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Zuschuss · bis 140 € Land

Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)

Baden-Württemberg unterstützt Schulträger freier Ersatz- und Ergänzungsschulen dabei, das monatliche Schulgeld für Auszubildende in Gesundheitsfachberufen wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technischer Assistenz, Diätassistenz oder Masseur und medizinischem Bademeister zu senken. Ersatzschulen erhalten dafür bis zu 40 Euro, Ergänzungsschulen bis zu 140 Euro pro Schüler und Monat.

Max. Förderung
140 €
pro Antrag
Zuständig
Sozialministerium Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sozialministerium Baden-Württemberg
Förderhöhe 40 € – 140 €
Zielgruppe Privatperson, Student

Worum geht es?

Die Verwaltungsvorschrift Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed) hat zum Ziel, Auszubildende in Gesundheitsfachberufen bei den monatlichen Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft zu entlasten und damit die Attraktivität dieser Berufsausbildungen in Baden-Württemberg zu erhöhen. Die Mittel werden den Schulträgern als einmaliger pauschalierter Zuschuss je Förderjahr zur Verfügung gestellt, die im Gegenzug das Schulgeld entsprechend absenken müssen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Ausbildung in Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technischer Assistenz, Diätassistenz oder als Masseur/medizinischer Bademeister

Besuch einer Ersatz- oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft

Die besuchte Schule hat ihren Sitz in Baden-Württemberg

Wie stellst du den Antrag?

Der Schulträger fordert das ihm mitgeteilte schulscharfe Budget spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Förderjahres mittels elektronischem Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium an. Auszubildende müssen selbst keinen Antrag stellen.

Häufige Fragen

Wer bekommt die Schulgeldreduzierung ausgezahlt?
Die Zuwendung wird nicht direkt an die Auszubildenden ausgezahlt, sondern an die Schulträger, die im Gegenzug das monatliche Schulgeld tatsächlich um den gewährten Betrag absenken müssen.
Wie hoch ist die Schulgeldreduzierung?
Ersatzschulen erhalten bis zu 40 Euro pro Schüler und Monat, Ergänzungsschulen bis zu 140 Euro pro Schüler und Monat – jeweils vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel und der Schülerzahlen.
Welche Ausbildungen sind förderfähig?
Förderfähig sind die Ausbildungen Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technische Assistenz, Diätassistenz sowie Masseur und medizinischer Bademeister.
Bis wann müssen Schulträger den Antrag stellen?
Die Schulträger müssen die zur Verfügung stehenden Mittel spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Förderjahres mittels elektronischem Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium anfordern.

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