Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sozialministerium Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 40 € – 140 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Student |
Worum geht es?
Die Verwaltungsvorschrift Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed) hat zum Ziel, Auszubildende in Gesundheitsfachberufen bei den monatlichen Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft zu entlasten und damit die Attraktivität dieser Berufsausbildungen in Baden-Württemberg zu erhöhen. Die Mittel werden den Schulträgern als einmaliger pauschalierter Zuschuss je Förderjahr zur Verfügung gestellt, die im Gegenzug das Schulgeld entsprechend absenken müssen.
Passt Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Ausbildung in Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technischer Assistenz, Diätassistenz oder als Masseur/medizinischer Bademeister
Besuch einer Ersatz- oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft
Die besuchte Schule hat ihren Sitz in Baden-Württemberg
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von bis zu 40 Euro (Ersatzschulen) beziehungsweise bis zu 140 Euro (Ergänzungsschulen) pro Schüler und Monat zur Absenkung des Schulgeldes; die Mittel werden an den Schulträger ausgezahlt, der die Schulgeldreduzierung an die Auszubildenden weitergibt.
Wie stellst du den Antrag?
Der Schulträger fordert das ihm mitgeteilte schulscharfe Budget spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Förderjahres mittels elektronischem Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium an. Auszubildende müssen selbst keinen Antrag stellen.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Schulgeldreduzierung ausgezahlt?
Wie hoch ist die Schulgeldreduzierung?
Welche Ausbildungen sind förderfähig?
Bis wann müssen Schulträger den Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe – Sozialministerium BWsozialministerium.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleSozialministerium Baden-Württemberg
- [02]Verwaltungsvorschrift Schulgeldreduzierung (VwVSchulRed)landesrecht-bw.deRechtsgrundlageSozialministerium Baden-Württemberg