Förderungen für Aufstiegs- & Weiterbildung
Meisterkurs, Fachwirt, Techniker: das Aufstiegs-BAföG trägt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit, und die Länder legen Meisterprämien obendrauf. Für Beschäftigte kommen Bildungsgutscheine und Qualifizierungszuschüsse über die Arbeitsagentur hinzu.
27 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.
27 Förderungen im Bereich Aufstiegs- & Weiterbildung
Stipendienprogramm Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse mit einem Einmalzuschuss von bis zu 4.000 €, einem zinslosen Darlehen von bis zu 6.000 € (in Ausnahmefällen 10.000 €) für Mehrkosten sowie einem monatlichen Stipendium (50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen, max. 36 Monate). Antragstellung nur gemeinsam mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung des Diakonischen Werks Hamburg.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)
Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit kann die Weiterbildungskosten übernehmen — Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung, Kinderbetreuung — während Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiterläuft. Für Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Beschäftigte ohne Berufsabschluss.
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Förderung individueller beruflicher Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt mit Zuschuss bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben, maximal 25.000 Euro. Antragstellung digital über das IB-Kundenportal.
bis zu 25.000 €
Aufstiegs-BAföG
AFBG-Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung — Maßnahmebeitrag bis 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren plus bis 2.000 € für das Meisterstück, davon 50 % Zuschuss, einkommensunabhängig; dazu Unterhaltsbeitrag.
bis zu 15.000 €
Weiterbildungsstipendium für Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft bei fachlicher und persönlicher Weiterbildung. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro (jährlich 3.045 Euro) bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme beantragt werden.
bis zu 9.135 €
Meisterbonus Berlin
Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS belohnt die bestandene Meisterprüfung in einem Handwerk der Anlagen A und B zur Handwerksordnung mit einer einmaligen Prämie von 5.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Berlin.
bis zu 6.000 €
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist ein ESF-Plus-Zuschuss der IB.SH für Beschäftigte in Schleswig-Holstein. Er übernimmt 60 Prozent der Seminarkosten beruflicher Weiterbildungen, maximal 5.000 EUR pro Weiterbildung.
bis zu 5.000 €
Meisterprämie im Handwerk
Finanzielle Belohnung für bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Niedersachsen. Einmalige Zuschussleistung von 4.000 Euro ohne Rückzahlungspflicht.
bis zu 4.000 €
Hessische Aufstiegsprämie
Die Hessische Aufstiegsprämie belohnt eine bestandene öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (z. B. Meister, Fachwirt) mit einer einmaligen Prämie von 3.500 € — einkommensunabhängig.
bis zu 3.500 €
Meisterbonus Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt erfolgreichen Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen einen Zuschuss von 3.000 Euro als finanzielle Anerkennung.
bis zu 3.000 €
Sächsischer Meisterbonus
Der Sächsische Meisterbonus belohnt den erfolgreichen Abschluss als Handwerks-, Industrie- oder Fachmeister mit einer einmaligen Prämie von 3.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Sachsen.
bis zu 3.000 €
Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern)
Wer eine berufliche Fortbildung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie erfolgreich abschließt, erhält vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus von 3.000 Euro. Der Bonus gilt auch für gleichgestellte Abschlüsse sowie für bestandene Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen. Ein Antrag ist nicht erforderlich – die Berechtigten werden von den Schulen ermittelt.
bis zu 3.000 €
Meisterprämie NRW
Die Meisterprämie NRW belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Prämie von 2.500 € — für Handwerksmeister mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
bis zu 2.500 €
Meisterbonus Thüringen
Der Thüringer Meisterbonus belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Thüringen.
bis zu 2.000 €
Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern
Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung (Handwerk, Industriemeister oder Polier) mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.
bis zu 2.000 €
Meisterbonus Saarland
Der Meisterbonus Saarland belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zum Saarland.
bis zu 2.000 €
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz.
bis zu 2.000 €
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck Rheinland-Pfalz ist ein Zuschuss für abhängig Beschäftigte zur beruflichen Weiterbildung. Das Land fördert mit Mitteln des ESF Plus bis zu 60 Prozent der Kurskosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Jahr. Damit wird die individuelle berufsbezogene Weiterbildung finanziell unterstützt.
bis zu 1.500 €
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Selbstständigen mit Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg. Gefördert werden in der Regel 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro (ab 2.500 Euro Lehrgangskosten maximal 1.000 Euro); im Handwerk bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, bei SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.
bis zu 1.500 €
Meisterprämie Baden-Württemberg
Die Meisterprämie Baden-Württemberg belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Prämie von 1.500 € — für Absolventen mit Bezug zu Baden-Württemberg.
bis zu 1.500 €
Meisterprämie Hamburg
Die Hamburger Meisterprämie belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 1.300 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Hamburg.
bis zu 1.300 €
Aufstiegsfortbildungsprämie Bremen
Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie belohnt die erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG mit einer einmaligen Prämie von 1.300 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Bremen.
bis zu 1.300 €
Niedersächsische Weiterbildungsprämie
Die Niedersächsische Weiterbildungsprämie ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro des Landes Niedersachsen für Personen, die eine Industrie- oder Fachmeisterprüfung im gewerblich-technischen sowie land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich erfolgreich bestanden haben. Voraussetzung ist ein Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen.
bis zu 1.000 €
Sachsen-Anhalt Meisterbonus PLUS
Einmaliger Bonus von 1.000 Euro für den erfolgreichen Prüfungsabschluss einer Aufstiegsfortbildung auf DQR-Stufe 6 (Bachelor Professional) in Sachsen-Anhalt. Förderung als Festbetrag, unabhängig von der Lehrgangsform.
bis zu 1.000 €
Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW 2.0 übernimmt 50 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, maximal 500 € pro Jahr — für Menschen mit Wohnsitz in NRW unterhalb der Einkommensgrenze, vor allem Beschäftigte und Berufsrückkehrende.
bis zu 500 €
Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen)
Mit dem Qualifizierungsbonus für Beschäftigte fördert das Land Bremen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mit einem gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit eine abschlussbezogene Weiterbildung machen. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme.
bis zu 200 €
Aufstiegs- & Weiterbildung: So greifen die Programme ineinander
Wie greifen Bund und Länder bei der Aufstiegsfortbildung ineinander?
Aufstiegsfortbildung wird aus zwei getrennten Töpfen bezahlt, und die verwechselt man leicht. Der Bund finanziert über das Aufstiegs-BAföG die Maßnahme selbst: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro gefördert, davon bekommst du 50 Prozent als Zuschuss, für den Rest erhältst du ein Darlehensangebot der KfW. Bestehst du die Prüfung, werden dir auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen.
Die Länder setzen an einer anderen Stelle an. Meisterbonus, Meisterprämie und Weiterbildungsbonus knüpfen nicht an deine Kosten an, sondern an den bestandenen Abschluss — sie kommen, wenn die Prüfung durch ist. Deshalb ist die Kombination aus Bundesförderung für die Maßnahme und Landesprämie für den Abschluss der Normalfall, nicht der Sonderfall. Wie hoch die Prämie ausfällt und ob Handwerksberufe eine eigene Summe bekommen, entscheidet jedes Land für sich.
Die dritte Schiene ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Er folgt einer anderen Logik: Hier zahlt nicht der Teilnehmer und holt sich etwas zurück, sondern die Agentur übernimmt die Kosten beim zugelassenen Träger — dafür entscheidet sie vorher, ob die Weiterbildung notwendig ist.
Wo stellst du welchen Antrag?
Für das Aufstiegs-BAföG entscheidet die zuständige Behörde auf schriftlichen oder elektronischen Antrag; welches Amt das ist, richtet sich nach Landesrecht und deinem Wohnort. Die Landesprämien laufen dagegen fast immer über die Stelle, die deine Prüfung abgenommen hat, also über Handwerkskammer oder IHK. Den Bildungsgutschein bekommst du ausschließlich bei der Agentur für Arbeit.
Achte bei den Landesprämien darauf, an welchen Ort das Land anknüpft. In Bayern reicht es, wenn dein Hauptwohnsitz oder dein Beschäftigungsort in Bayern liegt; zusätzlich muss die Prüfung bei einer zuständigen Stelle in Bayern abgelegt und das Zeugnis dort ausgestellt worden sein. Wer über die Landesgrenze pendelt, landet schnell zwischen zwei Programmen.
Fristen und Nachweise: die typischen Stolpersteine
Die verbreitetste Fehlannahme lautet, jede Förderung müsse vor dem ersten Kurstag beantragt sein. Beim Aufstiegs-BAföG stimmt das so nicht: Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Beim Bildungsgutschein ist es umgekehrt streng — der ausgewählte Träger hat der Agentur den Gutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.
Bei den Landesprämien läuft die Frist ab der bestandenen Prüfung, nicht ab dem Kursbeginn: In Bayern dürfen zwischen Prüfungsergebnis und Antrag nicht mehr als zwei Jahre liegen, andere Länder setzen eigene Fristen. Und trenne die beiden Aufstiegs-BAföG-Bausteine: Die Gebührenförderung bekommst du einkommens- und vermögensunabhängig, der Unterhaltsbeitrag dagegen ist abhängig von deinem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls vom Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners.
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