BundesBonus
Zuschuss · bis 60 % Land

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist ein ESF-Plus-Zuschuss der IB.SH für Beschäftigte in Schleswig-Holstein. Er übernimmt 60 Prozent der Seminarkosten beruflicher Weiterbildungen, maximal 5.000 EUR pro Weiterbildung.

Max. Förderung
5.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Förderhöhe bis zu 5.000 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert das Land Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein bei der beruflichen Weiterbildung. Schwerpunkte sind die Themenfelder Digitalisierung, erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Ziel ist die nachhaltige Kompetenzentwicklung von Erwerbstätigen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, sowie die Sicherung von Fachkräften.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Erwerbstätig in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Weiterbildungsträger nach ISO 9001, AZAV oder Weiterbildung Hamburg e. V. zertifiziert

Antrag spätestens 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn

Weiterbildung beendet bis spätestens 31. Dezember 2028

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 15.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    60 %
    5.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
8.333 €

Förderfähig sind max. 8.333 €

Rechnerische Schätzung
5.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten8.333 €
  • Förderfähige Basis8.333 €
  • Zuschuss– 5.000 €
  • Dein Eigenanteil3.333 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird online im Serviceportal Schleswig-Holstein mit elektronischem Personalausweis oder papierhaft bei der IB.SH gestellt — spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn. Anlagen sind Angaben zur Kostenbeteiligung des Erwerbstätigen und eine Anlage zum Antrag für den Weiterbildungsträger. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 2. Februar 2026 und endet spätestens am 31. Dezember 2028, die Weiterbildung muss bis dahin beendet sein. Verwendungsnachweise können ebenfalls elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Kontakt: [email protected], Telefon 0431 9905-2222.

Häufige Fragen

Wer kann den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen?
Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.
Wie hoch ist die Förderung?
60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten der Weiterbildung, maximal 5.000 EUR pro Weiterbildung.
Welche Anforderungen muss der Weiterbildungsträger erfüllen?
Der Träger muss nach DIN ISO 9001, AZAV oder dem Prüfsiegel von Weiterbildung Hamburg e. V. zertifiziert sein. Bei Fernunterricht ist eine ZFU-Akkreditierung erforderlich.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn online im Serviceportal Schleswig-Holstein oder papierhaft bei der IB.SH.
Bis wann gilt der Bewilligungszeitraum?
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 2. Februar 2026 und endet spätestens am 31. Dezember 2028. Die geförderte Weiterbildung muss bis zum 31. Dezember 2028 beendet sein.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  2. [02]
    Ergänzende Förderkriterien A3 (PDF)
    ib-sh.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  3. [03]
    FAQs zum Weiterbildungsbonus (PDF)
    ib-sh.dePrimärquelleInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)