Nutzfahrzeugen über 3,5 t für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten. Förderquote bis 70 %, Zuschuss bis 1.050 € je Nutzfahrzeug, Höchstbetrag 3 Mio. € je Maßnahme.
bis zu 3 Mio. €
Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr
Zuschuss für Unternehmen des Güterkraftverkehrs für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer. Förderquote bis 70 % auf pauschal 50.000 € förderfähige Kosten je Ausbildungsverhältnis, max. 3 Mio. € je Ausbildungsvorhaben.
bis zu 3 Mio. €
Aus- und Weiterbildungskredit RLP
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt mit dem Aus- und Weiterbildungskredit RLP (601/602) Kredite an Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen sowie MidCap-Unternehmen zur Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Voraussetzung ist mindestens eine Maßnahme wie die Beschäftigung von Auszubildenden, ein Ausbildungsverbund oder fachliche Weiterbildung. Der Kredit finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro.
bis zu 2 Mio. €
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG-Digital) fördert Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe im Land Brandenburg mit einem Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden Beratungs-, Implementierungs- und Schulungsprojekte mit Förderhöchstbeträgen von 50.000 bis 250.000 Euro, bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro je Projekt.
bis zu 250.000 €
Diversity in KMU
Fördermaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen in Bremen zur Entwicklung von Diversität und innovativen Personalstrukturen mit Zuschüssen bis 150.000 Euro.
bis zu 150.000 €
Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten für in Deutschland ansässige Binnenschifffahrtsunternehmen, Ausbildungsvereine und Verbundausbildungs-Unternehmen. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, für mittlere Unternehmen 60 und für kleine Unternehmen 70 Prozent — maximal 76.000 Euro für die bis zu 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän.
bis zu 76.000 €
Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
Das LFI Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst KMU bei der Schaffung neuer Stellen für Personal mit Hochschul-, Meister- oder Technikerabschluss in technischen Fachrichtungen. Bis zu 50 Prozent der Personalausgaben, je geschaffenem Arbeitsplatz maximal 30.000 EUR in den ersten 12 Monaten plus 15.000 EUR in den folgenden 12 Monaten.
bis zu 45.000 €
Integration unternehmen! - Investive Förderung
Mit Integration unternehmen! fördert Nordrhein-Westfalen Investitionen in zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Inklusionsbetrieben. Pro Arbeitsplatz werden bis zu 20.000 € Investitionszuschuss gewährt; daneben gibt es laufende Unterstützung von 210 € monatlich pro schwerbehinderten Beschäftigten.
bis zu 20.000 €
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)
Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss) unterstützt Berliner Betriebe bei der Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für Arbeitslose, Aufstocker mit Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) und Teilnehmer aus Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen beträgt der Zuschuss insgesamt bis zu 17.000 Euro, gezahlt über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten.
bis zu 17.000 €
SAB Beratungsförderung Internationals Sachsen
Sachsen-Zuschuss für KMU, die Fachkräfte oder Auszubildende aus Drittstaaten einstellen. Kleinstunternehmen erhalten bis zu 8.000 € pro Beschäftigungsverhältnis. Bis zu drei Beschäftigungs- und drei Ausbildungsverhältnisse je Antragsteller förderbar. Richtlinie gilt ab 01.07.2024.
bis zu 8.000 €
Vulcanus Europa: Trainees aus Japan
Mit Vulcanus Europa erhalten europäische Unternehmen einen Zuschuss, wenn sie japanischen Studierenden ein sechsmonatiges Praktikum bieten. In Deutschland werden die Reise- und Aufenthaltskosten der Trainees mit rund 5.000 € unterstützt. Sprachkurs und Einführungsseminar werden vom EU-Japan Zentrum finanziert.
bis zu 5.000 €
Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert mit KOMPASS Solo-Selbstständige bei beruflichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Der Zuschuss deckt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben aus ESF-Plus- und Bundesmitteln, maximal 4.500 Euro netto pro Qualifizierungsscheck.
bis zu 4.500 €
Ausbildungsplatzförderung Hessen (Förderrichtlinie Berufliche Bildung)
Die hessische Ausbildungsplatzförderung unterstützt Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsplätze für junge Menschen mit schwierigen Startvoraussetzungen oder nach Ausbildungsunterbrechungen bereitstellen. Betriebe erhalten einen einmaligen Zuschuss von 3.000 Euro je Ausbildungsplatz. Antrag online beim Regierungspräsidium Kassel.
bis zu 3.000 €
ISB Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben Rheinland-Pfalz
Die ISB fördert Ausbildungsbetriebe in Rheinland-Pfalz mit einem einmaligen Zuschuss von 2.500 EUR, wenn sie einen Auszubildenden übernehmen, der seinen Ausbildungsplatz durch Insolvenz, Betriebsschließung oder Verlust der Ausbildungsberechtigung verloren hat.
bis zu 2.500 €
Förderung von Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz fördert die Neueinstellung von Hochschulabsolventen als Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen, um Technologie- und Wissenstransfer für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu stärken. Der monatliche Zuschuss beträgt 2.100 Euro für kleine und Kleinstunternehmen bzw. 1.750 Euro für mittlere Unternehmen, jeweils für bis zu 24 Monate.
bis zu 2.100 €
Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige Rheinland-Pfalz
Der ESF-Plus-Förderansatz Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige unterstützt Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Kosten, in der Übergangsregion Trier bis zu 50 Prozent, höchstens 1.500 Euro je Teilnehmer und maximal 30.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
bis zu 1.500 €
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten mit Wohnsitz in Hamburg und/oder Arbeit bei einem Hamburger Unternehmen sowie von Selbstständigen mit Wohnsitz in Hamburg. Gefördert werden in der Regel 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro (ab 2.500 Euro Lehrgangskosten maximal 1.000 Euro); für angestellt Beschäftigte im Handwerk bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, für angestellt Beschäftigte mit SGB-II-Leistungen bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.
bis zu 1.500 €
Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)
Baden-Württemberg unterstützt Schulträger freier Ersatz- und Ergänzungsschulen dabei, das monatliche Schulgeld für Auszubildende in Gesundheitsfachberufen wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technischer Assistenz, Diätassistenz oder Masseur und medizinischem Bademeister zu senken. Ersatzschulen erhalten dafür bis zu 40 Euro, Ergänzungsschulen bis zu 140 Euro pro Schüler und Monat.
bis zu 140 €
Personal & Qualifizierung: So greifen die Programme ineinander
Einstellen oder ausbilden — welches Unterthema passt zu deiner Frage?
Die Förderangebote hier sortierst du am schnellsten nach der Frage, die dein Betrieb gerade hat. Willst du jemanden neu einstellen, gibt es zwei Denkweisen. Der Eingliederungszuschuss nach § 88 SGB III knüpft an die Person an: Er gleicht aus, dass jemand mit Vermittlungshemmnissen anfangs weniger leistet, verlangt, dass du das Arbeitsverhältnis nach dem Förderende eine Zeit lang fortführst, und muss beantragt sein, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Der Berliner Landeszuschuss für KMU grenzt sich ausdrücklich von diesem Prinzip ab, belohnt gute Arbeitsbedingungen und kommt ohne Nachbeschäftigungspflicht aus. Die Innovationsassistenten in Rheinland-Pfalz wiederum fördern eingestellte Hochschulabsolventen nur, wenn dein Betrieb ein eigenes Forschungs- oder Entwicklungsprojekt betreibt.
Geht es um Nachwuchs, bist du unter Ausbildungsförderung richtig. Zwei Sonderfälle übersieht man leicht. Übernimmst du einen Lehrling, dessen bisheriger Betrieb insolvent ist, damit er seinen Abschluss trotzdem schafft, hilft in Niedersachsen ein Programm für Auszubildende aus Insolvenzbetrieben . Und deckt dein Betrieb die Ausbildungsordnung nicht vollständig ab, erlaubt § 10 Abs. 5 BBiG die gemeinsame Ausbildung mehrerer Partner, sofern die Verantwortung für jeden Teil geklärt ist; solche Kooperationen fördert die NBank über ihre Ausbildungsverbünde .
Wohin gehören Qualifizierung, Inklusion und Arbeitsorganisation?
Sollen Leute dazulernen, die schon bei dir arbeiten, führen zwei Unterthemen weiter: Mitarbeiter-Weiterbildung für die Förderung der Arbeitsagentur und ESF Plus und berufliche Bildung für die Landesprogramme mit EU-Geld. Prüfe dort zuerst, wer antragsberechtigt ist. Bei der Betrieblichen Weiterbildung Bayern schult das Unternehmen seine Belegschaft über einen externen Anbieter; der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS wendet sich dagegen an die Beschäftigten selbst und an Selbstständige.
Unter Inklusion im Betrieb findest du Hilfen für einen einzelnen Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Kollegen. Eine andere Dimension ist der Inklusionsbetrieb nach § 215 SGB IX: ein Unternehmen oder eine Abteilung, die gezielt Menschen beschäftigt, für die der allgemeine Arbeitsmarkt sonst kaum erreichbar wäre. Für den Aufbau zusätzlicher Stellen dort gibt es eigene Investitionszuschüsse, in Nordrhein-Westfalen etwa Integration unternehmen! über die Landschaftsverbände.
Hakt es weniger an Köpfen als an Arbeitsabläufen und am digitalen Wandel, passt INQA-Coaching : branchenoffen, für ein einzelnes kleines oder mittleres Unternehmen, mit der Belegschaft als Mitgestalter. Willst du Personalentwicklung dagegen zusammen mit Arbeitgeberverband, Gewerkschaft oder Betriebsrat aufbauen, verlangt die ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit“ genau diesen gemeinsamen Ansatz als Fördervoraussetzung.
Bundesweite Förderlandschaft, mit Quellen belegt.
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Förderprogramme von Bundesbanken, Landesförderinstituten und kommunalen Trägern.
Jede Aussage verweist auf die offizielle Primärquelle.
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Keine geheime Redaktionslogik — alle Kriterien, Beträge und Fristen sind verlinkt.
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Der IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW finanziert langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % bei Krediten bis 2 Mio. €.
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Der KfW-Kredit 270 finanziert Erneuerbare-Energien-Anlagen -- Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Batteriespeicher -- zu kapitalmarktnahen Zinsen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die einen Teil des Stroms einspeisen, Unternehmen, Freiberufler sowie kommunale Zweckverbände; Kommunen selbst sind ausgeschlossen. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben ohne Mindestbetrag, die Finanzierung deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab.
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Mit dem KfW-Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programm 267) finanzieren Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände Investitionen in klimafreundliche Mobilität — bis zu 150 Millionen Euro Kredit pro Jahr und Antragsteller.
KfW 570 — Erneuerbare Energien Plus
Zinsgünstiger KfW-Förderkredit für Unternehmen jeder Größe und Freiberufler, die in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder in Energiespeicher investieren. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
Venture Tech Growth Financing (VTGF)
Finanzierung für junge, innovative und schnell wachsende Technologieunternehmen mit Wagniskapital-Beteiligung. Finanzierungsbeteiligungen pari passu zu privaten Kreditgebern zwischen 500.000 € und 125 Mio. €.
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Mit dem KfW-Investitionskredit für Kommunale und Soziale Unternehmen (Programm 148) finanziert die KfW Investitionen kommunaler und sozialer Unternehmen in Deutschland mit einem zinsgünstigen Förderkredit von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben (im Modul Energieversorgung bis 100 Mio. €).
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