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Förderungen für Aufstiegs- & Weiterbildung

Meisterkurs, Fachwirt, Techniker: das Aufstiegs-BAföG trägt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit, und die Länder legen Meisterprämien obendrauf. Für Beschäftigte kommen Bildungsgutscheine und Qualifizierungszuschüsse über die Arbeitsagentur hinzu.

27 Förderungen im Überblick — immer auf dem neusten Stand.

27 Förderungen im Bereich Aufstiegs- & Weiterbildung

Sonstige Land

Stipendienprogramm Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Hamburg

Die IFB Hamburg fördert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse mit einem Einmalzuschuss von bis zu 4.000 €, einem zinslosen Darlehen von bis zu 6.000 € (in Ausnahmefällen 10.000 €) für Mehrkosten sowie einem monatlichen Stipendium (50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen, max. 36 Monate). Antragstellung nur gemeinsam mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung des Diakonischen Werks Hamburg.

Zuschuss Land

Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)

Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

Zuschuss Bund

Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit kann die Weiterbildungskosten übernehmen — Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung, Kinderbetreuung — während Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiterläuft. Für Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Beschäftigte ohne Berufsabschluss.

Zuschuss Land

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)

Förderung individueller beruflicher Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt mit Zuschuss bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben, maximal 25.000 Euro. Antragstellung digital über das IB-Kundenportal.

bis zu 25.000 €

Zuschuss Bund

Aufstiegs-BAföG

AFBG-Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung — Maßnahmebeitrag bis 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren plus bis 2.000 € für das Meisterstück, davon 50 % Zuschuss, einkommensunabhängig; dazu Unterhaltsbeitrag.

bis zu 15.000 €

Zuschuss Land

Weiterbildungsstipendium für Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft bei fachlicher und persönlicher Weiterbildung. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro (jährlich 3.045 Euro) bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme beantragt werden.

bis zu 9.135 €

Zuschuss Land

Meisterbonus Berlin

Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS belohnt die bestandene Meisterprüfung in einem Handwerk der Anlagen A und B zur Handwerksordnung mit einer einmaligen Prämie von 5.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Berlin.

bis zu 6.000 €

Zuschuss Land

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist ein ESF-Plus-Zuschuss der IB.SH für Beschäftigte in Schleswig-Holstein. Er übernimmt 60 Prozent der Seminarkosten beruflicher Weiterbildungen, maximal 5.000 EUR pro Weiterbildung.

bis zu 5.000 €

Zuschuss Land

Meisterprämie im Handwerk

Finanzielle Belohnung für bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Niedersachsen. Einmalige Zuschussleistung von 4.000 Euro ohne Rückzahlungspflicht.

bis zu 4.000 €

Zuschuss Land

Hessische Aufstiegsprämie

Die Hessische Aufstiegsprämie belohnt eine bestandene öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (z. B. Meister, Fachwirt) mit einer einmaligen Prämie von 3.500 € — einkommensunabhängig.

bis zu 3.500 €

Zuschuss Land

Meisterbonus Bayern

Der Freistaat Bayern gewährt erfolgreichen Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen einen Zuschuss von 3.000 Euro als finanzielle Anerkennung.

bis zu 3.000 €

Zuschuss Land

Sächsischer Meisterbonus

Der Sächsische Meisterbonus belohnt den erfolgreichen Abschluss als Handwerks-, Industrie- oder Fachmeister mit einer einmaligen Prämie von 3.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Sachsen.

bis zu 3.000 €

Zuschuss Land

Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern)

Wer eine berufliche Fortbildung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie erfolgreich abschließt, erhält vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus von 3.000 Euro. Der Bonus gilt auch für gleichgestellte Abschlüsse sowie für bestandene Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen. Ein Antrag ist nicht erforderlich – die Berechtigten werden von den Schulen ermittelt.

bis zu 3.000 €

Zuschuss Land

Meisterprämie NRW

Die Meisterprämie NRW belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Prämie von 2.500 € — für Handwerksmeister mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

bis zu 2.500 €

Zuschuss Land

Meisterbonus Thüringen

Der Thüringer Meisterbonus belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Thüringen.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Land

Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern

Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung (Handwerk, Industriemeister oder Polier) mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Land

Meisterbonus Saarland

Der Meisterbonus Saarland belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zum Saarland.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Land

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Land

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Der QualiScheck Rheinland-Pfalz ist ein Zuschuss für abhängig Beschäftigte zur beruflichen Weiterbildung. Das Land fördert mit Mitteln des ESF Plus bis zu 60 Prozent der Kurskosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Jahr. Damit wird die individuelle berufsbezogene Weiterbildung finanziell unterstützt.

bis zu 1.500 €

Zuschuss Land

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Selbstständigen mit Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg. Gefördert werden in der Regel 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro (ab 2.500 Euro Lehrgangskosten maximal 1.000 Euro); im Handwerk bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, bei SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.

bis zu 1.500 €

Zuschuss Land

Meisterprämie Baden-Württemberg

Die Meisterprämie Baden-Württemberg belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Prämie von 1.500 € — für Absolventen mit Bezug zu Baden-Württemberg.

bis zu 1.500 €

Zuschuss Land

Meisterprämie Hamburg

Die Hamburger Meisterprämie belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 1.300 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Hamburg.

bis zu 1.300 €

Zuschuss Land

Aufstiegsfortbildungsprämie Bremen

Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie belohnt die erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG mit einer einmaligen Prämie von 1.300 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Bremen.

bis zu 1.300 €

Zuschuss Land

Niedersächsische Weiterbildungsprämie

Die Niedersächsische Weiterbildungsprämie ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro des Landes Niedersachsen für Personen, die eine Industrie- oder Fachmeisterprüfung im gewerblich-technischen sowie land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich erfolgreich bestanden haben. Voraussetzung ist ein Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen.

bis zu 1.000 €

Zuschuss Land

Sachsen-Anhalt Meisterbonus PLUS

Einmaliger Bonus von 1.000 Euro für den erfolgreichen Prüfungsabschluss einer Aufstiegsfortbildung auf DQR-Stufe 6 (Bachelor Professional) in Sachsen-Anhalt. Förderung als Festbetrag, unabhängig von der Lehrgangsform.

bis zu 1.000 €

Zuschuss Land

Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW 2.0 übernimmt 50 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, maximal 500 € pro Jahr — für Menschen mit Wohnsitz in NRW unterhalb der Einkommensgrenze, vor allem Beschäftigte und Berufsrückkehrende.

bis zu 500 €

Zuschuss Land

Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen)

Mit dem Qualifizierungsbonus für Beschäftigte fördert das Land Bremen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mit einem gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit eine abschlussbezogene Weiterbildung machen. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme.

bis zu 200 €

Gut zu wissen

Aufstiegs- & Weiterbildung: So greifen die Programme ineinander

Wie greifen Bund und Länder bei der Aufstiegsfortbildung ineinander?

Aufstiegsfortbildung wird aus zwei getrennten Töpfen bezahlt, und die verwechselt man leicht. Der Bund finanziert über das Aufstiegs-BAföG die Maßnahme selbst: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro gefördert, davon bekommst du 50 Prozent als Zuschuss, für den Rest erhältst du ein Darlehensangebot der KfW. Bestehst du die Prüfung, werden dir auf Antrag 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen.

Die Länder setzen an einer anderen Stelle an. Meisterbonus, Meisterprämie und Weiterbildungsbonus knüpfen nicht an deine Kosten an, sondern an den bestandenen Abschluss — sie kommen, wenn die Prüfung durch ist. Deshalb ist die Kombination aus Bundesförderung für die Maßnahme und Landesprämie für den Abschluss der Normalfall, nicht der Sonderfall. Wie hoch die Prämie ausfällt und ob Handwerksberufe eine eigene Summe bekommen, entscheidet jedes Land für sich.

Die dritte Schiene ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Er folgt einer anderen Logik: Hier zahlt nicht der Teilnehmer und holt sich etwas zurück, sondern die Agentur übernimmt die Kosten beim zugelassenen Träger — dafür entscheidet sie vorher, ob die Weiterbildung notwendig ist.

Wo stellst du welchen Antrag?

Für das Aufstiegs-BAföG entscheidet die zuständige Behörde auf schriftlichen oder elektronischen Antrag; welches Amt das ist, richtet sich nach Landesrecht und deinem Wohnort. Die Landesprämien laufen dagegen fast immer über die Stelle, die deine Prüfung abgenommen hat, also über Handwerkskammer oder IHK. Den Bildungsgutschein bekommst du ausschließlich bei der Agentur für Arbeit.

Achte bei den Landesprämien darauf, an welchen Ort das Land anknüpft. In Bayern reicht es, wenn dein Hauptwohnsitz oder dein Beschäftigungsort in Bayern liegt; zusätzlich muss die Prüfung bei einer zuständigen Stelle in Bayern abgelegt und das Zeugnis dort ausgestellt worden sein. Wer über die Landesgrenze pendelt, landet schnell zwischen zwei Programmen.

Fristen und Nachweise: die typischen Stolpersteine

Die verbreitetste Fehlannahme lautet, jede Förderung müsse vor dem ersten Kurstag beantragt sein. Beim Aufstiegs-BAföG stimmt das so nicht: Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag müssen spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Beim Bildungsgutschein ist es umgekehrt streng — der ausgewählte Träger hat der Agentur den Gutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.

Bei den Landesprämien läuft die Frist ab der bestandenen Prüfung, nicht ab dem Kursbeginn: In Bayern dürfen zwischen Prüfungsergebnis und Antrag nicht mehr als zwei Jahre liegen, andere Länder setzen eigene Fristen. Und trenne die beiden Aufstiegs-BAföG-Bausteine: Die Gebührenförderung bekommst du einkommens- und vermögensunabhängig, der Unterhaltsbeitrag dagegen ist abhängig von deinem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls vom Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners.

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Wohnen

NRW Förderrichtlinien Denkmalpflege

bis 350.000 €

Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege bezuschusst das Land Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen und Kommunen 30 Prozent. Maximaler Zuschuss 350.000 Euro.

Land Zuschuss Aktiv
Wohnen

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

bis 344.500 €

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person mit speziellen Wohnbedürfnissen, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße, zum Beispiel bis zu 344.500 € für eine vierköpfige Familie beim Neubau.

Land Kredit Aktiv
Wohnen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) — Unternehmen und Vermietende

bis 300.000 €

Zuschuss für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten oder Vermietende, die in ländlich geprägten Orten Baden-Württembergs investieren. Förderschwerpunkte Arbeiten, Grundversorgung und Wohnen, Zuschusshöhe 5.000 € bis 250.000 €, mit überwiegend CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion bis 300.000 €, Regelfördersatz bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben.

Land Zuschuss Aktiv
Eigentum & Hausbau

KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)

bis 270.000 €

Günstiger KfW-Förderkredit von 170.000 bis 270.000 € für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder erstkaufen. Einkommensabhängig, max. 90.000 € + 10.000 €/Kind.

Bund Kredit Aktiv
Wohnen

EigenheimPlus Thüringen TAB Wohneigentum-Darlehen

bis 250.000 €

Das EigenheimPlus-Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) finanziert den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutzten Bestandsimmobilien in Thüringen. Privatpersonen erhalten zinsgünstige Darlehen von 5.000 bis 250.000 Euro über ihre Hausbank, mit Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren und bis zu einem tilgungsfreien Anlaufsjahr.

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Modernisierung

Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)

bis 250.000 €

Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.

Kommune Zuschuss Aktiv

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