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Stipendienprogramm Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Hamburg

Die IFB Hamburg fördert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse mit einem Einmalzuschuss von bis zu 4.000 €, einem zinslosen Darlehen von bis zu 10.000 € für Mehrkosten sowie einem monatlichen Stipendium (50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen, max. 36 Monate). Antragstellung nur gemeinsam mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung des Diakonischen Werks Hamburg.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sonstige
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe 4.000 € – 10.000 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Stipendienprogramm der IFB Hamburg unterstützt Personen mit ausländischem Berufsabschluss, die in Hamburg gemeldet sind und als arbeitslos oder unterqualifiziert beschäftigt gelten, bei der formalen Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland. Gefördert werden Kosten des Anerkennungsverfahrens, Ausgleichsmaßnahmen, Sprachkurse, Fahrtkosten, Kinderbetreuung sowie ein monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt 12 Monate nach Ende der Anpassungsmaßnahme in Raten von 130 €/Monat.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Hauptwohnsitz in Hamburg

Im Ausland erworbene Berufsqualifikation vorhanden

Arbeitslos/arbeitssuchend oder unterhalb der eigenen Qualifikation beschäftigt (oder Aufenthaltstitel erlaubt noch keine Arbeitssuchmeldung)

Deutscher oder EU-Staatsbürger, oder Aufenthaltstitel nach AufenthG, Aufenthaltsgestattung oder Duldung ohne bevorstehende Aufenthaltsbeendigung

Wie stellst du den Antrag?

Antragstellung ausschließlich gemeinsam mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) des Diakonischen Werks Hamburg (Tel. 040/30620-396, E-Mail [email protected]). ZAA berät zum Anerkennungsverfahren und unterstützt bei der Antragstellung. Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – kein Beginn ohne Zustimmung. Antrag kann per Post oder E-Mail eingereicht werden.

Häufige Fragen

Wer kann das Stipendienprogramm für ausländische Berufsabschlüsse in Hamburg beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen mit ausländischem Berufsabschluss, die in Hamburg gemeldet sind, als arbeitslos/arbeitssuchend gelten oder unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt sind. Vorausgesetzt wird ein gültiger Aufenthaltstitel oder eine Duldung ohne bevorstehende Abschiebung.
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt einen Einmalzuschuss von bis zu 4.000 € für Anerkennungskosten, ein zinsloses Darlehen von bis zu 6.000 € (Ausnahmen bis 10.000 €) für Mehrkosten sowie ein monatliches Stipendium für bis zu 36 Monate (50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen).
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich gemeinsam mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) des Diakonischen Werks Hamburg. Diese berät kostenlos und unterstützt beim Anerkennungsverfahren. Kontakt: Tel. 040/30620-396 oder [email protected].
Muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
Ja, der Darlehensanteil des Stipendiums (50 %) sowie das zinlose Investitionsdarlehen müssen zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung des Stipendiums beginnt 12 Monate nach Ende der Anpassungsmaßnahme in Raten von 130 €/Monat. Das Einmalzuschuss (4.000 €) ist nicht zurückzahlbar.

Offizielles Angebot · Bundesagentur für Arbeit

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Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit listet zertifizierte Weiterbildungsangebote aus ganz Deutschland — filterbar nach Ort und Umkreis, Vollzeit oder Teilzeit sowie Unterrichtsform (Präsenz, Online, Blended Learning). Die Nutzung ist kostenlos.

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